Elternhaus wurde verkauft, Vater dement

1. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
fluffy-mc
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Elternhaus wurde verkauft, Vater dement

Guten Morgen,

ich hoffe, ich bin hier im richtigen Forum.

Meine Mutter ist vor 13 Jahren verstorben, mein Vater ist inzwischen dement und lebt bei seiner Lebensgefährtin.

Leider gab es keinen Kontakt mehr in den letzten Jahre, der Grund ist sie und wie sie meiner Meinung nach meinen Vater behandelt, aber das ist eine andere Sache. Jedenfalls war ein Kontakt zu ihm ohne Schleife über sie in den letzten Jahren nicht möglich.

Meine Eltern hatten ein Reihenhaus und ein sogenanntes Berliner Testament, welches erstellt wurde, als meine Mutter noch lebte. Demzufolge wäre ich Alleinerbin nach dem Tod BEIDER Elternteile.

Nun habe ich am Wochenende zufällig erfahren (von einer Tante), dass das Haus meiner Eltern ohne mein Wissen verkauft wurde.

Ich habe versucht, die Lebensgefährtin meines Vaters zu kontaktieren. Sie ging erst ans Telefon, als ich anonym anrief. Ein Gespräch konnte man es nicht nennen, auf meine Frage, ob das mit dem Haus stimmt, gab es nur endlose Verwürfe ich hätte mich ja nie gekümmert und sie konnten das Haus nicht mehr halten, weil es nicht mehr versichert war etc. etc.

Tatsache ist das Hause wurde verkauft. Mein Vater hat angeblich auch unterschrieben (dement und trotzdem einen Kaufvertrag unterschreiben?). Das Geld (anscheinend mindestens 300.000 Euro) ist nicht bei einer Bank, sondern wird bei ihr gebunkert.

Es war immer klar, dass das Haus als Rücklage für die Pflege meines Vaters dient, aber jetzt liegt alles in ihrer Hand und ich kann nicht mal beweisen, dass das Geld überhaupt existiert. Sie könnte ja genauso gut meinen Vater jetzt abschieben und sich mit dem Geld aus dem Staub machen.

Was kann ich jetzt unternehmen? Macht es Sinn, bei den neuen Eigentümern zu klingeln und um eine Kopie des Kaufvertrages zu bitten? Könnte ich das Amtsgericht kontaktieren? Sollte ich einen Anwalt einschalten? Oder bin ich chancenlos?

Ich habe Angst, dass ich sogar noch mit mehr Kosten rechnen muss, ihr ist alles zuzutrauen.

PS: Als Krönung hat sich mir zwei Bilder meines Vater mit einem blauen Auge geschickt, weil er angeblich gefallen ist.

-- Editiert von fluffy-mc am 01.03.2021 09:03

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52 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38315 Beiträge, 13977x hilfreich)

Wir kennen jetzt die Struktur des Testaments nicht. Aber, ich gehe mal davon aus, dass der Vater berechtigt war, das Haus zu veräußern. Und, der Vater darf mit seinem Geld zu Lebzeiten tun, was er will. Daran hindert auch eine Demenz nichts. Er muss nur zum Zeitpunkt der Unterschrift der notariellen Urkunde gewusst haben, was er tat. Davon hat sich der Notar überzeugt. Auch Demente haben völlig klare Phasen.

Wo er sein Geld bunkert, das ist seine Angelegenheit. Er steht nicht unter Betreuung, er darf tun und lassen, was er will, auch mit seinem Geld.

Um was geht es eigentlich? Um Sicherung Deines Erbes, um Abstrafen der Lebensgefährtin, oder um was sonst? Und woher kommt die Erkenntnis, dass die Lebensgefährtin das Geld bar bunkert, wenn doch kein Kontakt da ist?

wirdwerden

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7079 Beiträge, 1477x hilfreich)

Zitat (von fluffy-mc):
Macht es Sinn, bei den neuen Eigentümern zu klingeln und um eine Kopie des Kaufvertrages zu bitten?


