Elternunterhalt/Erwerb der elterlichen Eigentumswohnung

19. August 2021 Thema abonnieren
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FaithX
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Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Elternunterhalt/Erwerb der elterlichen Eigentumswohnung

Guten Abend zusammen,

ich habe ein paar Fragen bezüglich des oben genannten Themas.

Zur Situation: Meine Eltern sind vor kurzem in einem Pflegeheim in die vollstationäre Pflege aufgenommen worden. Der ursprüngliche Plan sah aufgrund des Eigenanteils von gut 5.000 € für zwei Personen vor, die elterliche Eigentumswohnung aufzulösen und zu verkaufen. Zwischenzeitlich ist meine Mutter jedoch leider verstorben, was dazu führt, dass ich mich einer völlig veränderten Situation gegenüber sehe. Ein Testament oder beispielsweise ein Ehevertrag liegt nicht vor, sodass ich 1/4 der Eigentumswohnung erben werde. Durch die relativ hohe Rente meines Vaters gibt es nun auch die Option, dass wir die Wohnung vermieten könnten, auf "meinen" Anteil an der Miete würde ich in diesem Fall verzichten.

Die Wohnung würde ich gerne irgendwie in der Familie "halten", damit mein Vater zum einen eine Rückkehroption hat, falls sich sein gesundheitlicher Zustand noch einmal verbessert und weil ich mir vorstellen kann, im Alter selbst wieder ins Elternhaus zu ziehen. Im letzteren Fall ist die Perspektive dabei aber eher auf 10 oder 20 Jahre ausgelegt, eine jetzige Selbstnutzung kommt eher nicht in Frage.

Aus meiner Sicht ist jedoch überhaupt nicht absehbar, wie sich die Heimkosten entwickeln werden, wie lange die Pflegesituation also mit Rente und Mieteinnahmen stemmbar ist. Daneben verfügt mein Vater derzeit nicht über größere Reserven, um notwendige Investitionen in der Wohnung zu tätigen. Wenn ich einspringe, mit Eigenmitteln oder ggf. mit einem Kredit, möchte ich aber wenigstens eine gewisse Sicherheit haben, dass ein notwendiger Verkauf, weil das Sozialamt einspringen muss, für mich persönlich keine finanziellen Nachteile bringt.

Zu meiner eigenen Situation: Ich bin 37, unbefristet angestellt, Einkommen < 100.000 Euro, allerdings etwas unschlüssig, was die Angabe der "Berufsjahre" beim Schonvermögen betrifft. Ich war nach meinem Abitur lange Jahre als Student eingeschrieben, habe in der Zeit aber hauptsächlich gepflegt und letztlich das Studium abgebrochen. Im Studium und danach habe ich auch gejobbt, anschließend eine Ausbildung gemacht und arbeite jetzt in dem Beruf in Vollzeit. Für die Berechnung: Im Moment verdiene ich 30.000 brutto im Jahr.

Was ich nun wissen möchte:
1. Wenn wir von der zuerst genannten Situation ausgehen, dass wir als Eigentümergemeinschaft als Vermieter auftreten und ich würde den Großteil der Investitionen für Instandhaltung stemmen - welche Möglichkeiten habe ich, das vorab irgendwie vertraglich zu gestalten? Ich kann ja schlecht bei jedem neuen Waschbecken die Eigentumsverhältnisse ändern lassen, umgekehrt hat mein Vater aber nicht die Mittel, um jede Investition zu 75% zu tragen.

2. Die elterliche Eigentumswohnung hat einen Wert von ca. 140.000 €. Wenn ich als Käufer auftreten würde und mein Vater irgendwann den Kaufpreis für die Heimkosten aufgebraucht hat, wäre diese Wohnung als Schonvermögen geschützt, solange ich sie vermiete, als Altersvorsorge bzw. mit der Perspektive später selbst dort zu wohnen? Sollte mein Vater nicht viel Geld ausgeben, wäre der Fall in 10 Jahren erreicht. Gut zu wissen wäre es aber auch, wenn er das Geld z.B. nach 5 Jahren "durchbringt". Wieviel Schonvermögen steht mir generell zu, aufgrund der oben genannten Tatsachen? Habe noch eher kleinere Beträge auf dem Konto und im Depot (in Summe < 20.000 €) aber habe natürlich den Anspruch, dass diese Beträge für meine eigene Altersvorsorge mittelfristig auch wachsen.

