Elternzeit, Unterhalt und COVID-19

30. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Puffo
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternzeit, Unterhalt und COVID-19

Hi an alle,

ich bin neu und hoffe hier etwas unterstürtzung zu bekommen, da mich der Beistand vom Jugendamt fertig macht und ich nicht mehr weiter weis.

Ich bin 42 Jahre alt und habe mit meiner Partnerin ein 7 Monatiges junges Baby. Wir sind sehr glücklich...Er ist ein Goldjunge.

Ich habe noch eine Tochter, zwichenzeitlich 15 Jahre alt, die ich nie sehen durfte. Mit der Kindesmutter war und ist es bis heute schwierig, denn Sie gehört zu der Sorte die die Kinder benutzt um Männer bluten zu lassen. Ich möchte nicht ins detail gehen, jedoch hat Sie 4 Kinder von 4 verschiedene Väter und keiner durfte sein Kind sehen. Das ist mit unser system in Deutschland möglich, sodass ich damals nach 10.000€ Anwalts und Gerichtskosten und mit den Nerven am Boden aufgegeben habt. Meine Psyche und mein Körper hat nicht mehr mitgemacht.

Ich habe lange gebraucht und gottseidank meine jetzige Partnerin gefunden, die ich schätzen und lieben gelernt habe Sie hat mir die Panische Angst genommen nochmal ein Kind zu bekommen. Ich bin wahnsinnig Kinderlieb, mein Leben konnte doch nicht so enden. Also haben wir es gewagt und ich bin froh drüber. Jedoch macht uns der Beistand vom Kreisjugendamt Ludwigshafen das leben zur hölle.

Ich bin in Elterzeit gegangen, es gibt Gerichtsurteile u.a. Amtsgericht Hannover, Oberlandesgericht und vom obersten Gericht der Bundesrepublik Deutschland, der Bundesgerichtshof im Jahre 2015, der sich mit der Sache befasst hat. Die Gerichte entschieden, das geringen Einkünfte oder sogar einen Mangelfall des unterhaltsverpflichteten Elternteils, von den anderen Kindern hinzunehmen ist, wenn er sich in Elternzeit befindet. Sie gaben zudem an, dass eine dass eine Pflicht zur Aufnahme einer Nebentätigkeit während der Elternzeit und eine Verletzung des Obliegenheitspflicht gegenüber seinem älteren Kind nicht besteht. Das interessiert den Beistand nicht, ich soll voll bezahlen. Das Elternzeit gesetzlich im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz geregelt ist interessiert das Kreisjugendamt nicht, genauso wenig die Gerichtsbeschlüsse. Ich bin so traurig, ich erlebe zum ersten mal wie es ist Vater zu sein. Bei meinem Alter ist es die allerletzte Chance ein Kind aufwachsel zu sehen.

Abgesehen von der Elternzeit ist die Kindesmutter meiner 15 Jährigen Tochter nicht einverstanden, dass die Kinder gleichgestellt werden, unser 8 Monatiges Baby soll verhungern, hauptsache das erste Kind bekommt alles. Ich verdiene nicht so viel, was soll ich nur machen.

Jetzt kommt der Hammer, ich habe den Beistand gebeten die Berechnung anhand der jetzigen COVID-19 krise zu berechnen und habe bei meinen Arbeitgeber ein aktuellen Verdienstnachweis angefordert. Auch das akzeptiert der Beistand nicht. Ich soll voll bezahlen.

Es kann nicht sein, dass die jetzige Lage der COVID-19 Pandemie, mit all seine wirtschaftliche Folgen nicht berücksichtigt wird. Man stelle sich vor, ein Selbstständiger verdiente 15.000€ Monatlich für die letzten 12 Monate und hat aufgrund der Pandemie plötzlich kein Einkommen mehr oder man bekommt Kurzarbeitergeld. Alle diese Leute müssen trotz der schwierigen Lage gemäß dem Kreisjugendamt Ludwigshafen, auf Basis des vorherigen Einkommens Unterhalt bezahlen. Das ist völlig verrückt.

Meine Frau und ich wissen wirklich nicht mehr weiter. Wa sagt Ihr dazu.

-- Editiert von Puffo am 30.04.2020 14:58

-- Editiert von Puffo am 30.04.2020 15:00

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(756 Beiträge, 250x hilfreich)

Eine Abänderung des Unterhaltstitels wird sich aller Wahrscheinlichkeit nach erst nach einem halben Jahr verwirklichen lassen.

Ja, wenn Dir die Beistandschaft nicht zusagt - auch Du kannst klagen.

