Hallo ich wills kurz machen, 2 Fragen:
1. Während der Ehe hatte ich einen eigenen PKW, der nur von mir benutzt worden ist. Bei der Trennung
nahm ich dieses Fz mit, ich hatte auch schon vor der Ehe ein eigenes Kfz. .
Das FZ ist ja nun im Endvermögen aufzuführen. Frage, können werterhaltende Maßnahmen wie Reparatur, Inspektion usw. vom Wert bis zum Erhalt des Scheidungsantrages abgezogen werden?
2. Da ich beim Auszug fast mittellos war und eine neue Wohnung suchen und einrichten musste, dachte ich erst an einen Kredit, dann gab mir aber meine Schwester als Schenkung 6.000Euro. Was ist das? Anfangs- oder Endvermögen?
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
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End-Anfangsvermögen, Auto, Schenkung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo hot_soul,
quote:
Das FZ ist ja nun im Endvermögen aufzuführen
Sehe ich nicht so, ist ja Deins. Ich nehme mal an Du stehst im Fahrzeugbrief als Eigentümer eingetragen?
quote:
dann gab mir aber meine Schwester als Schenkung 6.000Euro. Was ist das? Anfangs- oder Endvermögen?
Keins von Beiden. Deine Schwester hat es Dir nach Beendigung der Beziehung geschenkt. Daher ist es Deins.
LG Nero
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Hi,
ich sehe das etwas anders:
Das mit vor der Ehe vorhandene Fahrzeug gehört in das Anfangsvermögen. Bei dem während der Ehe angeschafften Fahrzeug könnte es sich auch um "Hausrat" handeln, wenn du es für die Fahrt zur Arbeit und zur Erfüllung "familiärer Pflichten" (Einkauf, Ausflüge) usw. genutzt hast. Dann wäre es aus dem Zugewinn auch komplett raus.
Wenn die 6.000 € deiner Schwester vor Stellung des Scheidungsantrags geflossen sind, gehen sie m. E. als Schenkung an dich in dein Anfangsvermögen ein.
Grüße
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Zunächst vielen Dank für die schnellen Antworten.
Ja ich stehe im Fz-Brief als Eigentümerin und das Fz wurde von mir zu Fahrten Arbeit und Einkaufen usw.benutzt, wäre also dem Hausrat zuzuordnen.
Die Schenkung erfolgte vor Stellung des Scheidungsantrages....Anfangsvermögen...
LG
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