Elternunterhalt - anfallende Kosten zuerst über Rente, Pflegeversicherung und Ersparnisse gedeckt?

2. November 2002 Thema abonnieren
 Von 
Olli
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternunterhalt - anfallende Kosten zuerst über Rente, Pflegeversicherung und Ersparnisse gedeckt?

Hallo liebes Forum!

Habe ich Folgendes richtig verstanden?
Wenn ein Elternteil ins Pflegeheim muss, dann werden die anfallenden Kosten zuerst über die Rente, die Leistungen aus der Pflegeversicherung und die Ersparnisse des Bedürftigen gedeckt. Reicht dies nicht aus, dann ist das Kind unterhaltspflichtig, allerdings gilt dann hier der Selbstbehalt. Eine selbstgenutzte Eigentumswohnung muss also nicht verkauft werden. Ebenso sind das eigene Auto sowie ein gewisses Vermögen geschützt. Ist das so alles richtig? Kann dieser Punkt aufgrund leerer Staatskassen von einer Regierung auf die Schnelle geändert/gestrichen werden (wie in den letzten Wochen mehrmals in anderen Bereichen geschehen), oder gehört das zu den Grundrechten eines Bürgers?

Vielen Dank
Olli

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Horst Lucht
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

In den genannten Foren, im Internet und RA Michael Baczko lesen.
Protestschreiben an den Deutschen Bundestag richten - - -.

Netten Gruß

Horst aus FD

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#2
 Von 
Elke Seufert
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin gerade auf dem Weg eine "Unterhaltsgeschädigte" zu werden. Wie es aussieht soll ich zwischen 800 und 1000 Euro mtl. zahlen. Laut telefonischer Auskunft des Bezirks Unterfranken steht mir eine 1 Zimmerwohnung zu, ansonsten werden alle Kosten, die nicht unbedingt notwendig sind (z.B. Fitnesstudio) nicht anerkannt. Ich bin dankbar für alle Informationen von Leuten die in der gleichen Situation sind.
Grüsse von Elke

-----------------
"Elke Seufert"

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#3
 Von 
Horst Lucht
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Lesen Sie nach unter Michael Baczko im Internet zum Elternunterhalt, unter gleichen Stichwort unter www.bundesgerichtshof.de, in der Suchmaschine unter Elternunterhalt vor alem seit dem BGH-Urteil vom 23.11.2003.
Nehmen Sie sich unbedingt einen Fachwalt für Familienrecht.
Nur der Richter entscheidet ggf. was Sie zahlen "müssen". NICHT das Sozialamt.
Schauen Sie auch nach unter www.deutscher-verein.de.
Viel Glück !

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#4
 Von 
gbenn123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Liebe Elke Seufert
und andere Betroffene,

ich recherchiere z.Zt. zum Thema Elternunterhalt für eine Fernsehbeitrag und stoße dabei auf Menschen, die wie Sie betroffen sind. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie Kontakt mit mir aufnehmen (gbenn123@aol.com), damit ich ein bischen mehr von Ihrer Geschichte erfahren kann.
Viele Grüße, M. Wiegand

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#5
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Eines kapier ich wirklich nicht, die Leute machen hier so als ob das alles so überraschend käme.
Es ist doch schon seit Jahren bekannt das immer mehr auf die Familien abgewälzt wird und dies in Zukunft noch verstärkter praktiziert werden wird.
Manche leben einfach nur in den Tag rein schauen niemals über den Tellerrand und lassen sich von allem überrollen.

Wenn es sein muß wird auch das Grundgesetz geändert !!!!
Habt ihr nicht gemerkt wie schnell das beim Auslandseinsatz für deutsche Soldaten ging ??? Zuvor wurde das immer als unmöglich deklariert.

Blauäugige Traumtänzer kann ich da nur sagen !!!!

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#6
 Von 
Horst aus FD
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 0x hilfreich)

natürlich geht DAS, wenn unsere "Volksvertreter " D A S wollen; Aber: Die wollen nicht.
Elternunterhalt ist ein bösartiges Ungeheuer gegen Kinder, deren Eltern heimbetreuungsbedürftig sind. Unglaublich.
Kinderlose werden doch auch gepflegt. !!!!
Das ist guuuuuuut sooooo. ABER: WARUM, soll ich denn bluten --- ??????????

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