Was die Mutter Deiner großen Tochter findet, das ist uninteressant. Nach dem Gesetz sind die Kinder gleichgestellt.

Seit verdammt vielen Jahren kommt die Kindesmutter um den Umgang gar nicht mehr herum. Da hast Du mit Sicherheit nicht viel Energie investiert, um Dein Umgangsrecht zu realisieren.

Außerdem kann Dein Selbstbehalt durch die Synergieeffekte einer Ehe gemindert werden.

Ob man sich Kinder leisten kann oder nicht - das sollte man sich vorher überlegen.

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#2
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1352 Beiträge, 510x hilfreich)

Ist der Unterhalt tituliert?

Wie auch Arbeitslosigkeit wird Kurzarbeit eben als vorübergehendes Ereignis gewertet und eine Abänderung des Unterhalts kann erst nach ca. 6 Monaten stattfinden.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2801 Beiträge, 921x hilfreich)

Aus deinem Beitrag liest sich erst mal eine Menge persönliche Wertung heraus, die subjektiv für dich vielleicht zutreffen mag, objektiv aber eben doch nicht so ist, wie du glaubst.

Zitat (von Puffo):
Ich bin in Elterzeit gegangen, es gibt Gerichtsurteile u.a. Amtsgericht Hannover, Oberlandesgericht und vom obersten Gericht der Bundesrepublik Deutschland, der Bundesgerichtshof im Jahre 2015, der sich mit der Sache befasst hat. Die Gerichte entschieden, das geringen Einkünfte oder sogar einen Mangelfall des unterhaltsverpflichteten Elternteils, von den anderen Kindern hinzunehmen ist, wenn er sich in Elternzeit befindet. Sie gaben zudem an, dass eine dass eine Pflicht zur Aufnahme einer Nebentätigkeit während der Elternzeit und eine Verletzung des Obliegenheitspflicht gegenüber seinem älteren Kind nicht besteht. Das interessiert den Beistand nicht, ich soll voll bezahlen.
Wenn du dich schon auf Rechtsprechung beziehst, dann lies sie doch auch einfach mal. So hat der BGH 2015 "nur" entschieden, dass die Verlängerung der Elternzeit zu akzeptieren ist, wenn die Rollenwahl in der neuen Familie zu respektieren ist. Und genau der letzte Punkt wird immer wieder missachtet. Insbesondere wenn du Alleinverdiener in eurer Familie bist, dann ist es keine wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung in Elternzeit zu gehen. Und im Mangelfall kann man unwirtschaftliche Entscheidungen nicht dem Kind entgegenhalten. Aber vermutlich hat der Beistand dir das alles längst geschrieben.

Zitat (von Puffo):
Das Elternzeit gesetzlich im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz geregelt ist interessiert das Kreisjugendamt nicht, genauso wenig die Gerichtsbeschlüsse.
Unsinn. Du bekommst ja scheinbar Elternzeit und auch Elterngeld. Deine Unterhaltspflicht fällt deswegen trotzdem nicht weg.

Zitat (von Puffo):
Jetzt kommt der Hammer, ich habe den Beistand gebeten die Berechnung anhand der jetzigen COVID-19 krise zu berechnen und habe bei meinen Arbeitgeber ein aktuellen Verdienstnachweis angefordert. Auch das akzeptiert der Beistand nicht. Ich soll voll bezahlen.
Auch daran ist nichts der Hammer. Je nach Höhe, Dauer, Art, Titulierung, usw. der Unterhaltsverpflichtung ist das ggf. absoluter Usus. Der Kindesunterhalt ist deine wichtigste Verpflichtung. Kurzfristige Einkommensschwankungen sind von dir auszugleichen. Für langfristige Änderungen wäre dann eine Änderung möglich. Langfristig = Pi mal Daumen 3-6 Monate

Zitat (von Puffo):
Alle diese Leute müssen trotz der schwierigen Lage gemäß dem Kreisjugendamt Ludwigshafen, auf Basis des vorherigen Einkommens Unterhalt bezahlen. Das ist völlig verrückt.
Nein, das ist dem Grunde nach erst mal vollkommen richtig. Es lassen sich übergangsweise ggf. individuelle Lösungen finden. Vor allem, wenn mehr als der Mindestunterhalt gezahlt wird. Bei dir geht es ja aber auch noch um einen Mangelfall, wenn ich dich richtig verstanden habe. Und da werden die Zügel völlig zu Recht besonders hart angelegt.