3. Keine Ahnung, ob das realistisch ist, aber angenommen ein Wert von 100.000 wird bei mir als Schonvermögen festgelegt. Ich müsste die Wohnung also verkaufen oder das Sozialamt ausbezahlen. Das könnte ich ja theoretisch wieder mit einem Kredit machen - wird dann jedes Jahr neu geprüft?

4. Oder wird nach der letzten Neuerung gar nicht mehr auf das Vermögen geschaut, solange mein Einkommen < 100.000 ist?

Bin jetzt schon dankbar über Antworten, aber auch über alle Tipps, die ich in dem Zusammenhang erhalte. Wahrscheinlich wird der nächste Schritt ohnehin ein Anwalt sein, aber ich würde mir gerne schon vorab ein Bild machen, damit ich weiß, welche Dinge ich beachten muss und in welche Richtungen es gehen könnte.

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10 Antworten
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#1
 Von 
Anami
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Unbeschreiblich
(35022 Beiträge, 5986x hilfreich)

Einen Eigenanteil von 5.000,- gibt es nicht.
Deine Eltern hätten zu Beginn ihres Sozialhilfebezuges ein *geschütztes Vermögen/Schonvermögen* nach SGB XII von je 5.000,-. Offenbar konnten aber beide von der Rente und der Pflegeversicherung und weiterem Vermögen auch die Heimkosten bezahlen.
Durch den Tod deiner Mutter, mein Beileid, haben sich nun die Heimkosten etwa halbiert?
Mit der Summe aus Rente, P-Vers. und Vermögen kann dein Vater jetzt seine Heimkosten bezahlen. Richtig?
----------------------------
Du meinst, du erbst jetzt 1/4 der ETW. Was hat das mit den Heimkosten deines Vaters zu tun? Ja, die Wohnung kann vermietet werden und bleibt damit in der Familie. Warum willst du auf Mieteinahmen verzichten?
----------------------------

Zitat (von FaithX):
Aus meiner Sicht ist jedoch überhaupt nicht absehbar,
Aus meiner auch nicht. Wissen wird es --jetzt-- wohl niemand. Wie alt ist dein Vater und welchen Pflegegrad hat er zur Zeit?
Man kann auch ohne Investitionen vermieten, evtl. eine Grundrenovierung vornehmen. Bis vor kurzem haben beide Eltern dort auch gelebt.
Die Mieteinnahmen könnte man zu Großteilen für die Heimkosten verwenden, FALLS dein Vater das selbst nicht mehr alles zahlen kann. Einen Rest könnte man aus eigenem Einkommen zahlen, wer erbt noch außer dem Vater?
-------------------
Dein Einkommen jetzt liegt unter 100k€. Wie alt du bist und was du vorher gemacht hast, interessiert nicht. 1/4 geerbte Immobilie wird nach Eigentumsübergang dein Vermögen. Wegen des Einkommens gehörst du nicht zu den Unterhaltsfähigen.
-------------------
zu 1. Welche Summe würde die gedachte Investition schlucken?
zu 2. Nochmal: Wie alt ist dein Vater jetzt? Wieviel Heimkosten zahlt er jetzt? Nach Verbrauch Restvermögen bleiben ihm die hohe Rente+die steigende PV lebenslang. Dazu Einnahmen aus Vermietung.
zu 3. Vermutlich kennst du den Unterschied zwischen Einkommen und Vermögen nicht?
zu4. Es wird nach Brutto-Einkommen geschaut. Welches Vermögen von 100.000 hast du denn?

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
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Ach, grad gefunden: :)
https://www.123recht.de/Forum-__f550224.html
Was hat sich denn mit bzw. für den Vater deines LG inzwischen ergeben?
Nach 2,5 Jahren schon eine Änderung in Sicht?

Immerhin hat sich Frage nach der ETW-Verwertung der eigenen Eltern geklärt. Denn es wurde inzwischen geerbt.
:)

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
FaithX
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke erstmal für die ausführliche Antwort. Zu den offenen Fragen:

Zitat (von Anami):
Einen Eigenanteil von 5.000,- gibt es nicht.
Deine Eltern hätten zu Beginn ihres Sozialhilfebezuges ein *geschütztes Vermögen/Schonvermögen* nach SGB XII von je 5.000,-. Offenbar konnten aber beide von der Rente und der Pflegeversicherung und weiterem Vermögen auch die Heimkosten bezahlen.
Durch den Tod deiner Mutter, mein Beileid, haben sich nun die Heimkosten etwa halbiert?
Mit der Summe aus Rente, P-Vers. und Vermögen kann dein Vater jetzt seine Heimkosten bezahlen. Richtig?


