Hallo zusammen,
ich hab´ da mal `ne Frage:
Sozialamt berechnet ja für Elternunterhalt das Einkommen des Unterhaltspflichtigen anhand der Einkünfte von den letzten 12 Monaten.
Wie sieht es denn aus, wenn für 9 Monate ALG 1 dabei war, dieses aber nun in einem Monat ausläuft? Dann würde sich nämlich das Einkommen um ca. 1000,- Euro verringern, so dass dem ledigen Unterhaltspflichtigen nur noch 1166,- Euro bleiben, zuzüglich selbstgenutzter Immobilie.
Wird das berücksichtigt?
Danke für Antworten
Gruß von Gräfin R
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"GräfinR"
-- Editiert GräfinR am 28.03.2012 12:06
Elternunterhalt - wird ALG 1 berücksichtigt?
28. März 2012
Thema abonnieren
Frage vom 28. März 2012 | 12:05
Von
Status: Beginner (77 Beiträge, 27x hilfreich)
Elternunterhalt - wird ALG 1 berücksichtigt?
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#1
Antwort vom 28. März 2012 | 12:39
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1265x hilfreich)
Hallo,
bei einer so gravierenden Veränderung, muss diese berücksichtigt werden. Zumal sich das Einkommen ja in dem Maße verringert, das der Unterhaltspflichte von leistungsfähig zu nicht leistungsfähig wird.
Muss dem Sozialamt natürlich mitgeteilt werden.
LG nero
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