Wenn du der Meinung bist nicht leistungsfähig zu sein, dann lasse dich anwaltlich beraten. Unter Umständen hast du Anspruch auf Beratungshilfe.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Puffo):
es gibt Gerichtsurteile u.a. Amtsgericht Hannover, Oberlandesgericht und vom obersten Gericht der Bundesrepublik Deutschland, der Bundesgerichtshof im Jahre 2015, der sich mit der Sache befasst hat.


Das BGH Aktenzeichen interessiert mich, denn auch ich kenne nur die von smogman angesprochene Entscheidung.

Zitat (von Puffo):
Abgesehen von der Elternzeit ist die Kindesmutter meiner 15 Jährigen Tochter nicht einverstanden, dass die Kinder gleichgestellt werden, unser 8 Monatiges Baby soll verhungern, hauptsache das erste Kind bekommt alles.


Das ist natürlich Unfug. Das neue Kind rechtfertigt eine Neuberechnung, die losgelöst von den Faktoren Elternzeit und Kurzarbeit durchaus zu einer Verringerung des U-Anspruchs führen kann.
Kommt es dabei zum Mangelfall, ist aber die erhöhte Erwerbsobliegenheit zu beachten.

Zitat (von Puffo):
Ich verdiene nicht so viel, was soll ich nur machen.
Mehr arbeiten und mehr verdienen wäre eine der möglichen Optionen.

Zitat (von Puffo):
Ich möchte nicht ins detail gehen, jedoch hat Sie 4 Kinder von 4 verschiedene Väter und keiner durfte sein Kind sehen. Das ist mit unser system in Deutschland möglich


Eigentlich nicht; das Gegenteil ist eher der Fall. Das Umgangsrecht durchzusetzen ist wohl vom ganzen Familienrecht die leichteste Übung, denn nur das Kindeswohl steht dem entgegen. Folgerichtig gibt es auch nur ganz wenige Entscheidungen die sachlich begründet das Umgangsrecht lediglich zeitweilig aussetzen. Nochmals deutlich kleiner ist die Zahl der absoluten Aussetzung.

Den Erklärungen von smogman schließe ich mich an. Du schaust nicht über den Tellerrand hinaus.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Puffo
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Besserweiß):
Seit verdammt vielen Jahren kommt die Kindesmutter um den Umgang gar nicht mehr herum. Da hast Du mit Sicherheit nicht viel Energie investiert, um Dein Umgangsrecht zu realisieren.


Jeder von uns Väter der 4 Kinder hat viel Geld und Energie investiert. Da wurde einfach irgendwas behauptet, z.B. beim ersten Kind wurde behauptet, dass der Kindesvater sich an sein Penis hat spielen lassen. Die Mutter hat angst, Kindeschutzbund etc. Das wurde groß von Ihr und Ihre Anwältin gefeiert, weil die Kinderschutzbunde überlastet sind. Ich weiß 100% das das nicht stimmt, Sie hat mir erzählt das Sie das machen wird, damit er sei Sohn nicht mehr sieht. Es wurde immer auf Zeit gespielt, dann wurde behauptet Sie hat angst weil sich das Kind entfremdet hat. Meiner Tochter, also Kind nummer 2, wurde Sie nie herausgegeben, immer behauptet ich war nicht da. Hab 2,5 Ordner mit Anwalts und Gerichtsverhaltlungen. Dann bin ich mit Zeugen hin, dann hat Sie Ihre freundin benannt, dass Sie als Zeuge da war und ich nicht. Nach einer weile hat sich das Kind wieder entfremdet. Nächste Gerichtsverhandlung. Nach zwei Jahren Kampf, hat mein Anwalt gesagt das macht kein Sinn. Geldstrafe wird kein Gericht erteilen, weil nichts zu holen ist und Ordnungshaft auch nicht weil Kinder da sind. Beim dritten Vater hatte Sie angst weil er angeblich gewalttätig ist und Alkohol trinkt. Beim vierten Vater weiß ich es nicht. Ich kann dir versichern, wenn eine Frau dir dein Kind nicht herausgeben will, dann schafft sie das auch.

Zitat (von ratlose mama):
st der Unterhalt tituliert?


Nein, es gibt keinen gütigen Titel.
Zitat (von Sir Berry):
Das BGH Aktenzeichen interessiert mich, denn auch ich kenne nur die von smogman angesprochene Entscheidung.


https://www.fachanwaeltin-familienrecht.com/News/BGH_Entscheidung_zum_Kindesunterhalt_Elternzeit_verdoppeln_-_Elterngeld_auf_zwei_Jahre_verlaengern_-_ist_das_zulaessig

https://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Vater-erkaempft-sich-Elternzeit

Nenn du mir Gerichtsurteile, wo gesetzliche Elternzeit als Pflichtverletzung angesehen wurde. Da bin ich gespannt.

