Entscheidungshilfe

30. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Coloneltw
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Entscheidungshilfe

Hallo an alle,
ich (26) habe da ein paar Probleme bei denen ich gern eine Entscheidungshilfe hätte.
Ich war mit meiner Freundin 2,5 Jahre zusammen. Sie ist Hartz IV Empfängering und lebt zur Zeit in der eigenen Wohnung.
Da wir uns am Briefkasten kennengelernt haben (lebte im selben Haus) war schnell klar das wir jede Nacht zusammen waren.
Irgendwann kam die Idee auf, dass ich in eine größere Wohnung ziehe und sie bei mir lebt - wir aber ihre Wohnung zur Zeit behalten wegen dem Geld - zumindest bis mein Gehalt so ausreichend ist, dass ich mit ner 40zig Stundenwoche nicht das Leben eines Hartz IV Empfängers führen muss. Wir haben gelesen, dass wenn wir richtig zusamenziehen sie dennoch 12 Monate lang Anspruch auf Hartz IV hat genau aus dem Grund:
meine Frage dazu: Stimmt das? Können wir ihre Wohnung aufgeben und zumindest 12 Monate lang damit rechnen? Mein Gehalt würde nicht für uns beide ausreichen auch wenn es dam Amt sicherlich anders sieht.

Die neue Wohnung sollte auch so sein, dass wir hier ein Kind kriegen und auch aufziehen können. Da ein Kinderwunsch besteht hat sie in Einvernehmen mit mir die Pille weggelassen und versucht schwanger zu werden. Geplant war eigentlich, dass wir zusammenziehen, Ihre Wohnung kündigen die 12 Monate das Hartz IV für ihre Unkosten nutzen und dann mit dem Kind heiraten.
Durch die Steuerklasse 3 würden die Mehreinnahmen zu 70% ihr Hartz IV decken.
Wie dem auch sei hat es bei uns auch gekrieselt und das endete mit der Trennung vor 4 Wochen - von Ihr ausgehend. Sie hat 2 Katzen und einen Hund und stellte diese Tiere über mich. Sie mochte nicht mehr Diskutieren. Es ging dabei aber eigentlich nur darum, dass sie den Hund mal 4 mal im Jahr für ein Wochenende in ein Hundehotel bringen soll da meine Eltern weiter weg wohnen, sie auch mal mit kommen soll und sie aber keine Haustiere tolerieren (in ihrer Wohnung). Sich darum zu trennen finde ich schon reichlich doof.
Aber gut gesagt getan sie wohnt wieder bei sich. Nun kam Sie weinend an von wegen sie wäre in der 9. Woche Schwanger und möchte eine 2. Chance.
Nun bin ich richtig angearscht und weiß nicht recht was ich machen soll. Zudem steht auch nicht zu 100% fest ob sie 100% treu war.
Fakt ist, sie hat sich mit nem anderen Typen getroffen. Sie meint er arbeitet in einem Hotel (daher dort der Treffpunkt) und sie hätte dort nur gefühstückt und sich ausgeheult, weil sie mit mir über Ihre Probleme und Ängste wohl nicht reden konnte. Außer ihre Beteuerung und eine extrem komische Geschichte habe ich aber Nichts in der Hand.
Meine 2. Frage wäre daher: Was soll ich tun? Lehne ich ab bin ich definitiv der gearschte Zahler. Gebe ich ihr eine 2. Chance haben wir zumindest die Möglichkeit unsere Probleme in den Griff zu kriegen und unserem Kind ein geordentes und liebevolles Zu Hause zu geben, wie es mal geplant war. Wenn das schief geht bin ich halt wieder der gearschte. Aber lohnt sich das? Sollte man statt ein Ende mit Schrecken ein Schrecken ohne Ende.
Und dazu die 3. Frage - wenn ich mit ihr zusammenbleibe (Ich habe noch Gefühle für sie und sie liebt mich wohl über alles - meint sie) wie können wir es am besten für das Kind und uns regeln. Sie ist ja immernoch Hartz IV Empfängerin. Ab wann würde da mein Einkommen zählen? Wäre es besser zur Zeit mich nicht anzugeben? - Ich möchte hier klarstellen das es nicht darum geht die Behörden zu be*******n. Ich möchte gern eine Familie und habe auch vor für sie zu sorgen aber meiner Meinung nach kann ich mit 1500€ netto bei 750€ Miete diese Pflichten nicht erfüllen auch wenn das Amt dies anders sieht.
Aber wie kann ich mit ruhigen gewissen und ohne die gesetze zur sehr zu strapazieren eine gute Umgebung für unsere junge Familie aufbauen? Sprich ab wann zählt mein Einkommen spätestens und gibt es da evnetuell noch was was ich nicht kenne/nicht bedacht habe oder vielleicht sogar Gesetzestexte die diese Probleme erfassen und eine Hilfe für uns darstellen?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12310.04.2009 12:23:15
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 18x hilfreich)

