Entzug des Sorgerechts - Lügen in richterlichen Beschluss!

16. Februar 2006 Thema abonnieren
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chioaachen
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Entzug des Sorgerechts - Lügen in richterlichen Beschluss!

Hallo!
Einem mir bekannten Ehepaar hat das Amtsgericht mit Beschluss vom 9.2.2006 das Sorgerecht für ihre 10-jährige Tochter komplett entzogen. Bereits am 9.12.2005 hatte dieselbe AG-Richterin das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind dem JA übertragen, das das Kind unter Gewaltanwendung in der Schule abholte und in einer so genannten Psychiatrischen Ambulanz (PA)unterbrachte. Anlass für die Beschlüsse, die beide im Eilverfahren ohne vorherige Anhörung erlassen wurden, ist ein vor 2 Jahren (!) von der volljährigen Halbschwester verfasstewr Brief ans JA, sie befürchte, der Vater könne seine Tochter sexuell missbrauchen. Vater UND TOCHTER haben das stets bestritten.
Ich habe hier gelesen, dass Richter in ihrem Amt vieles dürfen.Dürfen sie aber auch falsche Behauptungen aufstellen bzw. schlichtweg lügen, wie es die Richterin in ihrer Begründung für den Sorgerechtsentzug ("Die Eltern handeln nicht zum Wohle des Kindes") getan hat?
Beispiele: "Die Eltern wurden gebeten, die AOK-Karte an das JA zu übergeben. Das ist nicht geschehen."
Falsch. Die Karte wurde umgehend übergeben.Dafür gibt es Zeugen.
"Herr W. (das bin ich) bedrängt massiv das JA, einen Brief von ihm ungeöffnet an das Kind weiterzuleiten, was die Eltern nicht unterbinden."
Falsch. Abgesehen davon, was mein Verhalten mit dem Sorgerecht der Eltern zu tun hat (selbst Sippenhaft kommt hier nicht zur Anwendung, da wir nicht verwandt sind), ist die Behauptung völlig aus der Luft gegriffen. Ich habe NOCH NIE in irgendeiner Weise das JA kontaktiert und daher auch nicht "massiv bedrängt".
Der größte Klops: Das Kind soll begutachtet werden. Die Richterin behauptet, die Eltern versuchten das zu verhindern. So hätten sie, als das Kind noch zuhause war, zweimal einen Termin nicht wahrgenommen.
Daran stimmt nichts. Ich weiß nicht, ob die Richterin hier 2 Fälle vermischt hat oder beim Diktat der Begründung einen im Kahn hatte- Tatsache ist: der erste Begutachtungstermin war Anfang Januar 2006 (da war sie schon in der PA), und daran hat das Kind teilgenommen.
FRAGE: Ist ein solcher Beschluss, der keine (abenteuerlichen) richterlichen Interpretationen sondern schlichte Unwahrheiten enthält, überhaupt wirksam? Oder ist er nichtig? Kann auch er nur über den normalen Rechtsweg aufgehoben werden? Oder gibt es eine andere Möglichkeit?
Wenn man davon ausgeht, dass so viele Unwahrheiten auf knapp 2 Seiten kein Zufall sein können - ist dann dieser Beschluss Anlass für einen Befangenheitsantrag?
Die Juristen sind gefordert.
Vielen Dank fürs Lesen und evtl. Antworten.
chioaachen

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guest123-1954
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#2
 Von 
python
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#3
 Von 
chioaachen
Status:
Schüler
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Hallo,
ich stimme den Vorpostern absolut zu, dass die Eltern umgehend einen Fachanwalt für Familienrecht beauftragen sollten. Ihre bisherige Anwältin für Allgemeinrecht hatte noch einen Tag vor Entzug des Sorgerechts gesagt, sie rechne jeden Tag mit der Aufhebung des Beschlusses zum ABR und der Rückkehr des Kindes in den elterlichen Haushalt.Optimistisch, aber sehr realitätsfremd.
Mir ging es hier aber um etwas anderes, generelleres. Auch mit einem Spezialanwalt wird der Sorgerechtsstreit, wenn er durch die Instanzen gehen muss, lange Zeit dauern - ausgetragen auf dem Rücken des Kindes. Gibt es nicht einen Weg oder eine Möglichkeit, die offensichtlich wild gewordene "zuständige Abteilungsrichterin" (wie sie sich selbst gerne nennt), die ja auch zunehmend den Überblick verloren hat (siehe meine Beispiele), zu bremsen, bevor sie weiteres Unheil anrichtet? Oder provokanter gefragt: Gilt erst einmal "Beschluss ist Beschluss", egal, mit welchem Sch..... derselbe begründet wird? Was kann der Bürger (das Opfer) da tun ?

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#4
 Von 
guest123-1954
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Student
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