DAS würde ich auf keinen Fall machen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6253 Beiträge, 1497x hilfreich)

Zitat (von fluffy-mc):

Demzufolge wäre ich Alleinerbin nach dem Tod BEIDER Elternteile.

Und erben genau das, was beim Tod des letztversterbenden Ehegatten noch übrig ist.

Zitat:
Nun habe ich am Wochenende zufällig erfahren (von einer Tante), dass das Haus meiner Eltern ohne mein Wissen verkauft wurde.

Sie haben auch keinen Anspruch darauf, darüber informiert zu werden. Der Vater kann das Haus jederzeit verkaufen.
Zitat:
Tatsache ist das Hause wurde verkauft. Mein Vater hat angeblich auch unterschrieben (dement und trotzdem einen Kaufvertrag unterschreiben?). Das Geld (anscheinend mindestens 300.000 Euro) ist nicht bei einer Bank, sondern wird bei ihr gebunkert.

Ein Haus kann nur mit einem notariell beglaubigten Vertrag verkauft werden. Es wird also ein Notar zu der Ansicht gelangt sein, daß der Vater noch geschäftsfähig ist, oder aber der Vater hat jemanden bevollmächtigt, als er noch geschäftsfähig war, oder das Betreuungsgericht hat einen Betreuer eingesetzt.

Immobiliengeschäften eines Betreuten muss das Betreuungsgericht zustimmen, daß kann ein gerichtlich bestellter Betreuer nicht allein entscheiden. Ein vom Eigentümer eingesetzter Bevollmächtigter kann es, wenn seine Vollmacht das mit umfasst.
Zitat:
Was kann ich jetzt unternehmen?

Überhaupt erstmal die relevanten Fakten ermitteln.

Zitat:
Macht es Sinn, bei den neuen Eigentümern zu klingeln und um eine Kopie des Kaufvertrages zu bitten?

Sie haben keinen Anspruch darauf.

Zitat:
Könnte ich das Amtsgericht kontaktieren? Sollte ich einen Anwalt einschalten? Oder bin ich chancenlos?

Sie könnten sich ja erstmal so viel um Ihren Vater kümmern, daß Sie überhaupt feststellen, wie dessen Angelegenheiten geregelt werden? Hat er einen gerichtlich bestellten Betreuer? Hat er Vermögensvollmachten, Betreuungsvollmachten, andere Vollmachten erteilt?

Sich mit einem Anwalt zu beraten ist keine schlechte Idee, denn offensichtlich haben Sie sich selbst noch nie mit dem Thema auseinandergesetzt. Mit dem Anwalt können Sie klären, welche Informationen Sie überhaupt erstmal einholen müssen, und dann sieht man weiter.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38315 Beiträge, 13977x hilfreich)

Ich weiß nicht so recht, was ein Anwalt bringen soll. Der Fragesteller hat keinerlei Rechte am Vermögen seines Vaters, was soll das also? Und, @ eh, eine kleine Korrektur. Der Vater kann durchgehend dement sein, trotzdem im Augenblick der Vertragsunterzeichnung beim Notar wissen, was er tut. Und nur auf diesen Augenblick kommt es letztlich an. Und da jetzt noch irgendwas im Nachhinein beweisen, gegen die Bekundung des Notars, er sei klar gewesen, das funktioniert doch gar nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47443 Beiträge, 16798x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und da jetzt noch irgendwas im Nachhinein beweisen, gegen die Bekundung des Notars, er sei klar gewesen, das funktioniert doch gar nicht.


Doch, theoretisch geht das. In der Praxis ist das nur sehr schwierig.

Zitat (von wirdwerden):
Um was geht es eigentlich?


Wahrscheinlich soll verhindert werden, dass die Lebensgefährtin das Geld unterschlägt, bzw. veruntreut.