Die von mir genannten 5.000,- € hängen nicht mit dem Schonvermögen zusammen. Der Eigenanteil für das Pflegeheim beträgt nach Abzug des Pflegekassenanteils noch 2.509,47 € pro Person. Da mein Vater jetzt alleine dort ist, streben wir an, dass er wenigstens ein Einzelzimmer bekommt, da würden es dann 2.631,15 € sein. Die Rente liegt bei 1877,- € netto. Das Barvermögen wird zunächst für die Deckung der Differenz eingesetzt, wird aber in ein paar Monaten aufgebraucht sein und dafür gibt es eben die drei angesprochenen Möglichkeiten:
Wir vermieten als Eigentümergemeinschaft, ich kaufe ihm seinen Anteil ab und vermiete alleine oder wir verkaufen als Eigentümergemeinschaft.


Zitat (von Anami):
Du meinst, du erbst jetzt 1/4 der ETW. Was hat das mit den Heimkosten deines Vaters zu tun? Ja, die Wohnung kann vermietet werden und bleibt damit in der Familie. Warum willst du auf Mieteinahmen verzichten?


Da geht es vor allem um die oben angesprochene Differenz zwischen Rente und Eigenanteil. Ich gehe anhand von Vergleichsmieten etc. davon aus, dass man ungefähr 800,- € Kaltmiete bekommen kann. Würde ich auf meinen Anteil an den Einnahmen bestehen - was ich moralisch nicht unbedingt für angemessen halte - müsste früher oder später ja dennoch die Differenz gedeckt werden und beim Sozialhilfeträger besteht doch das Risiko, dass dieser auf einen Verkauf besteht oder?


Zitat (von Anami):
Aus meiner auch nicht. Wissen wird es --jetzt-- wohl niemand. Wie alt ist dein Vater und welchen Pflegegrad hat er zur Zeit?
Man kann auch ohne Investitionen vermieten, evtl. eine Grundrenovierung vornehmen. Bis vor kurzem haben beide Eltern dort auch gelebt.
Die Mieteinnahmen könnte man zu Großteilen für die Heimkosten verwenden, FALLS dein Vater das selbst nicht mehr alles zahlen kann. Einen Rest könnte man aus eigenem Einkommen zahlen, wer erbt noch außer dem Vater?


Mein Vater ist jetzt 69, Pflegegrad 3. Zwar verschiedene chronische Krankheiten, aber nichts, was unmittelbar dazu führt, dass er nur noch wenige Jahre hat.
-------------------
Zitat (von Anami):
Dein Einkommen jetzt liegt unter 100k€. Wie alt du bist und was du vorher gemacht hast, interessiert nicht. 1/4 geerbte Immobilie wird nach Eigentumsübergang dein Vermögen. Wegen des Einkommens gehörst du nicht zu den Unterhaltsfähigen.

-------------------
zu 1. Welche Summe würde die gedachte Investition schlucken?
zu 2. Nochmal: Wie alt ist dein Vater jetzt? Wieviel Heimkosten zahlt er jetzt? Nach Verbrauch Restvermögen bleiben ihm die hohe Rente+die steigende PV lebenslang. Dazu Einnahmen aus Vermietung.
zu 3. Vermutlich kennst du den Unterschied zwischen Einkommen und Vermögen nicht?
zu 4. Es wird nach Brutto-Einkommen geschaut. Welches Vermögen von 100.000 hast du denn?