Zitat (von Sir Berry):
Mehr arbeiten und mehr verdienen wäre eine der möglichen Optionen.


Mehr Arbeiten geht nicht in meinen Job. Andere Arbeit in der jetzigen COVID-19 Pandemie? Ich kann aber ein Termin beim Betriebspsychologen machen, kann jedoch sein das er mich vom Dienst komplett nimmt.

Es kann nicht sein das der Unterhalt aus den letzten 12 Monate berechnet wird, obwohl eventuell die Leute kein Einkommen mehr haben. Andererseits, wie wird der Unterhalt berechnet von einen der vorher Arbeitslos war und kein Einkünfte hatte, auch aus den letzten 12 Monate? Macht übeberhaupt kein Sinn.


-- Editiert von Puffo am 30.04.2020 18:23

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#6
 Von 
Puffo
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Puffo):
Macht übeberhaupt kein Sinn.



Wenn nur das einen Sinn ergibt was Deinen Vorstellungn entspricht, solltest Du keine Fragen in einem Forum stellen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Puffo
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Puffo):
Macht übeberhaupt kein Sinn.



Wenn nur das einen Sinn ergibt was Deinen Vorstellungn entspricht, solltest Du keine Fragen in einem Forum stellen.

Berry


Wenn du die Ansicht teilst, dass es richtig ist das wenn ein Unterhaltspflichtiger plötzlich mehr verdient, unverzüglich den Unterhalt anpassen und mehr überweisen soll, wenn er allerdings plötzlich weniger verdient, die letzte 12 Monate berechnet werden und er unter den Mindestbehalt kommen soll, dann macht es für mich nicht nur keinen Sinn, sondern zweifle an deine Objektivität und gesundem Menschenverstand.

Ich dachte man könne sich hier im forum seriös und faktbezogen darüber unterhalten, was dem nicht so ist. Gerichtsurteile werden dekradiert, gleichzeitig werden keine Gerichtsurteile genannt die es anders belegen. Wo sind die Gerichtsurteile das durch die Elternzeit eine Pflichtverletzung entsteht?

Den Vorwurf, nicht genug Energie verschwendet zu haben, denn in Deutschland ist es ein leichtes Umgang zu bekommen, hab ich aus dem Weg geräumt. Ich hab erzählt wie das geht. Das jeder Vater das gleiche Schicksal hatte, hat die Gerichte nicht interessiert. Das eine hätte nur den anderen nichts zu tun. Mann erwähne die andere Vater um sich zu rächen. Ja ne schon klar, Alles easy :)

Ja wahrscheinlich ist dieses forum tatsächlich nicht das richtige.


-- Editiert von Puffo am 01.05.2020 09:53

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Aus dem ganzen bisherigen Thread habe ich nur zwei wichtige Informationen sicher herausfiltern können: Du hast zwei Kinder und es gibt keinen Titel.
Ich bin kein Unterhaltsfachmann, aber ein paar Fragen habe ich trotzdem:
Ist der Unterhalt neu berechnet worden, als das zweite Kind kam?
Lebst du mit deiner neuen Partnerin zusammen?
Seid ihr verheiratet?
Arbeitet deine Partnerin?

Ich denke, dass ihr euch alle auf das selbe BGH-Urteil bezieht. In dem Zusammenhang ist der Passus der "zu respektierenden Rollenwahl" wichtig.
Ich sehe das so: Wenn die neue Familie entscheidet, dass sich der Vater um das Kind kümmert und die Mutter arbeitet, ist das eine Rollenwahl die zu respektieren ist. Der Vater darf in Elternzeit gehen und hat keine erhöhte Erwerbsobliegenheit. Wenn er dann nicht mehr leistungsfähig ist, hat das erste Kind Pech gehabt.
Sollte die Mutter aber so und so zu Hause sein, ist das keine respektabele Rollenwahl und eine Unterhaltskürzung beim ersten Kind ist nicht akzeptabel.

Wie man weiter vorgehen sollte, hängt von der Antwort auf meine Fragen ab.

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Puffo
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Shihaya):
Aus dem ganzen bisherigen Thread habe ich nur zwei wichtige Informationen sicher herausfiltern können: Du hast zwei Kinder und es gibt keinen Titel.
Ich bin kein Unterhaltsfachmann, aber ein paar Fragen habe ich trotzdem:
Ist der Unterhalt neu berechnet worden, als das zweite Kind kam?
Lebst du mit deiner neuen Partnerin zusammen?
Seid ihr verheiratet?
Arbeitet deine Partnerin?

Ich denke, dass ihr euch alle auf das selbe BGH-Urteil bezieht.


Vielen Dank für deine Antwort. Es geht ja nicht nur um diesen Urteil, sondern auch um den in Hannover.

Nein, der Unterhalt ist nicht neu berechnet worden, ich habe einfach bisher 9 Monate gemäß Düsseldorfer Tabelle mehr bezahlt als ich müsste. Ich lebe mit meiner Partnerin zusammen, verheiratet sind wir nicht. Wir sind beide berufstätig und gehen beide auf Elternzeit in teilzeit um das ganze mit Arbeitgeber Kind und Familie zu managen. Ich kann nicht nur zuhause bleiben, andersrum geht es auch nicht.

-- Editiert von Puffo am 01.05.2020 14:31

-- Editiert von Puffo am 01.05.2020 14:38

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von Puffo):
Zitat (von Shihaya):
Aus dem ganzen bisherigen Thread habe ich nur zwei wichtige Informationen sicher herausfiltern können: Du hast zwei Kinder und es gibt keinen Titel.
Ich bin kein Unterhaltsfachmann, aber ein paar Fragen habe ich trotzdem:
Ist der Unterhalt neu berechnet worden, als das zweite Kind kam?
Lebst du mit deiner neuen Partnerin zusammen?
Seid ihr verheiratet?
Arbeitet deine Partnerin?

Ich denke, dass ihr euch alle auf das selbe BGH-Urteil bezieht.


Vielen Dank für deine Antwort. Es geht ja nicht nur um diesen Urteil, sondern auch um den in Hannover.

Nein, der Unterhalt ist nicht neu berechnet worden, ich habe einfach bisher 9 Monate gemäß Düsseldorfer Tabelle mehr bezahlt als ich müsste. Ich lebe mit meiner Partnerin zusammen, verheiratet sind wir nicht. Wir sind beide berufstätig und gehen beide auf Elternzeit in teilzeit um das ganze mit Arbeitgeber Kind und Familie zu managen. Ich kann nicht nur zuhause bleiben, andersrum geht es auch nicht.

-- Editiert von Puffo am 01.05.2020 14:31

-- Editiert von Puffo am 01.05.2020 14:38


1. Wieviel Unterhalt zahlst du denn und um wieviel wilkst du denn reduzieren?
2. Seit wann bist du in Elternzeit und gehst dabei Teilzeit arbeiten? Ab wann ist deine Elternzeit zu Ende und gehst du dann wieder Vollzeit?
3. Nur weil ein weiteres Kind da ist, bedeutet das nicht, dass das Erste weniger Geld bekommt, da die Tabelle 2 berücksichtigt.
4. Natürlich darf euer Kind nicht verhungern, aber ebenso auch nicht deine Tochter.

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#12
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Das Hannoveraner Urteil ist nur von einem Amtsgericht. Ein anderes Amtsgericht kann das wieder vollkommen anders sehen.

Zitat:
Wir sind beide berufstätig und gehen beide auf Elternzeit in teilzeit um das ganze mit Arbeitgeber Kind und Familie zu managen. Ich kann nicht nur zuhause bleiben, andersrum geht es auch nicht.
Das sehe ich durchaus als respektabele Rollenwahl.

Ich würde mich an deiner Stelle hinsetzen und den Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle selber ausrechnen und diesen ab sofort überweisen. Als Grundlage würde ich die Höhe des Elterngeldes nehmen.
Wie die genaue Berechnung ist, habe ich jetzt keine Ahnung, aber es gibt hier andere User, die dir dabei wahrscheinlich helfen können.
Dem Beistand würde ich die neue Unterhaltshöhe mitteilen und gleichzeitig einen Titel über diesen Betrag anbieten.
Ich halte die Wahrscheinlichkeit für hoch, dass der Beistand versuchen wird auf dem Klageweg mehr zu erreichen. Andererseits halte ich ebenso die Wahrscheinlichkeit für hoch, dass er damit nicht durchkommt. Aber ein Risiko gibt es immer.

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
smogman
Status:
Student
(2801 Beiträge, 921x hilfreich)

Zitat (von Puffo):
Nenn du mir Gerichtsurteile, wo gesetzliche Elternzeit als Pflichtverletzung angesehen wurde. Da bin ich gespannt.
Das ist gar nicht nötig, denn du hast es selbst schon getan. Nur gelesen und verstanden hast du es eventuell noch nicht. Daher zitiere ich einen entscheidenden Teil mal.

"Die sich aus der Übernahme der Kinderbetreuung ergebende Minderung der Erwerbseinkünfte kann unterhaltsrechtlich nur dann akzeptiert werden, wenn wirtschaftliche Gesichtspunkte oder sonstige Gründe von gleichem Gewicht, die einen erkennbaren Vorteil für die neue Familie mit sich bringen, im Einzelfall die Rollenwahl rechtfertigen.

Die Kinder aus einer früheren Verbindung müssen eine Einbuße ihrer Unterhaltsansprüche nur dann hinnehmen, wenn das Interesse des Unterhaltspflichtigen und seiner neuen Familie an der Aufgabenverteilung ihr eigenes Interesse an der Beibehaltung ihrer bisherigen Unterhaltssicherung deutlich überwiegt."


Im konkreten Fall war die Unterhaltspflichtige eine Frau, deren Mann gut verdiente. Es war also wirtschaftlich und inhaltlich sinnvoll, dass sie für ihr zweites Kind in Elternzeit geht. Und der BGH hat ihr bestätigt, dass sie in diesem Zusammenhang auch ihr Elterngeld halbieren und die Bezugsdauer verdoppeln darf.

Zitat (von Puffo):
Gerichtsurteile werden dekradiert, gleichzeitig werden keine Gerichtsurteile genannt die es anders belegen. Wo sind die Gerichtsurteile das durch die Elternzeit eine Pflichtverletzung entsteht?
Es ist kein Problem, wenn man etwas nicht weiß. Es ist aber ein Problem, wenn man sich in einem Rechtsforum anmeldet, den Link zu einem Gerichtsurteil hinwirft das man offensichtlich nicht versteht und auch komplett resistent für eine Wissenserweiterung ist.

Zitat (von Puffo):
Wir sind beide berufstätig und gehen beide auf Elternzeit in teilzeit um das ganze mit Arbeitgeber Kind und Familie zu managen. Ich kann nicht nur zuhause bleiben, andersrum geht es auch nicht.
Hier kommst du zum entscheidenden Punkt. Denn genau darüber muss das erste Kind entscheiden, ob diese Rollenwahl akzeptabel ist oder nicht. Wenn es das erste Kind nicht so sieht, du aber schon, wird darüber erneut ein Gericht befinden. Hier können dazu allenfalls Tendenzen vermutet werden. So könnte beispielsweise ein entscheidender Punkt sein, wer von euch vor der Geburt mehr verdient hat und wie groß der Gehaltsunterschied ist.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Puffo
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, mit dem Beistand reden kann man nicht. Diese Frau geht über Leichen. So hat sie Z. B. einfach 2018 ein schreiben von der Kindesmutter frei erfunden. Damals hat sie einfach angegeben, die Kindesmutter hätte eine Nachricht ihr zukommen lassen, dass ich nicht bezahle, was eben nicht so war. Erst als ich Strafanzeige bei der Polizei stellen wollte, hat sie eingeräumt, dass sie ein Fehler gemacht hat (aha die Nachricht zu Faken?) und ich gnade vor recht habe ergehen lassen. Mittlerweile bereue ich es das ich keine Strafanzeige gestellt habe.

Wie kann man sich gegen solch einen Beistand wehren? Womöglich ist diese Person befangen, denn weshalb sollte sie durch kriminelle Energie, Nachrichten faken?

Ich habe bereits den Leiter des Kreisjugendamtes Rhein-Land-Pfalz Kreis angeschrieben und die Beweise versandt mit der Bitte die beistandschaft an jemand anderes zu übergeben. Es ist aus meiner Sicht keine Basis mehr da. Vom Leiter kam zurück das das nicht geht, weil die Kindesmutter genau diese Person die Beistandschaft übertragen hat. Muss Mann sich mit eine kriminelle, womöglich befangen und inkompetente Frau herumärgern?

Ja, ich denke ich werde es selbst ausrechnen und einfach überweisen und den kriminellen Beistand völlig ignorieren und warten bis die mich verklagt.