ich werde mich kurzfassen: Was du hier schilderst und vorhast wäre definitiv Sozialbetrug...ohne wenn und aber. Ich unterstelle dir jetzt nicht das du betrügen willst, denn immerhin fragst du ja nach..nein aber da gibt es kein vielleicht oder wieso warum: es wäre betrug: 12 Monate zusammen leben und trotz einkommen hartz4? nein da wurde dir was falsches erzählt.... es einfach nicht anzugeben? Betrug.Wohngeld käme eventuell in Frage zu deinen anderen problemen: du schreibst du wärst wenn ihr getrennt wohnt und sie das kind bekommt der zahlemann? Sorry das ich das jetzt so hart sage aber so kommst du noch billig davon.. wenn beide bei dir leben kostet dich der spaß ein wenig mehr... um es mal krass auszudrücken
das nächste wäre: das du sie liebst ist schön aber das sie dich so sehr lieb wage ich zu bezweifeln aber das nur auf grund der Dinge du du schreibst.. sie stellt ihre Tiere über dich und und..kaum ist sie schwanger liebt sie dich... meines erachtens nach: Ihr geht der Srsch auf Grundeis...wenn ich falsch liege sorry aber so liest es sich für mich,..

wenn ihr zwei doch sowieso im goeichem haus wohnt dann belasst es doch erstmal bei getrennten wohnungen bis deine Lohnsituation sich verbessert hat...
übrigens wenn sie dauerhaft bei dir lebt auch wenn sie ihre eigene Wohnung hat kann ihr Hartz4 komplett gestrichen werden...

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#2
 Von 
guest-12310.04.2009 12:23:15
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 18x hilfreich)

ich möchte noch kurz hinzufügen das wenn das kind da ist ja noch 300 erziehungsgeld und 154 Kindergeld hinzukommen.. günstigere Wohnung suchen und dann ist es zu schaffen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo,

ich würde einen Vaterschaftstest zu gegebener Zeit für eine hervorragende Entscheidungshilfe halten. ;)

Ohne dir zu nahe treten zu wollen: sowohl du, wie aus deinen Schilderungen auch deine Freundin übertragt euch als irgendwie noch etwas unreif.

Allein, sich erst für ein Kind zu entscheiden und sich dann ein paar Wochen später wegen Streitigkeiten um Haustiere zu trennen, spricht eher weniger für eine gefestigte Paarbeziehung und ein planvolles Vorgehen.

Nimm dir Zeit, deinen Anteil an dem weiteren Vorgehen gründlich zu überdenken.

Solltet ihr noch einen Versuch wagen als Paar, dann versuche dabei *ehrlich zu dir selbst zu sein* und dir die Situation weder schön, noch schlecht zu reden, sonder einfach zu schauen, ob das funktionieren kann mit euch beiden, dauerhaft und ernsthaft.

Und noch eines: nimm doch einfach den *geraden* Weg ;) . Solltest du wirklich Vater werden, würdest du dann deinem Kind eines Tages erklären wollen, weshalb du es für unvermeidlich gehalten hast, grenzwertige oder illegale *Tricks* anzuwenden, um finanziell besser da zu stehen?

Dass du ein überschaubares Einkommen hast, wusstest du doch auch schon, als du mit der Freundin ein Kind wissentlich GEPLANT hast ... kann doch wohl jetzt keine überraschende neue Erkenntnis sein ... :augenroll:

Wie auch immer, sollte das mit der Partnerschaft sich als unrealisierbar erweisen, wirst du, so es dein Kind sein sollte, tatsächlich zumindest für das Kind bis zu dessen Volljährigkeit oder länger unterhaltsverpflichtet sein.

Und auch die KM kann Ansprüche an dich richten für mindestens die ersten drei Lebensjahre des Kindes, so du denn leistungsfähig bist.