Zitat (von fluffy-mc):
Das Geld (anscheinend mindestens 300.000 Euro) ist nicht bei einer Bank, sondern wird bei ihr gebunkert.


Selbst wenn sie eine Vollmacht des Vaters hätte, wäre die Lagerung von derart viel Bargeld eine Gefährdung des Vermögens, die durchaus als Veruntreuung gewertet werden kann.

Zitat (von eh1960):
Mit dem Anwalt können Sie klären, welche Informationen Sie überhaupt erstmal einholen müssen, und dann sieht man weiter.


Das sehe ich auch so.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fluffy-mc
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, genau das ist meine Sorge, da sie das Geld aufbewahrt und nicht mein Vater.

-- Editiert von fluffy-mc am 01.03.2021 14:23

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38315 Beiträge, 13977x hilfreich)

Auf was sollst Du denn im Augenblick einen Anspruch haben? Ich sehe da nichts.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47443 Beiträge, 16798x hilfreich)

Zitat:
Auf was sollst Du denn im Augenblick einen Anspruch haben?


Ein persönlicher Anspruch besteht da aktuell nicht.

Allerdings besteht durchaus die Möglichkeit, dass der Lebensgefährtin eine eventuell bestehende Vollmacht gerichtlich entzogen wird und ein Betreuer eingesetzt wird, der dann für eine angemessene Vermögensverwaltung sorgt.

Mit reinen Vermutungen wird man da allerdings nicht weiter kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38315 Beiträge, 13977x hilfreich)

hh, vor allen Dingen hat man ja schon Jahre keinen Kontakt mehr zum Vater. Und wie will man denn eine Betreuungsanregung substantiiert formulieren? Er darf nun mal mit seinem Vermögen machen, was immer er will.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von fluffy-mc):
Ja, genau das ist meine Sorge, da sie das Geld aufbewahrt und nicht mein Vater.
Und auch das ist Sache Deines Vaters und geht Dich rechtlich gesehen nichts an.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3496 Beiträge, 554x hilfreich)

Bei einem Berliner Testament hatten sie sicher nach dem Tod ihrer Mutter auf ihren Erbanteil verzichtet?

An ihrer Stelle würde ich die ganze Angelegenheit mit einem Anwalt besprechen.

Ihr Vater konnte dank der Lebensgefährtin lange in seinem Haus bleiben. Eine Person mit Demenz zu betreuen ist keine Kleinigkeit. Nahmen sie sich eine Wohnung, oder wo leben sie jetzt?

Sie machten natürlich auch Fehler, anstatt den Vater weiterhin zu besuchen auch wenn der Freundin das nicht gefiel, den Kontakt hätten sie aufrecht halten können. So haben sie gänzlich darauf verzichtet und die Freundin konnte agieren wie sie wollte.

Vielleicht gab ihr Vater ihr einen Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus und ihr diese zu nehmen, dürfte nicht einfach sein.
Alles Geld wird kaum daheim sein, der Anwalt könnte in Erfahrung bringen, wohin das Geld überwiesen wurde, steht doch im Kaufvertrag.
Die neuen Eigentümer sollten sie nicht fragen, wenn es dumm läuft rufen die bei der Freundin an und erzählen es ihr.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38315 Beiträge, 13977x hilfreich)

Wie soll der Anwalt den Geldfluss in Erfahrung bringen, ohne dass ein Anspruch des Fragestellers besteht? Und was lässt sich aus demselben herleiten?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6253 Beiträge, 1497x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich weiß nicht so recht, was ein Anwalt bringen soll.

Zusammen mit der Tochter die ganze Sachlage prüfen und feststellen, ob es einen Betreuer gibt oder ob einer gebraucht wird und dann den Vorgang bei Gericht in Gang setzen. Zusammen mit der Tochter prüfen, ob die Lebensgefährtin sich vielleicht am Vermögen des Vaters vergreift, und wenn ja, was dann unternommen werden kann. Und so weiter und so fort.