Und wenn alle stricke reißen und ich Unrecht bekomme, dann befürchte ich das das in meinem Leben erstmal gewesen ist zu arbeiten, weil meine psyche es nicht mehr aushält. Ich habe jetzt schon fast jede nacht Alpträume. Wenn das der Betriebsarzt mitbekommt, habe ich mein Job ohnehin los.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Im Rahmen der Beistandsschaft ist das Jugendamt Interessenvertreter des Kindes, aöso Quasi der Anwalt des Kindes. Und der Anwalt des Kindes muss nicht in Deinem Interesse tätig werden.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
smogman
Status:
Student
(2801 Beiträge, 921x hilfreich)

Der Beistand ist der Vertreter des Kindes, beauftragt durch die Mutter. Er ist hauptsächlich organisatorisch im Jugendamt eingegliedert, arbeitet aber autark nach zivilrechtlichen Gegebenheiten. Er ist sozusagen eine Art Anwalt und damit ist er auch immer befangen. Er vertritt nicht deine Rechte sondern die der anderen Seite. Wenn du dir einen Anwalt nimmst, kann auch nicht der Verfahrensgegner beantragen, dass du dir einen anderen nimmst.

Gegen Forderungen des Beistandes steht dir wie jedem Bürger in Deutschland der Rechtsweg in verschiedenster Form jederzeit offen. Ein Schreiben in dem steht, dass du nicht zahlst, obwohl du zahlst? Na und? Wen interessierts? Solange kein Schaden dadurch entsteht, warum sollte man sich die Mühe machen, sich damit herumzuärgern?

Wichtig ist doch hier nur was inhaltlich und rechtlich zum Thema Unterhalt kommuniziert wird. Und das hängt in deinem Fall - ich wiederhole erneut - lediglich von dem Punkt ab, ob die Rollenwahl in deiner Familie zu akzeptieren ist.

Dein ganzer letzter Beitrag beschäftigt sich aber wieder nicht mit diesem Thema, sondern nur mit einer Menge Nebenkriegsschauplätzen, die du scheinbar psychisch auch nicht verträgst. Wenn also ein Gericht dem Beistand Recht sprechen sollte, dann ist für dich die Konsequenz deinen Arbeitsplatz niederzulegen, statt vielleicht zu akzeptieren, dass du eben mit deiner Auffassung nicht im Recht sein könntest? Die Forderung deines Kindes seinen Lebensunterhalt zu bestreiten und es am Leben zu halten bringt dir Alpträume? Tut mir leid, aber vielleicht ist ein Rechtsforum tatsächlich nicht das richtige für dich. Generell solltest du dir vielleicht lieber jemanden organisieren, der dich rechtlich vertritt und den Fokus auf die entscheidenden Punkte legen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Puffo
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@smogman

Die Frage ist ob ein Vertreter terrorisieren, unwahrheiten erzählen oder sogar Väter Leib und Seele schädigen darf.

Würde man die Sache umdrehen, gäbe es Anzeigen wegen falsche Verdächtigungen, Nachstellung, Verleumdung etc.

Wenn ich es Psychisch nicht verkrafte, dass Gewalt und Amtsmissbrauch ausgeübt wird, kann ich nichts dafür. Unser Staat muss mit dem konsequenzen leben. Es sei denn, in Deutschland wird die Totesstrafe eingeführt. Auch das würde mich nicht mehr wundern.

In mein Beruf muss man 100% psychisch fit sein und konzentriert, denn eine Unachtsamkeit kann einen Millionen Schaden, sowie Menschenleben kosten.

Schäden entstehen und zwar Psychisch. Sonst müsste man von versuchten Vergewaltigungen, Stalking, beleidigungen, Gefährdung des Straßenverkehrs durch drängeln, auch kein Schaden ansehen. Für was, wenn nichts passiert ;-)

Wie schon vorher erwähnt ich lasse es darauf ankommen. Und ja, ein Urteil vom Amtsgericht ist besser als kein Urteil.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
smogman
Status:
Student
(2801 Beiträge, 921x hilfreich)

Gut, dann sei so freundlich und schreibe hier das Ergebnis nieder, damit kommenden Fragestellern ein Fallverlauf gezeigt werden kann.

Zitat (von Puffo):
Die Frage ist ob ein Vertreter terrorisieren, unwahrheiten erzählen oder sogar Väter Leib und Seele schädigen darf.
Die Frage ist, ob du nicht vielleicht auch einfach ein riesengroßer Jammerlappen bist, der schlicht keinen Unterhalt bezahlt, weil er im Wissen seiner Unterhaltspflicht in Elternzeit gegangen ist und jetzt, wo der Beistand den Druck etwas erhöht, Zuspruch für sein Verhalten sucht? Wie hoch der Gehaltsunterschied zwischen dir und deiner Partnerin vor der Elternzeit war, bei welcher Anstellungsdauer, Lebensläufen und Arbeitsumfang, die Erklärung lieferst du weiterhin nicht. Man kann sich schlicht kein Bild machen und den Fall beurteilen.

