Mein kleiner Sohn wohnt wegen meiner psychischen Erkrankung in einer Pflegefamilie. Ich möchte gerne festlegen, dass er in einem bestimmten Alter einige Vermächtnisse von mir bekommt, falls ich es ihm zu dem Zeitpunkt nicht mehr selber geben kann. Ich würde gerne wissen, ob man solche Dinge einer amtlichen Person übergeben kann, da ich es nicht der Pflegefamilie überlassen will und auch keiner Person meines Umfeldes.
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Erbrecht/ Betreuung
14. Juni 2011
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Frage vom 14. Juni 2011 | 11:02
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbrecht/ Betreuung
#1
Antwort vom 14. Juni 2011 | 11:05
Von
Status: Unbeschreiblich (42463 Beiträge, 14738x hilfreich)
Notare nehmen sowas in Verwahrung, wobei ich nicht weiss, wie Notare erfahren, ob jemand verstorben ist. Wie wärs mit der Hinterlegungsstelle beim Amtsgericht?
wirdwerden
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