Hallo zusammen,
Ich (36) habe eine Tochter (8) aus früherer, unehelicher Beziehung. Sie lebt bei Ihrer Mutter die seit kurzem wieder Verheiratet ist.
Ich bin Bei einer Wochenarbeitszeit von 45+Std. Vollzeit beschäftigt (ca. 1800 Euro NETTO) und zahle Voll Kindsunterhalt.
Ich bin mittlerweile in einer neuen unehelichen Beziehung und habe zwei weitere Kinder (4 und 2 Jahre)
und meine Lebensgefährtin würde jetzt gerne nach den 2 Jahren Elternzeit wieder arbeiten gehen weil Sie in Ihrer alten Firma (Vollzeitbeschäftigung) Stundentechnisch weniger arbeiten und mehr verdienen würde wie ich.
(als alleinverdiener ist das ja eine klare und einfache Entscheidung, wer mehr verdient geht arbeiten und der andere bleibt zu Hause bei den Kids)
Jetzt meine Frage...
darf ich als Unterhaltspflichtiger (betitelt) einfach in Elternzeit ohne jegliche Bezüge gehen? Ich habe gehört das mich das Amt zwingen kann zu arbeiten, stimmt das?
Liebe Grüße
Elternzeit ohne Bezüge
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
so lange du den Mindestunterhalt für das erste Kind zahlst, wird dich kein Amt zur Arbeit
zwingen.
edy
Zwangsarbeit gibt es auch dann nicht, wenn du nicht den Mindestunterhalt zahlst. Sie ist schlicht verboten.
Diese Frage ist also mit einem klaren Ja zu beantworten.ZitatJetzt meine Frage... :
darf ich als Unterhaltspflichtiger (betitelt) einfach in Elternzeit ohne jegliche Bezüge gehen?
Aber vermutlich wolltest du etwas anderes fragen, nämlich ob du einfach keinen Unterhalt mehr zahlen kannst, oder? Diese Frage wäre wesentlich interessanter und kann mit einem "kommt drauf an" beantwortet werden. Ich empfehle dir, dich zu diesem Thema mit der sogenannten Hausmann-Rechtsprechung zu befassen.
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Zitat:Grundsätzlich gilt gegenüber minderjährigen Kindern eine gesteigerte Unterhaltspflicht und demzufolge auch eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit des barunterhaltspflichtigen Elternteils. Nach der Rechtsprechung kann dem Mann daher gegebenenfalls zugemutet werden, neben der Erziehung und Betreuung der Kinder aus zweiter Ehe wenigstens eine Teilzeittätigkeit auszuführen. Unter Berücksichtigung der zu erzielenden Einnahmen aus dieser Nebentätigkeit und dem Anspruch auf Familienunterhalt (Taschengeld) gegen den neuen Partner verbleibt dem Mann dennoch ein Selbstbehalt von z.Zt. 890 EUR.
Zitatund habe zwei weitere Kinder (4 und 2 Jahre) :
Wenn du kleine Kinder in diesem Alter betreust, wird wohl kaum eine Nebentätigkeit erfolgreich verlangt werden können.
Übrigens: Kindesmütter bleiben in vergleichbaren Situationen ohne Umschweife zu Hause, ohne dass irgend jemand da etwas daran auszusetzen hat. Aber beim Kindesväter soll das ein Problem sein? Die Gleichbehandlung der Geschlechter lässt das nicht zu. Auch wenn einige Damen das nicht so gern hören werden.
Allerdings bist du verpflichtet von deiner Ehefrau ein Taschengeld zu verlangen. (Das trifft gleichermaßen natürlich auch auf Kindesmütter zu.) Aber wenn deine Frau nicht gerade exorbitant viel verdient, dürfte da (wie in den meisten Fällen) auch nix zu holen sein.
-- Editiert von Marcus2009 am 19.01.2020 13:20
Von welcher der *Ehefrauen* jetzt?ZitatAllerdings bist du verpflichtet von deiner Ehefrau ein Taschengeld verlangen. :
Wenn er verheiratet wäre. Isser aber nicht. Das ist dir wohl entgangen. Na ja, macht ja nix.
Zitat:Ich bin mittlerweile in einer neuen unehelichen Beziehung und habe zwei weitere Kinder (4 und 2 Jahre)
Es gibt auch keine uneheliche Beziehung.
Auch Mütter dürfen nicht die Zahlungen für Kinder einfach einstellen, dies ist nur dann der Fall, wenn das Kleinkind (ich meine das "neue" Kind) auch von dem Mann abstammt, bei dem die älteren Kinder nunmehr leben. So die Rechtsprechung.
Das Problem ist doch, dass die Masse der Familien sich immer noch für die klassische Rollenverteilung entscheidet, die Frauen dann hinterher den Anschluß in den Beruf nicht mehr bekommen. Ich erinnere mich noch mit Grauen an einen Fall, in welchem aus meinem Büro eine Studentin von ihrem Ehemann gezerrt wurde, sie machte ihr Praktikum bei uns. Begründung: er verdiene genug, die Nachbarn würden glauben, er verdiene nicht genug, um sie und die zwei Kids zu ernähren. Er sei nicht bereit, die Verwahrlosung seiner Kids weiter mit anzusehen, sie gehöre in den Haushalt, basta.
Und das mit dem Taschengeld entspricht so auch nicht der Wahrheit. Niemand muss Taschengeld von seinem Ehepartner fordern. Aber der Hausmann/die Hausfrau hat einen Anspruch auf dasselbe, und dann ist der verdienende Elternteil Drittschuldner. Da kann man den Taschengeldanspruch pfänden, so läuft das. Voraussetzung ist ein Unterhaltstitel, und dann kann man wenigstens Teile realisieren.
wirdwerden
Wieso ist mir was entgangen? Was ist los mit dir?ZitatWenn er verheiratet wäre. Isser aber nicht. Das ist dir wohl entgangen. :
Der TE war nicht verheiratet, hatte also keine Ehefrau,
Der TE ist jetzt auch nicht verheiratet, hat jetzt auch keine Ehefrau,
Wo versteckt sich also eine Ehefrau, von der der TE ein Taschengeld verlangen müsste---? (wie du behauptest)
Hab ich irgendwo geschrieben, dass der Fragesteller verheiratet ist ?
Also, spiel einfach irgendwo anders.
Nö. Warum antwortest du dem TE:
ZitatAllerdings bist du verpflichtet von deiner Ehefrau ein Taschengeld zu verlangen. :
das ist wie:
Morgen wird es kälter werden.
Hallo zusammen...
Danke schon mal für die zahlreichen Antworten. Das hat mir sehr weitergeholfen.
...und bitte zickt euch nicht so an...wenn mal einer etwas falsch versteht/liest ist das doch kein Ding...Wir sind auch alle nur Menschen...
Viele Grüße...
Und jetzt?
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