Elternunterhalt vom Sozialamt angefordert

2. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Punktsammler
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternunterhalt vom Sozialamt angefordert

Hallo,

ich habe heute Post vom Sozialamt bekommen, dass ich für meine Mutter Unterhalt leisten soll, also erstmal meine Finanzen offen legen soll usw.

Derzeit liegt mein Einkommen unter dem Selbstbehalt weswegen vielleicht einige hier schon sagen, lohnt nicht weiter zu agieren, aber wenn ich das hier richtig verstehe, kann dieser Unterhalt ja auch später eingefordert werden, wenn ich mehr verdiene, ist das so korrekt? (steht ja rückwirkend ab Zugang dieser Mitteilung)
Wenn das so ist, dann möchte ich in jedem Fall Unterhaltspflicht als solche abwenden, denn dieser Frau hat man das Sorgerecht durch das Jugendamt entzogen und das nicht ohne Grund. Wir wurden misshandelt, gequält und vernachlässigt, teilweise haben wir tagelang nichts zu Essen bekommen, usw. im Detail möchte ich das hier nicht weiter aufführen. Unterlagen dazu vom Jugendamt und dem Gericht für die spätere Übertragung des Sorgerechts auf meinen Vater liegen vor. Sie hat gegenüber dem Gericht ausgesagt, dass sie mit uns nichts mehr zu tun haben will, sondern endlich auch mal leben und froh ist uns los zu sein.
So hat sie sich dann auch verhalten, natürlich nie Unterhalt gezahlt, dennoch soll ich das für sie jetzt übernehmen? Da komme ich zu einer weiteren Frage, die für den Unterhalt ihr gegenüber selber nicht unbedingt relevant ist. Sie wurde immer wieder behördlich gesucht, Jugendamt, Sozialamt, Bafög usw., aber sie hat sich nie umgemeldet und war daher nie zu finden. Unterhalt konnte dadurch ja nie gefordert und eingeklagt werden. Erst jetzt wo sie Kohle braucht, hat sie sich ja offensichtlich wieder gemeldet. Kann man da jetzt noch Unterhalt fordern, denn vorher war es ja schlicht nicht möglich, tritt eine Verjährung dennoch ein? Dann kann sich ja jeder drücken in dem er sich einfach mal ein paar Jahre dünne macht (mir ist klar, dass nichts zu holen ist, aber sie wird irgendwann jede Menge Geld erben)

vielen Dank an Alle, die mir antworten...

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38322 Beiträge, 13977x hilfreich)

Das mit der Vergangenheit dürfte verjährt sein. Vergiss es. Nun zur Gegenwart. Nicht Deine Mutter fordert Geld, sondern der Steuerzahler. Hat also eigentlich mit der Mutter direkt gar nichts zu tun.

Ich würde einen freundlichen Brief schreiben, in welchem steht, dass Du unterhalb des Selbstbehaltes liegst und dass im übrigen aus den Gründen xyz ein Unterhaltsanspruch der Mutter verwirkt sei.

Und, nicht aufregen, ist die Sache nicht wert.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend!

Ich würde schon Auskunft erteilen. Das das Einkommen unter dem SB liegt, soll das Sozialamt doch bitte selber feststellen. Wenn man das so selber schreibt, könnte das Sozialamt dem nicht glauben und Klage erheben. Dann trägt man die Kosten dafür.

Wenn jetzt keine Leistungsfähigkeit besteht, kann da auch nicht rückwirkend gefordert werden, sollte man irgendwann mal leistungsfähig werden.

Wenn da steht, rückwirkend ab Zugang des Schreibens, greift das nur für den Fall, dass man jetzt schon leistungsfähig ist.

Wie hoch ist denn Dein Einkommen?

LG nero

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
annastb
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo! Der Selbstbehalt bei Alleinstehenden, was Elternunterhalt angeht, liegt bei 1.800 €. Und das Sozialamt hat mit dem Unterhaltsrecht überhaupt nichts an der Mütze. Zur Not würde ich zum Anwalt für Familienrecht gehen, der sich auch auf Elternunterhalt fortgebildet hat. Das ist so kompliziert, das kann das Sozialamt nicht beurteilen. Die haben eigene Gesetze und versuchen dann einen natürlich ans Zahlen zu bringen. Und aus meiner Sicht hat sie aus o.g. Gründen Anspruch auf Unterhalt mit ihrem Verhalten verwirkt. Traurig aber wahrscheinlich wirst du einen guten Anwalt brauchen wenn das Sozialamt keine Ruhe gibt. Wünsche Dir starke Nerven und viel Geduld!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.461 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen