Elternzeit (nicht -geld!) für Vater, wenn Kind bei Mutter an anderer Adresse gemeldet ist?

10. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
thisismynick
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 11x hilfreich)
Elternzeit (nicht -geld!) für Vater, wenn Kind bei Mutter an anderer Adresse gemeldet ist?

Mal angenommen ein gemeinsames Kind (3 J.) lebe & sei gemeldet bei seiner Mutter, die grds. alleinerziehend sei. Die Mutter studiere und beziehe Bafög, Kindergeld etc., sonst keine Einkünfte aus Nebenjob o.ä. Der Kindsvater lebe in eigener Wohnung, arbeite Vollzeit, sähe das gemeinsame Kind üblicherweise wochenends, meist gemeinsame Aktivitäten mit Mutter und Kind. Mutter habe akut Prüfungsstress, brauche für sagen wir mal 3 Monate support in Kinderbetreuung. Vater wäre willens die Kinderbetreuung zu übernehmen, müsste aber Elternzeit nehmen können, um dies zeitlich leisten zu können. (Es geht NICHT um Elterngeld!) => Ginge das? Oder wie ginge das? Bekannt ist, dass normalerweise das Kind im gleichen Haushalt leben/gemeldet sein muss, wie Elternzeit-nehmendes-Elternteil. Aber inhaltlich entspräche das o.g. Modell ja dem Geist und Sinne der Elternzeit?! Danke für kompetente & kreative Einlassungen :)

-- Editiert von thisismynick am 10.07.2018 10:22

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16828x hilfreich)

Für den Anspruch auf Elternzeit müsste das Kind im eigenen Haushalt leben. Allerdings wäre ohnehin keine Elternzeit mehr möglich, da das Kind bereits 3 Jahre alt ist.

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#2
 Von 
thisismynick
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 11x hilfreich)

1) Wenn das Kind nach dem 1.7.2015 geboren wäre, dachte ich man kann auch nach dem 3ten Lebensjahr (bis zum 8ten) EZ nehmen?

2) Wie sähe die Bewertung denn mit einem Zweitwohnsitz aus...?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16828x hilfreich)

Zitat:
1) Wenn das Kind nach dem 1.7.2015 geboren wäre, dachte ich man kann auch nach dem 3ten Lebensjahr (bis zum 8ten) EZ nehmen?


Da hast Du recht.

Zitat:
2) Wie sähe die Bewertung denn mit einem Zweitwohnsitz aus...?


Das Kind muss mit Dir zusammen in einem Haushalt leben, damit Du einen Anspruch auf Elternzeit geltend machen kannst.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Man kann natürlich auch einfach so mit dem Arbeitgeber eine befristete Teilzeit oder unbezahlten Urlaub vereinbaren.

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