Mal angenommen ein gemeinsames Kind (3 J.) lebe & sei gemeldet bei seiner Mutter, die grds. alleinerziehend sei. Die Mutter studiere und beziehe Bafög, Kindergeld etc., sonst keine Einkünfte aus Nebenjob o.ä. Der Kindsvater lebe in eigener Wohnung, arbeite Vollzeit, sähe das gemeinsame Kind üblicherweise wochenends, meist gemeinsame Aktivitäten mit Mutter und Kind. Mutter habe akut Prüfungsstress, brauche für sagen wir mal 3 Monate support in Kinderbetreuung. Vater wäre willens die Kinderbetreuung zu übernehmen, müsste aber Elternzeit nehmen können, um dies zeitlich leisten zu können. (Es geht NICHT um Elterngeld!) => Ginge das? Oder wie ginge das? Bekannt ist, dass normalerweise das Kind im gleichen Haushalt leben/gemeldet sein muss, wie Elternzeit-nehmendes-Elternteil. Aber inhaltlich entspräche das o.g. Modell ja dem Geist und Sinne der Elternzeit?! Danke für kompetente & kreative Einlassungen
-- Editiert von thisismynick am 10.07.2018 10:22
Elternzeit (nicht -geld!) für Vater, wenn Kind bei Mutter an anderer Adresse gemeldet ist?
10. Juli 2018
Thema abonnieren
Frage vom 10. Juli 2018 | 10:21
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 11x hilfreich)
Elternzeit (nicht -geld!) für Vater, wenn Kind bei Mutter an anderer Adresse gemeldet ist?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 10. Juli 2018 | 10:57
Von
Status: Unbeschreiblich (47610 Beiträge, 16828x hilfreich)
Für den Anspruch auf Elternzeit müsste das Kind im eigenen Haushalt leben. Allerdings wäre ohnehin keine Elternzeit mehr möglich, da das Kind bereits 3 Jahre alt ist.
#2
Antwort vom 10. Juli 2018 | 16:12
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 11x hilfreich)
1) Wenn das Kind nach dem 1.7.2015 geboren wäre, dachte ich man kann auch nach dem 3ten Lebensjahr (bis zum 8ten) EZ nehmen?
2) Wie sähe die Bewertung denn mit einem Zweitwohnsitz aus...?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Familienrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 11. Juli 2018 | 12:13
Von
Status: Unbeschreiblich (47610 Beiträge, 16828x hilfreich)
Zitat:1) Wenn das Kind nach dem 1.7.2015 geboren wäre, dachte ich man kann auch nach dem 3ten Lebensjahr (bis zum 8ten) EZ nehmen?
Da hast Du recht.
Zitat:2) Wie sähe die Bewertung denn mit einem Zweitwohnsitz aus...?
Das Kind muss mit Dir zusammen in einem Haushalt leben, damit Du einen Anspruch auf Elternzeit geltend machen kannst.
#4
Antwort vom 11. Juli 2018 | 14:29
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
Man kann natürlich auch einfach so mit dem Arbeitgeber eine befristete Teilzeit oder unbezahlten Urlaub vereinbaren.
Und jetzt?
Schon
267.846
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
22 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten
Top Familienrecht Themen
-
43 Antworten