Erbrecht/ Betreuung

14. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
LiebhabaerSMLweb.de
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbrecht/ Betreuung

Mein kleiner Sohn wohnt wegen meiner psychischen Erkrankung in einer Pflegefamilie. Ich möchte gerne festlegen, dass er in einem bestimmten Alter einige Vermächtnisse von mir bekommt, falls ich es ihm zu dem Zeitpunkt nicht mehr selber geben kann. Ich würde gerne wissen, ob man solche Dinge einer amtlichen Person übergeben kann, da ich es nicht der Pflegefamilie überlassen will und auch keiner Person meines Umfeldes.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42463 Beiträge, 14738x hilfreich)

Notare nehmen sowas in Verwahrung, wobei ich nicht weiss, wie Notare erfahren, ob jemand verstorben ist. Wie wärs mit der Hinterlegungsstelle beim Amtsgericht?

wirdwerden

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