Zu 1. Ich würde von etwa 8-10.000 € ausgehen - stelle mir aber auch die Frage, wie es mit unerwarteten größeren Kosten (Heizung zum Beispiel) aussehen würde.
Zu 2. siehe oben.
Zu 3. Mir ist der Unterschied durchaus bewusst, aber ist es wirklich so, dass allein das Einkommen zählt, egal wieviel Vermögen jemand hat?
Zu 4. Im Moment habe ich weder 100.000 Einkommen, noch Vermögen in der Höhe. Wenn ich die Wohnung hingegen jetzt komplett kaufen würde, kreditfinanziert und die Mieteinnahmen zur Tilgung verwenden würde, dann würde ja irgendwann fast zwangsläufig der Tag kommen, wo die Wohnung abzüglich Restschuld eine bestimmte Summe (ein "Schonvermögen") übersteigt. Wenn nur das Einkommen darüber entscheidet, ob ich unterhaltsfähig bin, hätte sich diese Frage ja schonmal erübrigt.

In dem ganzen Zusammenhang auch noch eine andere Frage: Prüft die Rentenversicherung automatisch Anspruch und Höhe der Witwenrente oder muss mein Vater diese aktiv beantragen?

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#4
 Von 
FaithX
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ach, grad gefunden:
https://www.123recht.de/Forum-__f550224.html
Was hat sich denn mit bzw. für den Vater deines LG inzwischen ergeben?
Nach 2,5 Jahren schon eine Änderung in Sicht?

Immerhin hat sich Frage nach der ETW-Verwertung der eigenen Eltern geklärt. Denn es wurde inzwischen geerbt.


Gute Frage eigentlich. Mein LG hat einmal eine Auskunft für den Sozialhilfeträger gemacht, aber seitdem nichts mehr davon gehört. Der Kontakt zu seinem Vater oder dessen Betreuer ist weiterhin nicht vorhanden, was ich persönlich etwas schade finde, worüber ich aber auch nicht urteilen möchte - die Entscheidung trifft mein Lebensgefährte. Auf mich ist niemand zugekommen, wegen so einer Auskunft. Da wir aus anderen Gründen aber derzeit nicht mehr zusammen wohnen, wäre ich für den Moment wohl ohnehin raus.

Aber auch rückblickend finde ich meine damaligen Überlegungen nach wie vor keineswegs unmoralisch. Im Endeffekt mache ich eigentlich nur das, wofür man die Menschen kritisiert, dass sie es nicht tun. Auch an die Zukunft denken, und mit jetzt 37 habe ich wenig Illusionen darüber, was mich an Renteneintrittsalter und Rentenhöhe erwartet. Eine Eigentumswohnung ist da sicherlich kein schlechter Baustein für die Altersvorsorge, ob selbst verdient oder nicht - da haben andere Menschen in diesem Land weniger für ihre Eltern getan und erben Millionen - dafür muss ich mich nicht schlecht fühlen. Und wenn ich die halt nicht hab, muss ich mir andere Bausteine suchen, was auch okay ist. Es bringt mir nur nichts, wenn ich mit irgendwas jetzt plane (Aktien zählen genauso dazu) und in 10 Jahren sagt jemand: "Bitte bezahlen". Dann würde ich halt in den sauren Apfel beißen, Versicherungsvertretern Kohle in den Rachen werfen und riestern. Zähneknirschend ja, aber wenn es so ist, weiß ich das lieber jetzt als in 10 Jahren. :)

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#5
 Von 
Anami
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Unbeschreiblich
(35022 Beiträge, 5986x hilfreich)

Zitat (von FaithX):
und beim Sozialhilfeträger besteht doch das Risiko, dass dieser auf einen Verkauf besteht oder?
Nein, es besteht niemals ein solches Risiko, wenn die Kosten von anderen getragen werden. Dann tritt niemals das Sozialamt in Erscheinung.

Wer hat außer dir noch 1/4 Anteil? Was hat das mit moralisch zu tun? Du würdest die Miete vom Mieter einnehmen und mit einem Großteil die Differenz zum Unterhalt fürs Heim bezahlen können.
Fehlt noch was, kann die geringe Differenz selbst gezahlt werden. Auch dann tritt kein Sozialamt mit irgendwelchen Forderungen an dich heran.

zu 1. Als Eigentümer einer Immo hast du Pflichten. Ja, das kostet auch was.
zu 2. Leistet jetzt die PV für vollstationäre Pflege? Dann sind das jetzt bei PG 3 mtl. ca 1.260,- Dazu hat der Vater seine Rente mit ca 1880,-. Damit wären derzeit ca. 3.140,- verfügbar.
zu 3. Wenn du einen Hungerlohn verdienst, aber mit deinen vermieteten 3 Villen am Sternberger See das Einkommen noch immer < 100.000 ist, wird man wohl eine Verwertung verlangen dürfen. Aber so tief stecke ich nicht in der Materie...
zu 4. Ja, dann... Niemand weiß, wann dann ist. Und was, auch nicht. DANN kann man nachdenken, was zu tun ist.
Wenn du Eigentümer der Immo bist, und einziger Unterhaltspflichtiger bist und dein Vater dann noch lebt und das Heim dann 7.000,- kostet---dann muss neu gerechnet werden. Ja.

