Hallo,
ich gehe vom 22.3-21.5. in Elternzeit und nutze einen Dienstwagen. Diesen gebe ich am 21.3. Abends ab.
Ich möchte vermeiden, dass mir der Dienstwagen im ersten Elterngeldmonat (22.3-21.4.) komplett vom Elterngeld abgezogen wird. Auf Anfrage teilte mir die zuständige Elterngeldstelle mit, dass mir lediglich 9 Tage auf Elterngeld angerechnet würden. Allerdings bin ich etwas misstrauisch, ob das dann wirklich so gemacht wird. Sonst müsste ich jetzt hektisch den Wagen schon zum 1.3. abgeben. Gehaltsnachweise hat die Elterngeldstelle bereits vorsorglich angefordert für diese Monate.
Vielen Dank!
HansMeiser
Elterngeld und Firmenwagen: Wird dieser nur anteilig abgezogen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Der Dienstwagen zählt damit als ein Teil des vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschusses zum Mutterschaftsgeld.
Während der Elternzeit hast du allerdings keinen Anspruch auf Überlassung der Firmenwagens zur privaten Nutzung mehr, da deine Vergütungsansprüche ruhen. (Das kann natürlich anders sein, wenn du in Elternteilzeit arbeitet.) Falls dir dein Arbeitgeber während der Elternzeit dennoch den Firmenwagen überlässt, solltet du dir das schriftlich bestätigen lassen oder eine Sondervereinbarung abschließen.
Die Nutzung eines Dienstwagens zählt immer dann zu dem für die Elterngeldberechnung relevanten Einkommen, wenn das Auto auch privat von dir genutzt wird. Dann gilt es nämlich als „Einnahmen in Geldeswert" bzw. Sachbezug gemäß § 8 Abs. 2 S. 1 Einkommenssteuergesetz. Ein privat genutzter Dienstwagen kann also zu einer Erhöhung des Elterngeldes führen.
Der Dienstwagen zählt damit als ein Teil des vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschusses zum Mutterschaftsgeld.
Während der Elternzeit hast du allerdings keinen Anspruch auf Überlassung der Firmenwagens zur privaten Nutzung mehr, da deine Vergütungsansprüche ruhen. (Das kann natürlich anders sein, wenn du in Elternteilzeit arbeitet.) Falls dir dein Arbeitgeber während der Elternzeit dennoch den Firmenwagen überlässt, solltet du dir das schriftlich bestätigen lassen oder eine Sondervereinbarung abschließen.
Die Nutzung eines Dienstwagens zählt immer dann zu dem für die Elterngeldberechnung relevanten Einkommen, wenn das Auto auch privat von dir genutzt wird. Dann gilt es nämlich als „Einnahmen in Geldeswert" bzw. Sachbezug gemäß § 8 Abs. 2 S. 1 Einkommenssteuergesetz. Ein privat genutzter Dienstwagen kann also zu einer Erhöhung des Elterngeldes führen.
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Danke für die Antwort, leider geht sie völlig an meiner Frage vorbei
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