Ende Beistandschaft Jugendamt

15. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
energy76
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ende Beistandschaft Jugendamt

Ende der Beistandschaft. Und wie geht es weiter?

Hallo Zusammen, meine Tochter die bei der Kindsmutter lebt, ist im November letzten Jahres volljährig geworden. Sie macht derzeit eine vollzeitschulische Ausbildung.

Heute hab ich nun ein Schreiben vom Jugendamt bekommen bzgl. dem Ende der Beistandschaft. Mir wurde die Kontonummer meines Kindes mitgeteilt, wo ich den Unterhalt zukünftig einzahlen soll. Außerdem steht in dem Schreiben auch: "...Ab Volljährigkeit ist eine Neuberechnung erforderlich, da beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet sind. Setzten Sie sich deshalb wegen etwaiger Ansprüche mit ihrem volljährigem Kind unmittelbar in Verbindung..."

Meine Frage ist nun, wie geht es denn jetzt weiter? Wer berechnet denn jetzt den neuen Unterhalt? Wo muss ich die dafür erforderlichen Unterlagen hinsenden?

Bin für jeden Tipp dankbar!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Ab jetzt muss Du die Unterhaltszahlungen direkt mit der Tochter regeln. Neu berechnet werden muss, weil nunmehr das Kindergeld voll auf den Unterhalt angerechnet wird, und nicht nur hälftig. Auch ist ab Volljährigkeit die Mutter unterhaltstechnisch mit im Boot. Allerdings, wenn es durch die zwei Einkommen rein rechnerisch zu einer Erhöhung der Verpflichtung kommt, dann ist dieses nicht umzusetzen, der bis zur Volljährigkeit gezahlte Betrag ist also der Höchstbetrag, es kann aber weniger werden.

wirdwerden

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#2
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Mal ganz grundsätzlich, da das viele einfach nicht verstehen: Ihr befindet euch im Privatrecht. Es gibt hier keine externe Stelle, die verbindlich für euch regelt, wie und was zu tun ist. Die gab es auch nicht in der Minderjährigkeit. Der Beistand ist eine Art Rechtsanwalt des Kindes und du hast dich offensichtlich mit diesem über die Höhe des Unterhaltes geeinigt.

Zitat (von energy76):
Meine Frage ist nun, wie geht es denn jetzt weiter?
Das kommt darauf an, was die jeweiligen Beteiligten voneinander wollen. Wenn du eine Neuberechnung des Unterhaltes aufgrund der Volljährigkeit wünschst, musst du dein Kind anschreiben, deine Einkommensunterlagen an dieses übersenden und gleichzeitig Auskunft über Ausbildung/Einkommen/Vermögen des Kindes sowie über Einkommen und Vermögen der Mutter verlangen.

Zitat (von energy76):
Wer berechnet denn jetzt den neuen Unterhalt?
Grundsätzlich ihr selbst. Kriegt ihr es nicht hin oder könnt euch nicht einigen, so stehen beiden Seiten Rechtsanwälte und das Familiengericht zur Verfügung. Das Kind kann sich bis zum 21. Geburtstag auch weiterhin vom Jugendamt beraten lassen.

Und neben dieser grundsätzlichen Klärung, ist im Unterhaltsbereich immer auch ein entscheidendes Beurteilungskriterium, ob es einen Titel gibt oder nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Es gibt hier keine externe Stelle, die verbindlich für euch regelt, wie und was zu tun ist.

Doch, die nennt sich "Gericht".

Wobei das eigentlich im Interesse aller vermieden werden sollte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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