Elterngeld ohne Angaben vom "Erzeuger"?

8. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
montecora12
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Elterngeld ohne Angaben vom "Erzeuger"?

Hallo zusammen. Ich möchte hier eine Situation schildern bei der ich nicht recht weiter weiß.
Mein Sohn hat letztes Jahr geheiratet. Seine jetzige Frau hat einen 10 Monate altes Kind und war bis 2 Monate vor der Geburt in Ausbildung. Mein Sohn ist nicht der leibliche Kindsvater. Dieser ist zwar bekannt aber es besteht kein guter Kontakt zwischen der Mutter und ihm. Jetzt ist der Mutter schon mehrmals der Antrag auf Elterngeld verwehrt worden, da der "Erzeuger" des Kindes sich weigert Angaben im Antrag zu machen. Er hat auch die Vaterschaft nicht anerkannt welche aber außer Frage steht. Ich meine ihr steht doch Elterngeld zu? Was kann man hier machen?

-- Editiert von Moderator topic am 8. Januar 2023 18:21

-- Thema wurde verschoben am 8. Januar 2023 18:21

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1254 Beiträge, 205x hilfreich)

Zitat (von montecora12):
Er hat auch die Vaterschaft nicht anerkannt welche aber außer Frage steht


Ich würde erstmal amtlich/gerichtlich die Vaterschaft feststellen lassen (wie genau das gehen kann - z.b Jugendamt ins Boot holen oder per Gericht -, da wissen andere hier sicher besser Bescheid).
Und dann gibt es ja sicherlich auch wege, ihn gerichtlich zur Mitwirkung zu verurteilen? Aber dazu müsste wohl erstmal die Vaterschaft offiziell feststehen.

Er zählt dann ja auch sicher keinen Unterhalt? OK, anderes Thema, war hier nicht gefragt, aber auch Unterhalt steht ja dem Kind zu.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119260 Beiträge, 39701x hilfreich)

Zitat (von montecora12):
Er hat auch die Vaterschaft nicht anerkannt welche aber außer Frage steht.

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von montecora12):
Was kann man hier machen?

Man sollte endlich mal die Vaterschaft klären ... das wäre der erste Schritt.



Zitat (von montecora12):
Jetzt ist der Mutter schon mehrmals der Antrag auf Elterngeld verwehrt worden

Den Antrag kann man ihr gar nicht verweigern, die Frage ist also was tatsächlich verweigert wurde. Vermutlich das Elterngeld selbst?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Turtle1972
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 13x hilfreich)

Für das Elterngeld braucht sie gar keine Vaterschaftsanerkennung, das kann so nicht stimmen. Der Vater bräuchte sie, wenn er Elterngeld haben wollte.

Für Unterhaltsforderungen braucht sie eine. Oder für Unterhaltsvorschuss, wobei sie darauf aber keinen Anspruch hat, da verheiratet.

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#5
 Von 
smogman
Status:
Student
(2773 Beiträge, 913x hilfreich)

Zitat (von montecora12):
Jetzt ist der Mutter schon mehrmals der Antrag auf Elterngeld verwehrt worden
Was heißt das konkret? Dass es mehrere Ablehnungsbescheide auf Elterngeld der Mutter zum gleichen Kind wegen nicht geklärter Vaterschaft gibt?

Das ist doch sehr unglaubwürdig. Denn wie Turtle1972 bereits zutreffend ausführt, ist die Vaterschaft überhaupt gar keine Anspruchsvoraussetzung für den Bezug von Elterngeld bei der Mutter.

Man reicht dort die Geburtsbescheinigung ein, die man vom Standesamt extra dafür erhält und wenn dort kein Vater eingetragen ist, braucht es auch keine weiteren Angaben dazu.

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