Elternunterhalt bei unter 100000 Euro Einkommen, aber Grundbucheintrag

22. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
fedorow
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternunterhalt bei unter 100000 Euro Einkommen, aber Grundbucheintrag

Das mit dem Elterunterhalt ist soweit klar das Kinder erst ab einem Bruttoeinkommen ab 100 000 Euro vom Sozialamt herangezogen werden können wenn die Eltern in ein Pflegeheim kommen..
Aber wie ist das wenn mein Bruttoeinkommen zwar unter 100 000 Euro liegt, ich aber vor 15 Jahren einen kleinen Bauernhof von den Eltern geerbe habe und im Grundbuch damals bei der Übergabe verankert wurde, dass ich als Hoferbe für die Pflegestufe 1 der Eltern aufkommen muss sowie eine kostenlose Wohnung an die Eltern stellen muss.
Bin ich dann durch den Grundbucheintrag trotzdem zur Zuzahlung verpflichtet trotz unter 100 000 Euro Einkommen ?


-- Editiert von fedorow am 22.02.2020 12:25

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von fedorow):
ich aber vor 15 Jahren einen kleinen Bauernhof von den Eltern geerbe habe
Vor dem Erben kommt Sterben.

Wer ist gestorben?

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