Das mit dem Elterunterhalt ist soweit klar das Kinder erst ab einem Bruttoeinkommen ab 100 000 Euro vom Sozialamt herangezogen werden können wenn die Eltern in ein Pflegeheim kommen..
Aber wie ist das wenn mein Bruttoeinkommen zwar unter 100 000 Euro liegt, ich aber vor 15 Jahren einen kleinen Bauernhof von den Eltern geerbe habe und im Grundbuch damals bei der Übergabe verankert wurde, dass ich als Hoferbe für die Pflegestufe 1 der Eltern aufkommen muss sowie eine kostenlose Wohnung an die Eltern stellen muss.
Bin ich dann durch den Grundbucheintrag trotzdem zur Zuzahlung verpflichtet trotz unter 100 000 Euro Einkommen ?