Elternzeit und Beschäftigungsverbot

8. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
Mom.of.li
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternzeit und Beschäftigungsverbot

Hallo,
Aktuell mache ich mir Gedanken um ein 2. Kind. Meine kleine ist jetzt 1,5 Jahre.
Ich bekomme noch Elterngeld bis November und verdiene 400 Euro in einem Minijob. Meine Elternzeit geht noch bis Januar 2025.
Wäre ich schwanger würde ich direkt wieder ins Beschäftigungsverbot kommen.
Am Idealsten wäre es wenn ich schwanger bin die Elternzeit zu beenden und somit während des Beschäftigungsverbots das Gehalt von vor der ersten Schwangerschaft zu bekommen. Dies ist ja aber so weit ich weiss nicht erlaubt.

Jetzt ist meine Überlegung meine Elternzeit vorzeitig zum 1. Januar zu beenden bevor ich schwanger werde. Also würde es in etwa wenn alles gut geht so laufen:

August: vorzeitige Beendigung der Elternzeit zum 01.01.24
September/Oktober: hoffentlich schwanger werden
Oktober-Dezember: Beschäftigungsverbot im Minijob
Ab Januar: Beschäftigungsverbot im Vollzeitjob

Wäre das erlaubt? Oder darf ich die Elternzeit vorzeitig auch nicht beenden, um ins Beschäftigungsverbot zu wechseln, wenn nur der Wunsch mach einer weiteren Schwangerschaft besteht?


Liebe Grüße und vielen Dank

Lisa

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(408 Beiträge, 62x hilfreich)

Zitat (von Mom.of.li):
August: vorzeitige Beendigung der Elternzeit zum 01.01.24

Da muss der Arbeitgeber mitspielen.

Zitat (von Mom.of.li):
September/Oktober: hoffentlich schwanger werden

Man hat hoffentlich einen Alternativplan, falls es erst ein paar Monate später klappt.

Signatur:

- car4000 -

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#2
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(408 Beiträge, 62x hilfreich)

*doppelt*

-- Editiert von User am 8. August 2023 08:49

Signatur:

- car4000 -

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#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2935 Beiträge, 954x hilfreich)

Ein Beschäftigungsverbot kann nur in Ausnahmefällen von einem Arzt ausgesprochen werden. Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor der Geburt. Daher ist die übliche Überlegung, dass man bei eintretender Schwangerschaft während der Elternzeit, die Elternzeit 6 Wochen vor der Geburt des Kindes beendet, um das Mutterschaftsgeld und den Zuschuss vom Arbeitgeber zu erhalten.

Deine ganzen Gedanken basieren dagegen auf einer noch gar nicht bestehenden Schwangerschaft, die dann ggf. auch noch Komplikationen hervorrufen soll. Ernsthaft?

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#4
 Von 
Mom.of.li
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Dass ich die Elternzeit zum Beginn des Mutterschutzes beenden kann weiss ich, trotzdem Danke!

Zitat (von smogman):
Deine ganzen Gedanken basieren dagegen auf einer noch gar nicht bestehenden Schwangerschaft, die dann ggf. auch noch Komplikationen hervorrufen soll. Ernsthaft?


Ja Ensthaft! Denn wenn ich schon schwanger wäre könnte ich die Elternzeit ja nicht mehr verkürzen (mit Ausnahme zum Mutterschutz). Ich mach mir doch lieber vorher Gedanken wie man eventuell am meisten rausholen kann und ob es finanziell überhaupt funktioniert, als dann wenn es zu spät ist. Meiner Meinung nach ist das nur vernünftig.

Und ja, nach 2 Eileiterschwangerschaften und einer Fehlgeburt weiss ich sehr wohl dass so etwas nicht planbar ist und immer etwas passieren kann!

Ich weiss ja auch noch nicht ob ich es so umsetzte, möchte mich einfach nur schonmal darüber informieren.



-- Editiert von User am 8. August 2023 12:17

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#5
 Von 
Mom.of.li
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von car4000):
Man hat hoffentlich einen Alternativplan, falls es erst ein paar Monate später klappt


Danke für deine Antwort!
Ja den hätte ich natürlich. Müsste eh ab Dezember/Januar wieder mehr arbeiten. Das wären 5 Stunden die Woche weniger wie vor der Elternzeit. Die bekomm ich zur Not schon unter und wenn es gar nicht anders geht könnte ich auch die Wochenarbeitszeit verkürzen.

Es ist ja auch noch nichts in Stein gemeißelt. Ob ich das wirklich so umsetzten würde? Keine Ahnung. Habe mir einfach mal Gedanken dazu gemacht und überlegt wie man es ohne größere finanzielle Einbußen schaffen kann.

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#6
 Von 
smogman
Status:
Student
(2935 Beiträge, 954x hilfreich)

Zitat (von Mom.of.li):
Denn wenn ich schon schwanger wäre könnte ich die Elternzeit ja nicht mehr verkürzen (mit Ausnahme zum Mutterschutz).
Wie kommst du darauf? Die vorzeitige Beendigung einer Elternzeit ist davon abhängig, ob der Arbeitgeber zustimmt. Ob du schwanger bist oder nicht, macht vor Beginn der Mutterschutzfrist keinen Unterschied, siehe § 16 Abs.3 BEEG. Ob einer der dort genannten Härtefälle vorliegt, musst du mit dem Arbeitgeber klären. Wenn der Arbeitgeber einer vorzeitigen Beendigung nicht zustimmt und auch kein Härtefall vorliegt, ist die Elternzeit verbindlich.

Aber ja, wenn der Arbeitgeber einer vorzeitigen Beendigung zustimmt (im Glauben, dass du wieder voll arbeiten willst) und du ihm dann stattdessen freundlicherweise ein ärztliches Beschäftigungsverbot mitteilst, hättest du wohl dem Grunde nach wieder einen Lohnanspruch.

Ob dir der Arbeitgeber oder die Krankenkasse daraus einen Strick drehen können, vermag ich nicht zu beurteilen.

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#7
 Von 
werweiß
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 14x hilfreich)

Wie sieht denn Plan B - wenn man nicht schwanger wird - und C - wenn es doch kein Beschäftigungsverbot gibt - aus?
Gerade letzteres ist nicht mehr so selbstverständlich.

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#8
 Von 
Mom.of.li
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von werweiß):
Wie sieht denn Plan B - wenn man nicht schwanger wird

Ich würde spätestens im Januar eh wieder mehr arbeiten. Wollte Teilteit in Elternzeit arbeiten, das wären 5 Stunden weniger die Woche als vorher. Die würde ich dann aber auch unter bekomme, wäre halt etwas komplizierter wegen der Betreuung der kleinen, aber würde gehen.
Also ist das auch Plan C, aktuell ist es in unserem Betrieb so, dass man direkt vom Betriebsarzt ins Beschäftigungsverbot geschickt wird sobald man die Schwangerschaft bekannt gibt. Das kann sich natürlich wieder ändern, dann würde ich natürlich arbeiten gehen.

Ich weiss natürlich nicht ob ich es so machen würde, würde mich nur mal interessieren ob das rechtens wäre.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124018 Beiträge, 40310x hilfreich)

Ich sehe hier kein Familienrechtliches Problem ...


:forum:


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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