Zitat:
Der Fragesteller hat keinerlei Rechte am Vermögen seines Vaters, was soll das also? Und, @ eh, eine kleine Korrektur. Der Vater kann durchgehend dement sein, trotzdem im Augenblick der Vertragsunterzeichnung beim Notar wissen, was er tut.

Unbenommen, völlig richtig. Es kann aber auch sein, daß die Lebensgefährtin Vermögen des Vaters veruntreut. Das ist alles grundsätzlich denkbar, und man kommt nicht weiter, in einem WWW-Forum darüber zu spekulieren.

Zitat:
Und nur auf diesen Augenblick kommt es letztlich an. Und da jetzt noch irgendwas im Nachhinein beweisen, gegen die Bekundung des Notars, er sei klar gewesen, das funktioniert doch gar nicht.

Im Moment weiß die TE überhaupt nicht, was da eigentlich gelaufen ist und was da läuft. Wenn der Vater dement ist, braucht er einen Betreuer. Es ist ja noch nicht mal klar, ob es einen solche gibt. Klar ist nur, daß die Tochter es offenkundig nicht ist.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6253 Beiträge, 1497x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wie soll der Anwalt den Geldfluss in Erfahrung bringen, ohne dass ein Anspruch des Fragestellers besteht?

Mit Hilfe der Staatsanwaltschaft und der Polizei in dem Fall, daß dort Geld veruntreut wurde.
Zitat:
Und was lässt sich aus demselben herleiten?

Wenn veruntreut wurde: eine strafbare Handlung und die Sicherstellung der Vermögenswerte und am Ende eine Rückzahlung.

Die TE ist offenkundig etwas überfordert, die ganze Angelegenheit formal rechtlich zu klären. Und genau dafür sind Anwälte da.

Wenn am Ende dabei herauskommt, daß der Anwalt sich die Sache anguckt und seiner Mandanten sagt: "Das mag nicht so gelaufen sein, wie Sie es gern gehabt hätten, aber es ist rechtlich alles korrekt gelaufen!", dann kann die TE damit was anfangen. Wenn am Ende dabei herauskommt: "Es stinkt nach Veruntreuung!", dann kann die TE sich mit jemandem hinsichtlich weiterer Schritte beraten, der Ahnung von der Sache hat.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38315 Beiträge, 13977x hilfreich)

Wo gibt es denn einen Anspruch auf Veruntreuung? Doch nicht mal im Ansatz. Der Sachvortrag ist doch, der Vater hat sein Haus verkauft und man weiß nicht, was er mit dem Geld gemacht hat. Das langt nun mal weiß Gott und Mensch nicht mal für einen Anfangsverdacht aus. Und ohne den darf kein Staatsanwalt ermitteln.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3496 Beiträge, 554x hilfreich)

Denke die TE ist mit allem etwas überfordert. Ein Anwalt könnte z.B. in Erfahrung bringen, ob und welche Betreuung es für den Vater gibt. Vermutlich hat die Freundin eine Vollmacht für alles.
Fachliche Hilfe wie sie weiter verfahren soll, wären nicht verkehrt.



0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38315 Beiträge, 13977x hilfreich)

Ob der Vater unter Betreuung steht, das erfährt sie auch selbst beim Amtsgericht. Nur, der Betreuer darf dem Fragesteller doch keine Auskünfte erteilen. Was soll dafür die Rechtsgrundlage sein?

Herzlichst

TK

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
fluffy-mc
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die zahlreichen Beiträge.

Ja, ich bin damit überfordert, weil ich mich mit so einer Situation noch nie auseinander setzen musste.

Mein Verhältnis zu ihr ist schwierig und schon seit Jahren ist ein Kontakt zu meinem Vater ohne sie nicht möglich gewesen. Er hat schon vor seiner Demenz offensichtlich seinen eigenen Willen aufgegeben und sie alle Entscheidungen treffen lassen. Und mit dem Hausverkauf wird es nicht anders gewesen sein.

