Hallo,
die Ex meines LG hat eine Klage zwecks Enzugs des gemeinsamen Sorgerechts eingereicht. Gemeinsame Tochter, 5, lebt bei ihr. Mein LG zahlt EU und KU, sie arbeitet nicht. Wir halten das Ganze für eine reine Terroraktion, möchten uns aber dennoch rückversichern.
Als "Belege" für das angeblich mangeldne Interesse meines Partners gibt sie u.a. an, dass er die Kleine nur jedes 2. WE von Sa morgens bis So abends holt (sie verlangt ab Freitag) und die mittwöchlichen Sporttermine hin und wieder hat ausfallen lassen (aufgrund seines Jobs, der 60km entfernt ist, klappt es nunmal nicht immer). Ein wesentlicher Punkt ist auch, dass er aufgrund seiner Probezeit dieses Jahr nur eine Woche Urlaub mir der Kleinen verbringen kann. Da passt ihr der Umfang (sie verlangt 2 oder 3 Wochen am Stück) sowie der Zeitraum (Dezember) nicht.
Hat sie in diesen Punkten eine Handhabe? Und können sie wirklich in einem evtl. Sorgerechtsprozess gegen meinen LG verwendet werden? Wir denken, dass es mehr mit Umgangs- als mit Sorgerecht zu tun hat.
Ich bin dankbar für alle Hinweise / Erfahrungen!
Entzug des gemeinsamen Sorgerechts
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
hallo lena
kennnst du das väterforum? da sind auch 2.frauen willkommen schau mal unter
http://www.vafk.de/forum.htm
Hallo Lena,
also, so wie ich das bei "meinen" Kinder erfahren habe, hat die EX Deines Freundes keine Handhabe. Wir haben die Situation, das es dem KV unserer Kinder (meine Frau hat 2 Kinder mit in die Ehe gebracht) recht gut möglich wäre, seine Kinder öfter als alle 2 Wochen zu holen. Er könnte Sie auch in den Ferien zu sich nehmen (selbst wenn er keinen Urlaub hat, seine Frau ist immer zu Hause und unsere Kinder sin 14 + 12) aber tut dieses nicht. Er meldet sich auch zwischendurch so gut wie nie ("wenn die Kinder etwas wollen, sollen sie sich melden..."), hat die Kinder auch schon bewusst belogen etc.
Letzten Endes ist es so schwierig, dem KV zu beweisen, dass er das alles mit absicht tut, so dass eine Sorgerechtsklage nur auf Kosten der Kinder ginge und meine Frau deshabl darüber gar nicht nachdenkt.
Einzig wenn er oder seine Frau sich negativ über die Muter äussern oder diese schlecht machen bzw. irgendetwas machen was die Mutter in ein schlechtes Licht rückt, könnte man im ersten Schritt den Umgang für ein paar W-enden aussetzen.
Darüber steht dann aber letlich immer noch der Wunsch der Kinder / des Kindes den anderen Elternteil sehen zu wollen. Dann wird es eh eng mit dem Verbot des Umgangs.
Um das Sorgerecht entzogen zu bekommen, da müssen schon ganz andere Sachen passieren: Gewalt, Seelische Grausamkeit, Sexueller Misbrauch etc. etc.
Das ist jetzt natürlich alles nicht juristisch fundiert was ich schreibe, sondern eher ein Erfahrungsbericht. Evt. hilft das ja schon mal.
-----------------
"Glück Auf!"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
43 Antworten