RV--- weiß ich nicht.

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#6
 Von 
FaithX
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nein, es besteht niemals ein solches Risiko, wenn die Kosten von anderen getragen werden. Dann tritt niemals das Sozialamt in Erscheinung.

Wer hat außer dir noch 1/4 Anteil? Was hat das mit moralisch zu tun? Du würdest die Miete vom Mieter einnehmen und mit einem Großteil die Differenz zum Unterhalt fürs Heim bezahlen können.
Fehlt noch was, kann die geringe Differenz selbst gezahlt werden. Auch dann tritt kein Sozialamt mit irgendwelchen Forderungen an dich heran.


Ich versuche das noch einmal etwas mit Zahlen zu untermauern. Stand jetzt, habe ich eine Differenz zwischen Rente meines Vaters und Eigenanteil Heim von 754,15, bei der Variante mit dem Einzelzimmer. Das kann sich noch ein bisschen verschieben mit Witwerrente, umgekehrt sollte er ja auch noch irgendwas für sich haben, gut 100 € sind ja selbst bei Sozialhilfe als Taschengeld vorgesehen. Es ist also alles relativ knapp bemessen, auch wenn ich auf meinen Mietanteil verzichte. Und Investitionen hat man als Eigentümer immer, spätestens da wäre mein Vater raus. Ich kann die Wohnung ja auch nicht ab 01.09. vermieten, das Ausräumen usw. braucht Zeit, Zeit die man jetzt mit den "Barreserven" auf dem Konto usw. kauft.

Wenn das Heim nun am 01.01. auf die Idee kommt, die Kosten zu erhöhen und plötzlich werden 200,- € mehr im Monat fällig, geht die Kalkulation nicht mehr lange auf, dann reden wir von 2.400 € pro Jahr. Als Investition könnte ich das natürlich irgendwo auch noch unterstützen, aber dann reden wir nicht mehr vom Verzicht auf Mieteinnahmen, sondern von 200,- € Zuschuss.

Ich hab das durchaus schon durchgerechnet, im Endeffekt fahre ich persönlich damit womöglich immer noch besser, als jetzt einen Kredit zu machen, bei dem die Zinsen über 10,15 Jahre halt auch 15.000 € oder so betragen.

Daneben bin ich nicht der Typ, der jetzt einfach irgendwas macht, und in 10 Jahren neu denkt, ich möchte jetzt wenigstens grob wissen, welche Risiken es gibt. Das gleiche gilt für die Situation, dass ich die Wohnung kaufen könnte - wenn eine Bank ihr ok gibt. Mein Vater bekommt dann ca. 105.000 € aufs Konto, bezahlt davon monatlich ca. 750 € fürs Heim. 11 Jahre und 8 Monate reicht das Geld, das klingt nach einer langen Zeit, aber dann wäre das Sozialamt dran und könnte sich meine Finanzen anschauen. Für diesen Fall würde ich halt gerne wissen, was mich dann erwartet. Ich bin dann 48, also immer noch an dem Punkt, wo ich meine eigene Altersvorsorge irgendwo beeinflussen kann, aber dann wäre die Situation da, dass ich die 15.000,- Darlehenszinsen (oder etwas weniger bis dahin) investiert hätte. Wenn ich mich da komplett ausklinke, und 15.000 Euro Zinsen über die Zeit + 35.000 Euro (1/4 der Wohnung) in Aktien investiere, ist das auch ne Stange Geld für meine eigene Altersvorsorge (die aber auch unter dem Vorbehalt steht, dass das als Altersvorsorge anerkannt wird).

Zitat (von Anami):
zu 1. Als Eigentümer einer Immo hast du Pflichten. Ja, das kostet auch was.