Von ihr werde ich nie erfahren, was wirklich passiert ist. Und mein Vater ist nicht ansprechbar. Alles was sie mir in dem Telefonat bestätigt hat, dass das Geld aus dem Verkauf nicht auf einem Konto ist, sondern bei ihr. Ich weiß, dass ich keinen Anspruch habe, aber für mein persönliches Verständnis finde ich es zumindest zumindest zweifelhaft, soviel Bargeld im im Haus aufzubewahren.

Meine Einschätzung ist: mein Vater hat ihr Vollmachten für alles übertragen, bin mir aber nicht sicher, ob sie sein offizieller Betreuer ist. Ich glaube eher nicht.

Es gibt eine Vorsorgevollmacht von 2008 (kurz nach dem Tod meiner Mutter), die mich als Bevollmächtige anführt und dies wurde von einem Notar bestätigt - wenn es eine neue, beglaubigte Vollmacht gibt, die sie dazu ernennt, müsste ich dann darüber offiziell informiert werden? Hat diese Vollmacht von 2008 überhaupt noch eine Bedeutung?

Im Testament meiner Eltern steht: "Wir, Ehemann/Ehefrau setzen uns hiermit gegenseitig zu Vollerben ein. .... Nach dem Tod des Letztüberlebenden soll unser gemeinschaftlicher Nachlass an unsere Tochter gehen...."



0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3496 Beiträge, 554x hilfreich)

ww, ja du hast schon recht.
Allerdings hatte ich vor vielen Jahren ähnliches im Bekanntenkreis erlebt.
Auch ein Berliner Testament, die Lebensgefährtin hatte alle Vollmachten und konnte das Haus verkaufen.
Für den Schlusserben war nichts mehr da. Das letzte Bargeld reichte gerade noch für die Beerdigung.

Deshalb bin ich für eine fachliche Beratung.

Und wenn die Freundin das Geld wirklich daheim aufbewahrt, wäre ich doppelt vorsichtig. Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass sie das Bargeld von den Käufern bekam, selbige werden es auf ein Konto überwiesen haben.

Und da es eine Vorsorgevollmacht für die Tochter gibt, allerdings ist die schon sehr alt, würde ich auch da nach haken.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47443 Beiträge, 16798x hilfreich)

Zitat:
wenn es eine neue, beglaubigte Vollmacht gibt, die sie dazu ernennt, müsste ich dann darüber offiziell informiert werden?


Nein

Zitat:
Hat diese Vollmacht von 2008 überhaupt noch eine Bedeutung?


Ja, die Vollmacht ist nach wie vor gültig, wenn sie nicht widerrufen wurde. Vor allem kann diese Vollmacht die Möglichkeit eröffnen, an der Lebensgefährtin vorbei an die notwendigen Informationen zu kommen.

Zitat:
Meine Einschätzung ist: mein Vater hat ihr Vollmachten für alles übertragen, bin mir aber nicht sicher, ob sie sein offizieller Betreuer ist. Ich glaube eher nicht.


Auch mit einer Generalvollmacht darf die Bevollmächtigte nicht nach eigenem Gutdünken mit dem Vermögen des Erblassers umgehen. Insbesondere darf sie das Geld nicht für eigene Zwecke verwenden.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
fluffy-mc
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich grabe diesen Thread wieder aus mit einem Update.

Nach einem Versuch mit der Lebensgefährtin meines Vater zu sprechen (vor Ort, zusammen mit meiner Tante und meinem Onkel) vor einigen Wochen, blockt sie nun jeglichen Kontakt komplett ab. Dinge die dort besprochen wurden, weigert sie sich zu tun. Es gab danach nur ein weiteres Telefonat, in dem sie mich wieder nur beschimpft hat.

Es gibt keine Hinweise, dass sie seine offiziell bestelle Betreuerin ist, aber da sie sich weigert, mir jegliche Informationen zu geben, die meinen Vater betreffen, fühle ich mich komplett hilflos, weil ich ohne sie an meinen Vater nicht rankomme. Ich weiß nach wie vor nicht, was mit dem Geld aus dem Hausverkauf passiert ist.

