Elterngeld - werde ich als Alleinerziehende oder werden wir als Doppelverdiener gesehen?

27. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
brianna1969
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Elterngeld - werde ich als Alleinerziehende oder werden wir als Doppelverdiener gesehen?

Hallo zusammen,

wir erwarten im März 2007 Nachwuchs.
Nun verhält es sich bei uns folgendermassen:

- wir sind nicht verheiratet
- ich bin Vollzeit- Beschäftigte
- mein Freund ist selbstständig
- wir leben zusammen.

Ich werde nach der Geburt das Elterngeld beanspruchen.

Aber: werde ich als Alleinerziehende gesehen oder werden wir als "Ehepartner", also als Doppelverdiener gesehen?

Über Antworten würde ich mich freuen.

Danke

-- Editiert von anja_01 am 27.07.2006 10:40:52

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Da Ihr zusammenlebt, bist Du nicht alleinerziehend.

Jedoch....für Dich gilt doch dann das neue Elterngeld (ab 1.1.07).....da wird doch, soviel ich weiß, nicht mehr das Einkommen gewertet.
Du bekommst dann auch nur 12 Monate Elterngeld, 14 Monate, falls der Vater auch mindestens 2 Monate Elternzeit nimmt.

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#2
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ Merline

doch, auch ab 1.1.07 wird das Einkommen gewertet! Aber dann in umgekehrter Weise!


Gruß

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#3
 Von 
brianna1969
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Das verstehe ich nicht... in umgekehrter Weise? Was ist damit gemeint?

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#4
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Während nach geltendem (alten Recht) in etwa gilt 'je höher das Einkommen, desto weniger Erziehungsgeld', wird ab 1.1.07 gelten 'Je höher das Einkommen, desto mehr Elterngeld' (ganz grob dargestllt).

In einem anderen Beitrag wurde gerade eben korrekt dargestellt, dass dieser Staat mittlerweile finanzielle Anreize schaffen muss, damit die Leute wieder mehr Kinder kriegen.....

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#5
 Von 
brianna1969
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Frage hab ich noch:

Früher war es ja so, daß der Arbeitsplatz für 3 Jahre gesichert war, man in der Zeit nicht gekündigt werden konnte.

Wie sieht das heute aus?

Sind das nur noch diese max. 14 Monate oder immer noch 3 Jahre?

LG

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#6
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Das sind immer noch 3 Jahre, in denen man Elternzeit nehmen kann, und den Kündigungsschutz genießt.

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#7
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ Merline

Woher hast Du die Information?
Bedeutet es dann auch, dass die Mutter, um das Maximum an Elterngeld auszuschöpfen, Recht und Pflicht hat, im 13. und 14. Monat zur Arbeit zu gehen, um danach wieder für 22 Monate in den Erziehungsurlaub zu gehen?

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#8
 Von 
brianna1969
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist denn während dieser Zeit, ich gehe jetzt der einfachheithalber mal nur von 12 Monaten aus, der Arbeitsplatz zu 100% gesichert?

Oder kann mir während dieser Zeit die Kündigung zugestellt werden?

Danke

Anja

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Hallo Mami o5,

die Elternzeit, die man hat, beträgt 3 Jahre, und diese kann auch heute schon bis zum 7. Lebensjahr aufeteilt/gesplittet werden.
Heißt, ich kann für 12 Monate Elternzeit beantragen.....dann wieder arbeiten gehen, und anschliessend irgendwann wieder Elternzeit beantragen.

@anja

Der AG darf Dich nicht kündigen, während der Elternzeit, und er muß Dich anschliessend(sofern er mindestens 15?Angestellte hat)auchh evtl. Teilzeit einstellen.

Wie es nach der Elternzeit allerdings in der Praxis aussieht, ist wohl oftmals anders.

Vielleicht findest Du hier Infos für Dich:
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=4766.html

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Danoe
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anja!
Schau mal hier: http://www.elterngeld.net/
Dort gibt es viele Infos zum Elterngeld.
Gruß, Daniela

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