Genau deshalb frage ich ja. Ich habe als Eigentümer vor allem auch Kosten. Wenn ich jetzt Geld investiere, und oben genannte Situation tritt ein, dann sorge ich mit meinen 25%-Anteil und 100% Aufwendungen dafür, dass es dann in 11 Jahren dem Sozialhilfeträger gut geht. Darum habe ich hier um Rat gebeten, wie man das möglicherweise anders lösen kann. Eine Variante ist der komplette Kauf der Wohnung, unter dem Vorbehalt, dass ich die behalten kann, wenn der Sozialhilfeträger einspringen muss.

Zitat (von Anami):
zu 2. Leistet jetzt die PV für vollstationäre Pflege? Dann sind das jetzt bei PG 3 mtl. ca 1.260,- Dazu hat der Vater seine Rente mit ca 1880,-. Damit wären derzeit ca. 3.140,- verfügbar.


Für August (10.08. bis 31.08.) beträgt die Rechnungssumme 2.727,56 € abzüglich 1.262,- € Pflegekassenanteil (der im August voll bezahlt wird, obwohl mein Vater nur 22 Tage dort ist. Wenn ich von Eigenanteil spreche, ist der Anteil der PV bereits rausgerechnet. Schau dir gerne mal die Sätze an:
https://www.bodelschwinghwerk-duelken.de/alten-und-pflegeheim/pflegesatze/
Die Rechnung für September wird über 3.771,47 € abzüglich 1.262,- € ausgestellt werden.

Zitat (von Anami):
zu 3. Wenn du einen Hungerlohn verdienst, aber mit deinen vermieteten 3 Villen am Sternberger See das Einkommen noch immer < 100.000 ist, wird man wohl eine Verwertung verlangen dürfen. Aber so tief stecke ich nicht in der Materie...


Das ist leider eigentlich m eine entscheidende Frage. Man liest sehr viel über selbstgenutztes Wohneigentum, aber wenig über vermietetes Wohneigentum. Daher sind die Freigrenzen nach Berufsjahren usw. vielleicht doch nicht so unerheblich für mich?

Zitat (von anami):
zu 4. Ja, dann... Niemand weiß, wann dann ist. Und was, auch nicht. DANN kann man nachdenken, was zu tun ist.
Wenn du Eigentümer der Immo bist, und einziger Unterhaltspflichtiger bist und dein Vater dann noch lebt und das Heim dann 7.000,- kostet---dann muss neu gerechnet werden. Ja.
RV--- weiß ich nicht.


Dann kannst du mir vielleicht auch nicht so gut weiterhelfen. Du scheinst nicht ganz zu verstehen, dass ich mir jetzt Gedanken darüber machen muss, was kommen könnte. Ich werde nicht so eine schöne Rente bekommen, wie die ältere Generation. Wenn ich jetzt Geld investiere, muss ich wissen, was ich in 20, 30 Jahren davon habe, spätestens wenn mein Rentenalter erreicht ist. Wenn ich jetzt Geld in die Hand nehme, oder einen Kredit mache, der Geld kostet, dann mache ich das nicht, um mit 47 festzustellen, dass mein investiertes Geld ans Sozialamt geht. Dann investiere ich lieber jetzt in Meme-Aktien, verdiene richtig Geld damit oder habe einen Totalverlust. Im Falle des Totalverlusts habe ich dann wenigstens noch 10 Jahre mehr Zeit, mich um meine Altersvorsorge zu kümmern.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
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Zum alten Thread: Als Lebensgefährtin wärest du überhaupt nicht *drin* in der ganzen Angelegenheit. Abgehakt.

Zitat (von FaithX):
Du scheinst nicht ganz zu verstehen, dass ich mir jetzt Gedanken darüber machen muss, was kommen könnte.
Doch, das verstehe ich durchaus. Das ist wichtig. Darüber sollten sich alle jetzt schon Gedanken machen, die unterhaltspflichtig für ihre Eltern werden könnten. Darüber hatten wir vor 2,5 Jahren schon geschrieben.
Jetzt schreibst du, du hast 1/4 Immobilie geerbt und jetzt ist es dein Vater, und der ist bereits Heimbewohner.
Also bist du eine unterhaltspflichtige Person, das Kind.
Gibt es noch ein unterhaltspflichtige Person?
Wem gehört jetzt 3/4 der Immo?
Vor 2,5 Jahren hättest du aus der LG-Problematik lernen können.

