Hallo
Aus gegebenen Anlass beschäftigt mich eine Frage
Mein Vater wird ev. bald in ein Pflegeheim müssen.!
was er aus seiner Rente nicht bezahlen können wird.
Also werden wir als Kinder wohl nach Einkommensverhältnissen
gefragt werden.
zur Zeit habe ich Verheiratet 2 Kinder kein Einkommen. Mein Mann verdient das Geld.
nun habn ich erfahren das ich Teil einer Erbengemeinschaft bin. Allem Anschein nach ca.Eur.30000 sollen es sein die mir zu fallen könnten abzuegl. Erbschaftssteuer !!
Ist es Richtig das mir von dem Geld im Falle einer Heimunterbringung meines Vater,s gar nichts bleibt ??
Wir haben keine sonstigen Ersprnisse u. Leben von der Hand in den Mund.
Müssten ein andres Fahrzeug haben usw.
-----------------
" "
Elternunterhalt u. Vermögen der Tochter
22. Februar 2011
Thema abonnieren
Frage vom 22. Februar 2011 | 19:30
Von
Status: Beginner (103 Beiträge, 2x hilfreich)
Elternunterhalt u. Vermögen der Tochter
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 22. Februar 2011 | 20:07
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 11x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 22. Februar 2011 | 20:32
Von
Status: Beginner (103 Beiträge, 2x hilfreich)
Hallo
Ich danke Ihnen für den Hinweis auf meine Schreibfehler.
wenn Sie mir eine Möglichkeit Aufzeigen wie ich den Beitrag ändern kann, tu ich das gern.
-----------------
" "
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Familienrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 22. Februar 2011 | 22:22
Von
Status: Junior-Partner (5207 Beiträge, 920x hilfreich)
Hallo,
guck mal hier: Klick
Grüßle
-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Und jetzt?
Schon
266.795
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
11 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
Top Familienrecht Themen
-
43 Antworten