Ich habe vor vier Wochen einen Brief an sie geschrieben mit einer Frist bis zum 24.09. mit der Forderung, sie soll mir alle meine Vater betreffenden Konten / Informationen vorlegen.

An welchen Anwalt (Familienrecht? Erbrecht?) kann ich mich nach Ablauf der Frist in dieser Angelegenheit wenden? Gibt es überhaupt eine rechtliche Möglichkeit, eine Offenlegung der Konten bzw. sämtlicher Informationen, die meinen Vater betreffen zu fordern?

Ich habe zwar eine Vorsorgevollmacht, die aber erst greift, wenn ein Attest vorliegt, dass mein Vater handlungsunfähig ist. Da komme ich aber nicht ran.

Sie selbst hatte auch bis vor diesem Treffen gesagt: Was ist, wenn mir was passiert?

-- Editiert von fluffy-mc am 20.09.2021 12:25

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3496 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von fluffy-mc):
Ich habe zwar eine Vorsorgevollmacht, die aber erst greift, wenn ein Attest vorliegt, dass mein Vater handlungsunfähig ist. Da komme ich aber nicht ran.


Mit dem Hausarzt Kontakt aufnehmen, der könnte ihnen evtl. weiterhelfen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
fluffy-mc
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Leider kenne ich den aktuellen Hausarzt nicht. Alles aus der Vergangenheit wurde gekappt.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31876 Beiträge, 5620x hilfreich)

Man hat dir vor 1/2 Jahr empfohlen, was du tun könntest. WAS davon hast du gemacht? :???:

1. Hast du beim Amtsgericht/Betreuungsgericht schriftlich erfragt, OB dein Vater eine bestellte Betreuung HAT?
2. Es geht dich nichts an, was mit dem Geld ist.
3. Der Brief war umsonst. Der verhärtet die Fronten noch mehr.

Nach wie vor gilt:
Nach dem Berliner Testament wirst du Erbin, wenn der letztverstorbene Elternteil verstorben ist. Das ist dein Vater.

Zitat (von fluffy-mc):
Sie selbst hatte auch bis vor diesem Treffen gesagt: Was ist, wenn mir was passiert?
Wer ist gemeint? Du oder die LG?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38315 Beiträge, 13977x hilfreich)

Auch der Hausarzt hat eine Verschwiegenheitsverpflichtung. Des weiteren sehe ich im Augenblick wirklich keine Rechtsgrundlage, aufgrund derer man hier als Kind vorgehen könnte. Auch ein gerichtlich bestellter Betreuer (das würde wahrscheinlich die Lebensgefährtin sein) erteilt dem Kind keine Auskunft. Ich würde auch nicht davon ausgehen, dass die uralte Vollmacht für das Kind noch in Kraft ist. Die konnte der Vater nämlich jederzeit widerrufen. Oder unter Aufhebung aller alter Verfügungen eine neue erstellen, für die Lebensgefährtin.

Ich verstehe die Wut von fluffy-mc. Wirklich. Aber trotzdem, man sollte sich von dem Gedanken lösen, dass Eltern irgendeine Verpflichtung haben, ihr Eigentum für die Erben zu horten und zu vermehren. fluffy schreibt ja selbst, dass der Vater schon vor der Demenz eben sehr stark auf seine LG gehört hat. Das durfte er!

Und ich weiß wirklich nicht, was so ein "Familienmeeting" sollte. Ist juristisch unerheblich, ich wäre als LG da gar nicht hingegangen. Vielleicht hätte man eine Vereinbarung treffen können, dass man den Vater regelmäßig zu sich nimmt, vielleicht auch mit Übernachtungen, so dass die LG etwas entlastet ist. Aber, wenn es nur um Geld ging, was der Familie nicht zusteht, dann verstehe ich auch die Haltung der Frau. Und dann gleich mit xy Leuten aufschlagen, das war taktisch nun wirklich nicht geschickt.

