Hallo zusammen,
nehmen wir an Frau X und Herr Y sind seit 3 Jahren verheiratet.
Frau X hat während der Ehe 50T€ geerbt. Während der Ehe haben die Eheleute ein Haus gekauft in das das komplette Geld eingeflossen ist. Das Haus hat einen geschätzen Wert von 300T€, dagegen bestehen Schulden in Höhe von ca. 280T€.
Nun lassen sich die Eheleute scheiden.
Nun gehört ja das Erbe nicht zum Zugewinn.
Aber wie wird das jetzt gerechnet???
Frau Mann
Anfangsvermögen 50T€ (erbe) 0€
Zugewinn - 140T€ -140T€
Endvermögen -90 T€ -140 T€
da es ja keinen negativen Ausgleich gibt heißt dass das nichts zum ausgleichen gibt? Das heißt dass Frau X ihr Erbe sozusagen in sand gesetzt hat???
Erwähnt werden sollte vielleicht noch, dass das Haus sowie die kompletten Darlehen auf den Mann alleine übergehen...
Hoffe ihr könnt lIcht ins Dunkel bringen....
Grüße
Erbe, Scheidung, Zugewinn
6. Oktober 2008
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Frage vom 6. Oktober 2008 | 19:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe, Scheidung, Zugewinn
#1
Antwort vom 6. Oktober 2008 | 20:23
Von
Status: Junior-Partner (5207 Beiträge, 920x hilfreich)
Tja kibibi,
dumm gelaufen.:(
Wenn Mann und Frau jeweils hälftig im Grundbuch stehen, könnte das so aussehen:
Frau Endvermögen: 150 000 - 140 000 = 10 000 - 50 000 = - 40 000 = 0.
Mann Endvermögen: 150 000 - 140 000 = 10 000 - 0 = 10 000 Zugewinn. Wären auszugleichen 5000€.
Bei Übernahme wird i.d.R. der Verkehrswert angesetzt, bei Verkauf der Wert dessen, meist niedriger und noch mehr Verlust könnte angenommen werden.
Grüßle
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"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"
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