Man(n) wächst an seinen Herausforderungen ;)


Grüße

-- Editiert von Haselstrauch am 30.07.2008 18:25:23

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#4
 Von 
MarkOh
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 116x hilfreich)

Blödsinn... natürlich gibt es diese 12 Monats Regelung. Man lese hier:

Die eheähnliche Gemeinschaft:

Auch bei der eheähnlichen Gemeinschaft gelten seit August 2006 härtere Vorschriften.

Definition:

Sie liegt dann vor, wenn zwei Personen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenleben, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen. (§ 7 III Nr. 3c SGB II) (sogenannter Einstandswille)

Zu 1.:
Es ist neu, dass nun auch homosexuelle Paare Bedarfsgemeinschaften sein können.

Zu 3.:
Wichtig ist der "Einstandswille", also der Wille, "in guten wie in bösen Tagen" füreinander da zu sein.

Beweislastumkehr:

Bisher musste das Jobcenter beweisen, dass ein Einstandswille vorliegt.
Jetzt kommt es nicht mehr darauf an, ob dieser Wille tatsächlich da ist, sondern ob der Wille "nach verständiger Würdigung" anzunehmen ist. Es werden also künftig Jobcenter und Richter darüber bestimmen, was vernünftiger Weise sein kann.

Den Hilfesuchenden bleibt aber die Möglichkeit, zu beweisen, dass sie keine Bedarfsgemeinschaft sind. Deshalb nennt man diese neue Regelung "Beweislastumkehr": Bisher hatte das Jobcenter die Beweislast, das wurde jetzt umgekehrt und nun haben die Hilfesuchenden die Beweislast.

Das Vorliegen einer Tatsache ist viel einfacher zu beweisen als das Nichtvorliegen einer Tatsache. Vor allem, wenn es - wie hier - um eine sogenannte "innere Tatsache" geht, nämlch um die innere Bindung zwischen den Betroffenen.

Damit nicht jedes Jobcenter und jeder Richter machen können, was sie wollen, wird wenigstens festgelegt, wann der Einstandswille vermutet wird:

Wenn die Partner

länger als ein Jahr zusammenleben (!!!!! ) oder
mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben oder
Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
(§ 7 Abs. 3a SGB II )
Eine Vermutung kann man immer entkräften, das heißt, man kann beweisen, dass im eigenen Fall die Sache anders liegt. Hierfür kann manchmal schon eine eidesstattliche Versicherung ausreichen.
Die Abgabe einer falschen eindesstattlichen Versicherung ist strafbar! (§ 156 StGB )



-- Editiert von MarkOh am 30.07.2008 19:34:22

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#5
 Von 
guest-12310.04.2009 12:23:15
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 18x hilfreich)

ok markOh davon habe ich noch nie etwas gehört...abe rman kann ja nicht alles wissen ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 188x hilfreich)

ich lese hier immer wieder: 1500 netto!! (das haben wir jahrelang zu DRITT! gehabt und sind damit klargekommen!).. 750 euro miete: wo lebst du denn in der innenstadt von münchen? frau kennengelernt, kein job, krieg sozi und dann kriegeh wir also erstmal ein Kind??? sag mal gehts noch? sie trennt sich wegen der hunde?? hä??! hat wohl auch noch nen anderen??? mal an HIV gedacht?! ich bin fassungslos, vielleicht erstmal zusammenkommen, arbeiten gehen, BEIDE! und die zukunft so absichern, dass man sich ein Kind auch leisten kann ?????!!!! aber notfalls zahlt ja der staat, ach ist das super hier in D!
das mit den 12 monaten ist mir auch neu, aber gut... dann wird eben 11 monaten zusammengelebt, dann zieht einer aus, dann nach 3 monaten wieder zusammen und endlos dreht sich die sozi-spirale! super einfall...

1. vaterschaftstest
2. den abwarten und dann erstmal schauen, ob s wirklich von dir ist
3. wenn es wirklich von dir ist, günstige wohnung suchen und spätestens mit 3 jahren kind in kindergarten und frau geht arbeiten oder: du verdienst bis dahin soviel, dass man gut damit leben kann
4. HIV Test machen lassen!spätestens wenn sich rausstellt das kind ist nicht von dir und in der zeit nur mit kondom
5. ich würde mit so einer frau nicht zusammen sein wollen... da ist dauerärger vorprogrammiert.. obwohl auch wenn du sie nicht zurück nimmst, wird sie stress machen.. manche frauen können wohl nicht anders..

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