Im Prinzip kann man im Augenblick nichts machen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
fluffy-mc
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
1. Hast du beim Amtsgericht/Betreuungsgericht schriftlich erfragt, OB dein Vater eine bestellte Betreuung HAT?


Ja habe ich - hat er NICHT

Zitat (von Anami):
Zitat (von fluffy-mc):
Sie selbst hatte auch bis vor diesem Treffen gesagt: Was ist, wenn mir was passiert?
Wer ist gemeint? Du oder die LG?


Sie hat mir geschrieben: "Was ist, wenn mir was passiert?" und ich sollte mich um Dinge kümmern. Aber das will sie nun anscheinend nicht mehr

-- Editiert von fluffy-mc am 20.09.2021 15:31

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
fluffy-mc
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich verstehe die Wut von fluffy-mc. Wirklich. Aber trotzdem, man sollte sich von dem Gedanken lösen, dass Eltern irgendeine Verpflichtung haben, ihr Eigentum für die Erben zu horten und zu vermehren. fluffy schreibt ja selbst, dass der Vater schon vor der Demenz eben sehr stark auf seine LG gehört hat. Das durfte er!


Es geht auch nicht um Verpflichtungen mir gegenüber. Es geht ja nicht nur um den Hausverkauf. Es geht um ALLES. ich habe absolut keinen Einblick in seine Angelegenheiten und WENN ihr etwas passiert, dann habe ich nichts in der Hand. Beide sind über 80!

Von dem Geld was er für seine Pflegestufe bekommt, heuert sie anscheinend jemanden an, der sich dann gelegentlich um ihn kümmert - aber nichts offizielles.

Zitat (von wirdwerden):
Vielleicht hätte man eine Vereinbarung treffen können, dass man den Vater regelmäßig zu sich nimmt, vielleicht auch mit Übernachtungen, so dass die LG etwas entlastet ist.


Die Möglichkeit habe ich leider nicht. Ich habe nur eine Ein-Zimmer Wohnung und noch nicht mal eine zweite Schlafgelegenheit.


Zitat (von wirdwerden):
Im Prinzip kann man im Augenblick nichts machen.


Ich muss also auch akzeptieren, dass ich meinen Vater ohne ihre "Erlaubnis" nicht sehen oder sprechen darf und sie ihm wahrscheinlich irgendwelche Lügen erzählt. Die Vermutung liegt nahe, dass sie das genauso immer gewollt hat. Wahrscheinlich ist das für Außenstehende schwer nachzuvollziehen, aber man konnte mit dieser Frau noch nie ein vernünftiges Gespräch führen.


-- Editiert von fluffy-mc am 20.09.2021 15:29

-- Editiert von fluffy-mc am 20.09.2021 15:36

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38315 Beiträge, 13977x hilfreich)

Sie heuert jemanden an, sorry, das ist diskriminierend. Offensichtlich lässt sie sich bei der Betreuung des Vaters helfen. Das spricht doch dafür, dass sie für ihn sorgt. Und wie stellst Du Dir was "offizielles" vor?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
fluffy-mc
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Sie heuert jemanden an, sorry, das ist diskriminierend. Offensichtlich lässt sie sich bei der Betreuung des Vaters helfen. Das spricht doch dafür, dass sie für ihn sorgt. Und wie stellst Du Dir was "offizielles" vor?


Ich wollte damit sagen, dass sie jemanden "schwarz" dafür bezahlt. Ich gehe davon aus, dass das normalerweise anders läuft, daher diese Wortwahl.

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38315 Beiträge, 13977x hilfreich)

Und woher weisst Du das? Ich gehe mal davon aus, dass ganz normal eine Pflegstufe beantragt wurde, und es da ganz normal bezahlt wird. Jedenfalls lässt sie sich helfen, und das ist doch hier ganz wichtig.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

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