Zitat (von Puffo):
gäbe es Anzeigen wegen falsche Verdächtigungen, Nachstellung, Verleumdung etc.
Kannst du doch auch machen. Dann entscheiden Polizei und Staatsanwalt, ob ein Straftatbestand vorliegt oder nicht. Ich wage zu bezweifeln, dass der Beistand dir nachstellt.

Zitat (von Puffo):
dass Gewalt und Amtsmissbrauch ausgeübt wird, kann ich nichts dafür. Unser Staat muss mit dem konsequenzen leben. Es sei denn, in Deutschland wird die Totesstrafe eingeführt. Auch das würde mich nicht mehr wundern.
Werde doch mal konkret. Du verteilst massiv schwere Vorwürfe gegen alles und jeden, schreibst zusammenhanglose sinnlose Phrasen und suhlst dich hier in einer kaum erträglichen Opferrolle.

Zitat (von Puffo):
In mein Beruf muss man 100% psychisch fit sein und konzentriert, denn eine Unachtsamkeit kann einen Millionen Schaden, sowie Menschenleben kosten.
Und aus dieser verantwortungsvollen Tätigkeit musst du im Regelfall den Unterhalt deines Kindes bestreiten und auch deinen eigenen bestreiten. Jetzt willst du die Einnahmen reduzieren und das erste was du verändern willst ist die wichtigste aller deiner Verpflichtungen. Dafür wirst du hier keinen Zuspruch ernten. Viel Erfolg beim Richter. Dort empfehle ich dir tunlichst dein Gesülze über Todesstrafe und Co. zu unterlassen. Aber darauf wird dich schon dein Anwalt vorher hinweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Puffo
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Die Frage ist, ob du nicht vielleicht auch einfach ein riesengroßer Jammerlappen bist, der schlicht keinen Unterhalt bezahlt, weil er im Wissen seiner Unterhaltspflicht in Elternzeit gegangen ist


Die Frage ist ob du vielleicht ein Hirmloser, arroganter Mensch ohne jegliche Manieren bist und ob es nicht besser wäre, wenn du nichts schreiben würdest, anstatt vielleicht Mist zu schreiben? Die Frage ist zudem, ob vielleicht dein Verhalten etwas respektlos mir und meine Familie gegenüber ist?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32291 Beiträge, 5678x hilfreich)

Das darf ich gern mal melden...denn das ist ein Verstoß gegen die Forenregeln.
ach was...einer?

und tschüs.

-- Editiert von Anami am 06.05.2020 18:58

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Puffo):
Die Frage ist ob du vielleicht ein Hirmloser, arroganter Mensch ohne jegliche Manieren bist und ob es nicht besser wäre, wenn du nichts schreiben würdest, anstatt vielleicht Mist zu schreiben?


Auch wenn ich mich in der Sache doch das eine oder andere mal mit smogman fetze, weil wir unterschiedlicher Meinung sind, die Fachkenntnis wird ihm keiner der seine Beiträge mitbekommt abstreiten.

Und er ist auch kein Vollposten, der einem seiner Kinder den Unterhalt kürzen oder vorenthalten will.

Hirnloser schreibt man übrigens in der Satzmitte klein.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
smogman
Status:
Student
(2801 Beiträge, 921x hilfreich)

Zitat (von Puffo):
Die Frage ist ob du vielleicht ein Hirmloser, arroganter Mensch ohne jegliche Manieren bist und ob es nicht besser wäre, wenn du nichts schreiben würdest, anstatt vielleicht Mist zu schreiben? Die Frage ist zudem, ob vielleicht dein Verhalten etwas respektlos mir und meine Familie gegenüber ist?
Und erneut bleibst du jeglicher Schilderung zum Sachverhalt schuldig. Es zieht sich wie ein roter Faden durch deine Beiträge. Das einzige interessante für dich ist, wenn man dich kritisiert. Und mich beschleicht das Gefühl, dass das in der Kommunikation mit dem Beistand genauso verläuft (von dem Schreiben zur Nichtzahlung mal abgesehen). Du bist komplett resistent für Fachwissen, kannst selbst einfache Fragen nicht beantworten, hast einen Hang zur Emotionalität und verlierst dich in Stammtischparolen und Verfolgungswahn. Wenn du so die Unterhaltsangelegenheit vor Gericht regeln willst, ich wiederhole mich, dann viel Erfolg. Das ist der Grund, warum man sich an diesem Ort (meist) von einem Anwalt vertreten lassen muss.

Das fachliche Ergebnis interessiert mich auch weiterhin. Schreib es hier nieder, wenn du fertig bist.

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