Hallo,
ich war bis Ende 2019 gegenüber meiner Mutter unterhaltspflichtig und bin das durch die Gesetzesänderung nicht mehr. Das Sozialamt hält sich aber weitere Prüfungen vor. Wenn ich jetzt über 100.000 Euro brutto kommen sollte, wie berechnet sich dann der Unterhalt. Geht die ganze Berechnungs-Kaskade mit Selbstbehalt, usw. wieder los wie bisher oder wird nur alles berücksichtigt, was über 100.000 Euro brutto liegt ? Letztendlich wäre man dann ja wesentlich besser dran wenn man 98.000 Euro brutto verdient im Vergleich zu 105.000 Euro brutto (Zahlen sind Beispiele). Durch die Brechnung wie bisher auch, würde dann ja ein großer Batzen Unterhalt
dazu kommen. Gibt es da neue Regelungen, etc. um diesen Effekt abzufangen, anzugleichen, etc. ?
Elternunterhalt 2020 bei Jahreseinkommen >100.000 Euro
22.1.2020
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Frage vom 22.1.2020 | 19:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternunterhalt 2020 bei Jahreseinkommen >100.000 Euro
#1
Antwort vom 22.1.2020 | 20:21
Von
Status: Weiser (16263 Beiträge, 2486x hilfreich)
Ich meine, es wird so sein:
Erst, wenn dein Einkommen und Vermögen > 100.000,- ist, wird das Sozialamt sich an dich als U-Pflichtigen wenden.
https://www.buzer.de/gesetz/3415/al82723-0.htm
Ich meine, die neuen Regelungen werden nicht so sein, dass U-Pflichtige noch mehr als durch das neue Gesetz entlastet werden.ZitatGibt es da neue Regelungen, :
#2
Antwort vom 22.1.2020 | 22:03
Von
Status: Unbeschreiblich (38814 Beiträge, 13920x hilfreich)
Zitat:Wenn ich jetzt über 100.000 Euro brutto kommen sollte, wie berechnet sich dann der Unterhalt.
Genauso wie bislang.
Zitat:Letztendlich wäre man dann ja wesentlich besser dran wenn man 98.000 Euro brutto verdient im Vergleich zu 105.000 Euro brutto (Zahlen sind Beispiele).
Das kann im Prinzip passieren. Das das Gesetz noch sehr neu ist, gibt es noch kein Urteil zu dieser Fragestellung.
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