JETZT sagt mir dein letzter Absatz wieder, deine Gedanken kreisen nur um DEIN Geld. Und du möchtest von einem Forum wissen, wie du DEIN Geld vor einem Sozialamt retten kannst (welches aber für deinen Vater zahlt, für keinen anderen)
Du möchtest lesen, wie du in X Jahren nicht für den Unterhalt deines Vaters aufkommen brauchst.
Zitat (von FaithX):
dann sorge ich mit meinen 25%-Anteil und 100% Aufwendungen dafür, dass es dann in 11 Jahren dem Sozialhilfeträger gut geht.
Ich glaube, du hast das Grundprinzip tatsächlich nicht verstanden. :sad:

Das bleibt: Ein Sozialamt tritt erst mit Leistungen ein, wenn der Unterhalt nicht aus seinem Einkommen/Vermögen erbracht werden kann. Es zahlt also vorläufig. Dann ist das Amt verpflichtet, zu prüfen, ob Angehörige diesen Unterhalt leisten müssen und können. Falls das der Fall ist, fordert das Amt das ein. Falls nicht, zahlt das Amt weiterhin für den Vater.

Zitat (von FaithX):
Für diesen Fall würde ich halt gerne wissen, was mich dann erwartet.
In 8,9,10 Jahren? Ich habe keine Ahnung. Wie vor 2,5 Jahren kann ich dir zu Aktien und privater eigener Altersvorsorge nichts schreiben. KEINER kann soweit hellsehen...

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#8
 Von 
Anami
Status:
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(35022 Beiträge, 5986x hilfreich)

Warum denkst du nicht mal diesen Strang weiter?
zB. Ich kaufe nächstes Jahr die gesamte Immo, ich renoviere und vermiete sie befristet oder unbefristet. Der netto-Erlös ist Vaters Vermögen. Davon zahlt er für seinen Unterhalt im Heim zu. Bis das Geld zu Ende ist oder bis er stirbt.

WARUM? Weil du doch die Immo in der Familie halten willst, also hauptsächlich für dich.
Dann wäre DAS die Prämisse für weitere Entscheidungen.

Aber du zögerst:
Weil du nicht weißt, ob dein Vater doch wieder in seine Wohnung ziehen will.
Weil du nicht weißt, ob du X€ in die Renovierung stecken willst/musst, bevor vermietet werden kann.
Weil du nicht weißt, ob die Heimkosten steil ansteigen.
Weil du nicht weißt, ob du überhaupt einen Kaufkredit bekommst.
Weil du nicht weißt, ob und wie die Kreditzinsen aus dem tiefen Tal wieder aufwärts steigen.
Weil du nicht weißt, ob der Gesetzgeber im Sozialrecht in den nächsten Jahren Änderungen anstrebt, weil die derzeitige Entlastung der Unterhaltspflichtigen mit entspr. Einkommen große Löcher in den Sozialhaushalt reißt?
Verständlich. Aber: ICH weiß das alles auch nicht.

Es geht hier in diesem Unterforum *Familienrecht* nicht um private Lebensplanung oder Finanzplanung für unterhaltspflichtige Kinder eines Vaters im Pflegeheim. Und erst recht nicht um Planungshilfen für die Verwertung einer Immobilie oder Risikobewertungen fremder Sachverhalte und Geldanlagen in weiter Ferne.
Das ging vor 2,5 Jahren schon nicht. Das KANN keiner für dich tun. Das musst du selbst entscheiden. Irgendwann. Es gibt keine Garantie, dass deine Jetzt-Entscheidung auch später noch richtig ist und andersherum genauso wenig.

Lies evtl. mal diese Zusammenfassung
https://www.finanztip.de/elternunterhalt/
witzig, aber treffend: Finanztip schreibt zu Elternunterhalt. ;)

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#9
 Von 
FaithX
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Keine Ahnung, warum du mich jetzt schon wieder so angehst.

Meine Frage kann man auf zwei rechtliche Aspekte runterbrechen:
1. Kann ich es mir erlauben, die ETW meiner Eltern zu kaufen oder riskiere ich in einigen Jahren einen Verlust, wenn mein Vater trotzdem auf Sozialhilfe angewiesen ist?
2. Kann ich im Rahmen einer Eigentümergemeinschaft meine Investitionen in eine ETW so steuern, dass ich einen Großteil finanziere und davon profitiere, ohne dass ich die Investitionen verliere, wenn das Sozialamt einspringt?

