Elternunterhalt - Muss ich um unser Erspartes fürchten?

12. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
razermantis
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Elternunterhalt - Muss ich um unser Erspartes fürchten?

Meine Mutter, welche ich (verheiratet/2Kinder) seit 25 Jahren nicht mehr gesehen habe und bei der ich nicht aufgewachsen bin, hat beim zuständigen Sozialamt "Hilfe zur Pflege" beantragt. Daraufhin habe ich eine Aufforderung zur "Auskunft über Einkommen und Vermögen" bekommen, weil ich zum Unterhalt herangezogen werden soll.
Da meine Frau und ich von jeher auf ein eigenes Haus sparen, haben wir relativ viel Bargeld angespart und auch keine Schulden.
Nun habe ich 2 Fragen:
-Muss ich um unser Erspartes fürchten?

-Kann ich mit meinem Geld jetzt noch tun was ich will (z.b. schnell ein Haus kaufen oder einfach verschenken)?

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15 Antworten
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#2
 Von 
guest-12311.02.2015 10:42:43
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo!

Das Haus schnell verkaufen oder verschenken? Was sagt da deine Frau dazu?
Meines Erachtens wird nur das Einkommen (Gehalt/Lohn, Zinsen aus Vermögen etc.) zur Einkommensermittlung herangezogen.

Gruß Pit Hegau

-- Editiert am 12.07.2011 11:51

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#4
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1825x hilfreich)

quote:
Lesen bildet:


fange an, Pikowitzchen, fange an.......

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#5
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1265x hilfreich)

Hallo,

eure Ersparnisse sind nicht unterhaltsrelevant. Lediglich die Zinsen daraus sind für die Berechnung von Interesse.

Um eine Einschätzung Deiner Leistungsfähigkeit zum Elternunterhalt abzugeben, solltest Du Infos zu Deinem Einkommen geben.

Der SB zum Elternunterhalt beträgt 1.500€ plus die Hälfte des übersteigenden Einkommens. Unterhaltsberechtigte wie eigene Kinder und Ehegatten sind vorrangig zu bedienen.

LG nero



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#6
 Von 
razermantis
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
danke für Deine Antwort. Also mein Einkommen beträgt netto etwa 2800,- ,verheiratet, 2 kleine Kinder.

Vom Einkommen her habe ich mir auch keine Sorgen gemacht, ich denke für Unterhaltszahlungen wird es wohl zu gering sein.

Ich verfüge aber über 250.000 € Bargeld.
Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, das das Sozialamt nicht versucht Ansprüche geltend zu machen.

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#8
 Von 
razermantis
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Im Alter von etwa 8 Jahren haben sich meine Eltern scheiden lassen, kurz darauf kam meine Mutter wegen einem Nervenzusammenbruch in die Psychiatrie. Die nächsten 30 Jahre pendelte sie zwischen Psychiatrie und irgendwelchen Wohnheimen hin und her und ich wuchs in einer Pflegefamilie auf.Kontakt bestand nicht.

An was ich mich noch aus meiner frühen Kindheit erinnere sind Schläge und Alkohol. Dazu habe ich aber auch schon Urteile gelesen, das solche Umstände nicht von der Unterhaltspflicht befreien.

Mit einer Unterhaltsforderung rechne ich eigentlich, seit ich arbeite, also seit ca. 20 Jahren.

Was mich wahnsinnig macht, ist der Umstand das ich 20 Jahre gespart und jede Menge Überstunden im Schichtdienst geleistet habe, um dieses Vermögen zu haben.
Und jetzt soll ich für meine Mutter Unterhalt zahlen, bei solch einer Vorgeschichte.

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#12
 Von 
razermantis
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

danke für die antworten, ich habe mir jetzt mal einen termin bei einem anwalt geholt, bevor ich etwas ausfülle. ich denke da wird wohl kein weg dran vorbeiführen.

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#13
 Von 
razermantis
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Eine Frage hätte ich schon noch:
1.)
Wenn bei der Vermögensauskunft ein Teil einfach verschwiegen wird, welche Möglichkeiten hat bzw. nutzt das Sozialamt um Auskünfte zu überprüfen?
2.)
Welche Strafe kann bei einer Falschauskunft drohen?




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#15
 Von 
razermantis
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

der ehrliche ist immer der dumme
und
oftmals liegen das gesprochene recht und das eigene rechtsempfinden meilenweit auseinander.

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