Elternunterhalt
Hallo,
bei mir kommt die Frage auf beim Elternunterhalt.
Ich habe eine Tochter, für die ich Unterhalt
zahle. Ich wohne mit meiner Partnerin einer Lebensgemeinschaft.
Wie hoch ist der Selbstbehalt für mich, sollte ich für meine Mutter Unterhalt zahlen müssen?
Wie wird das gerechnet?
Wenn der Selbstbehalt bei ca. 1.400 € liegt, wo wird der Kindesunterhalt beigerechnet?
Elternunterhalt - Ich wohne mit meiner Partnerin einer Lebensgemeinschaft?
14. September 2009
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Frage vom 14. September 2009 | 22:00
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternunterhalt - Ich wohne mit meiner Partnerin einer Lebensgemeinschaft?
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#1
Antwort vom 15. September 2009 | 10:47
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1265x hilfreich)
Hallo elchhoerer,
der Kindesunterhalt wird zuvor bei der Einkommensbereinigung vom Netto-EK abgezogen. Ebenso sekundäre Altersvorsorge in Höhe von bis zu 4% des Brutto-EK und den berufsbedingten Aufwendungen, pauschal 5% vom Netto-EK oder genau belegt.
Bleibt dann noch ein Betrag über 1.400€ plus der Hälfte des übesteigenden Betrages übrig, kann dieser für den Elternunterhalt eingesetzt werden.
LG Nero
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