Findest du es wirklich so verwerflich, dass ich keinen Bock habe, meine eigene Lebensplanung am Sozialamt und an der Heimunterkunft meines Vaters auszurichten? Können wir ja gerne drüber diskutieren, ist aber eine moralische Frage, keine rechtliche. Entscheid dich mal.

Im Gegensatz zu dir kann ich die Zöger-Fragen im Übrigen schon recht sicher beantworten, aber auch hier ist das dein Nebenschauplatz, nicht meiner.

Ich bin mir relativ sicher, dass ich nur deine Neugier befriedige, aber keinen sinnvollen Ansatz von dir erhalte, dennoch hier noch die Antworten:
1. Es gibt keine weitere unterhaltspflichtige Person.
2. 3/4 der Wohnung verbleiben bei meinem Vater.

Nochmal: Ich brauche keine Finanztipps, alle relevanten Zahlen kenne ich bzw. kann ich mir selbst ausrechnen. Faktisch geht es mir um die beiden oben genannten Fragen. Wenn du mir die nicht beantworten kannst, bist du vielleicht auch einfach selbst falsch hier. Gibt ja hoffentlich auch weniger aggressive Menschen die hier lesen und schreiben.

LG
Michael (das schreibe ich nur, weil du wegen meinem LG davon ausgehst, dass ich ne Frau bin....sorry, willkommen in 2021, bin m und mein Lebensgefährte auch...)

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35022 Beiträge, 5986x hilfreich)

Zitat (von FaithX):
Meine Frage kann man auf zwei rechtliche Aspekte runterbrechen:
Deine beiden Fragen sind keine rechtlichen. Die lapidare Antwort ist: Es kommt drauf an.
Ich bin hier nicht falsch, denn wie in einem solchen Forum üblich, gibt es Meinungen/Ansichten/Hinweise/Tipps.
Warte doch andere ab.

Warum ich ungehalten bin?
- weil sich die Rechtsgrundlage seit 2,5 Jahren nicht geändert hat.
- weil ich dir nicht sagen kann, was du dir jetzt oder später erlauben kannst.
- weil du auf dem 3-m-Brett stehst und Fremde im Netz fragst, ob du springen sollst.
- weil ich mehrfach geschrieben habe, dass ein Sozialamt sich weder eine Immo unter den Nagel reißt, noch über i-was freut, noch einen Eigentümer einer Immo zum Verkauf auffordert.

Rechtliche Aspekte
- Unterhaltspflichtige haben UH zu leisten, sofern der Berechtigte das selbst nicht (mehr) kann. Ob und in welcher Höhe zu Unterhalt herangezogen wird, regelt das Gesetz. Der Träger der Sozialhilfe arbeitet nach Gesetz, Verordnung, Vorschrift, sobald ein Fall für *Elternunterhalt* eintritt.
- Man lese das Gesetz und die unzähligen seriösen Hinweise und Erklärungen dazu im Netz.
- Man frage einen Experten für Unterhaltsrecht gegen Honorar zu den privaten Szenarien.

Moralische Aspekte
- Ob ich etwas für verwerflich halte, muss dich nicht tangieren. DU hast selbst zu entscheiden.
- Ich bin 1 von 3 unterhaltspflichtigen Personen eines Elternteiles (gewesen) und hatte selbst zu entscheiden, was in meinem Falle zu tun sei, falls Unterhalt zu zahlen sei. Beide Geschwister hatten auch selbst zu entscheiden. Das war sowohl eine rechtliche als auch moralische Frage. Das wurde zu viert geklärt, bevor der Elternteil ins Heim umzog.
- Kein Fremder konnte oder wollte mir sagen, was ich in der Situation tun sollte. Und das war gut so.
- Ich habe inzwischen meinen Kindern erklärt, was *Elternunterhalt* evtl. später für sie bedeutet. Sie haben selbst zu entscheiden, was zu tun ist.

Allgemeine Aspekte
- Ich bin absolut nicht neugierig. Ob du ein Mann bist und einen männl. LG hast/hattest, ist absolut uninteressant und unwichtig.
- Relevant ist aber, dass du die einzige unterhaltspflichtige Person bist.
- Wenn du Zöger-Fragen sicher beantworten kannst, dann tu das und handle danach. Was willst du mehr?

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