Elternunterhalt Vermögenseinsatz

13. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
BWGuenni
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Elternunterhalt Vermögenseinsatz

Guten Tag,

mich würde einmal folgendes interessieren:

1. Was ist der Inhalt einer Bankauskunft, die das Sozialamt an ein Kreditinstitut richtet? Gibt es da feste Normen?

2. Reicht es zur Verfolgungsverhinderung aus, das Geldvermögen zu "schützen", indem man es einfach abhebt und zuhause aufbewahrt?

3. Welche Alternativen gibt es, sein Geldvermögen vor dem Zugriff des Sozialamtes zu schützen?

Danke für die Antworten!!!

MfG

BWGuenni

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BWGuenni
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

So, wie es da steht, ist der Einwand sicherlich berechtigt, aber was ist, wenn das abgehobene Geld zur Spielbank getragen wird und dort verbleibt, dann ist man ja schließlich nicht be-/ sondern entreichert und dann verliert das Sozialamt doch seine Anspruch, oder sehe ich das falsch?

MfG

BWGuenni

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#3
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BWGuenni
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Den Artikel kenne ich, der ist allerdings auch schon etwas älter (2004), als Freibetrag blieben 25.000 € für Vermögen anzusetzen, wenn Grundbesitz vorhanden ist. Auch der Selbstbehalt hat sich ab dem 1.7.05 von 1250 € auf 1400 € (Düsseldorfer Tabelle) erhöht. Vom übersteigenden Betrag wären dann 50% als Unterhaltszahlung zu leisten.

http://www.swr.de/infomarkt/archiv/2005/06/14/printbeitrag5.html

MfG

BWGuenni

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#5
 Von 
inaxx
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

hast Du zwischenzeitlich Dein Anliegen klären können?
ich habe haargenau dieselbe Frage. Kann man bevor der Leistungsbescheid zugestellt wird einfach sein Geld abheben und zuhause unters Kopfkissen legen?
Offiziell war man eben auf der Spielbank.

Viele Grüße
Ina


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#6
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

Hallo!

Um welche Art Leistungsbescheid handelt es sich?
Bevor man einen Leistungsbescheid bekommt, muss man erst einmal einen Antrag stellen, bei dem meist aktuelle Kontoauszüge vorgelegt werden müssen. (Für den Fall, dass es sich hierbei um Leistungen der Arge handelt)
Daher erst einmal die Frage, welche Art von Leistung beantragt wurde.

LG beijing

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"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"

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