Elternunterhalt - was kann alles auf mich zukommen?

4. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
sunshineh2022
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 6x hilfreich)
Elternunterhalt - was kann alles auf mich zukommen?

1)Wenn mehrere Kinder da sind, wird dann im Falle, dass Elternunterhalt nötig ist, jeder auf die gleiche Weise mit eingebunden?
2)Wird dabei berücksichtigt, wem die Eltern bereits zu Lebzeiten evtl. ihre Firma überschrieben haben. Dieses Kind hätte dann ja im Vergleich zu den anderen mehr bekommen und man sollte bei diesem Kind dann ja auch zuerst "anfragen"?!
3)Wie sieht es in den einzelnen Familien aus. Muss dann auch der Ehepartner für die Schwiegereltern zahlen? 4)Welchen Einfluss hat hier eine bereits seit beginn der Ehe bestehende Gütertrennung?
5)Gibt es eine max. Belastungsgrenze pro Monat?
6)Wenn die Eltern einen Unfall verursachen und so eine außenstehende Person schwer schädigen, kann man für eine Schadensersatzzahlung dann auch auf Elternunterhalt zurückgreifen?
7)Gibt's auch ne übersichtliche Internetseite, auf der man sich übersichtlich zu diesem Thema einlesen kann?
DANKE

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

1) ja, es wird die Leistungsfähigkeit geprüft.

2) im Endeffekt nicht.

3) nein, unterhaltspflichtig sind nur Verwandte in grader Linie.

4) ergibt sich aus 3)

5) ja

6) unverständliche Frage. Die Kinder haften aber nicht für Schäden, die die Eltern anrichten.

7) k.A.

Berry

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

zu 1) Ja, aber nicht in dem Sinne, dass jeder den gleichen Anteil zahlen muss. Die Beteiligung erfolgt entsprechend der Einkommensverhältnisse.

zu 2) sollte die Übertragung in den letzten 10 Jahren erfolgt sein, dann muss sie vorrangig vor Unterhaltsforderungen durch die Eltern zurückgefordert werden.

zu 3) Nein, bis auf extreme Ausnahmefälle

zu 4) Keinen

zu 5) Der Selbstbehalt beträgt 1.800€ zzgl. 50% des übersteigenden Betrages. Hinzu kommen Beträge für vorrangig Unterhaltsberechtigte (Ehegatte, Kinder). Eine Obergrenze für den zu zahlenden Unterhalt gibt es jedoch nicht.

zu 6) Das hat keinen Einfluss auf den Elternunterhalt. Wenn die Eltern nicht versichert sind, dann bleiben die Geschädigten voraussichtlich auf ihren Schäden sitzen.

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