Erbschaft, Grundbuch, Zugewinn

6. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Leonora 39
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaft, Grundbuch, Zugewinn

Hallo

Wie erfolgt ein Zugewinnausgleich in folgender Situation:

Zwei Personen A und B heiraten und bauen ein Haus mit einem aktuellen Wert von €300.000. Beide sind zu je 50% im Grundbuch eingetragen. Nach 15 Jahren Ehe ist das Haus abbezahlt.
Die Abzahlung des Kredits erfolgte mit dem Einkommen des Mannes A , die Frau B hat sich um die Kinder gekümmert.
Beim Bau des Hauses wurde €200.000 Eigenkapital eingebracht.

Frau B hat dafür aus einer Erbschaft vor der Verehelichung €150.000 eingebracht, Mann A € 50.000.

Das Ehepaar will sich scheiden lassen. Wie sieht der Zugewinnausgleich aus? Ist es relevant, ob die Eintragung ins Grundbuch vor oder nach der Verehelichung erfolgte?

Dank!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49374 Beiträge, 17365x hilfreich)

A und B haben ein Endvermögen von je 150.000€

A hat also einen Zugewinn von 100.000€ und B hat einen Zugewinn von 0€.

A muss daher an B einen Zugewinnausgleich in Höhe von 50.000€ zahlen.

Zitat:
Ist es relevant, ob die Eintragung ins Grundbuch vor oder nach der Verehelichung erfolgte?


Die Eintragung in das Grundbuch ist nicht so relevant. Wenn aber erhebliche Zahlungen für Grundstück und/oder Haus schon vor der Eheschließung erfolgt sind, dann kann das relevant sein. Das sind dann ggf. Schenkungen, die aber je nach genauen Umständen auch zurückgefordert werden können, so dass es im Ergebnis beim Zugewinnausgleich bleibt. Sollten größere Zahlungen schon vor der Heirat erfolgt sein, sind dazu nähere Informationen nötig.

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

nach 15 Ehejahren spielt auch die Indexierung der Anfangsvermögen noch eine Rolle.

das kann bei der auzugleichenden Summe 4000- 5000€ ausmachen.

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9324 Beiträge, 3014x hilfreich)

Hallo Leonara,

für den Zugewinnausgleich sind die Werte am Tag der Heirat und am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags wichtig.

Zitat (von Leonora 39):
Frau B hat dafür aus einer Erbschaft vor der Verehelichung €150.000 eingebracht, Mann A € 50.000.
Es ist nicht unmöglich, aber sehr schwer und bedarf wirklich guter Nachweise, hier die 100.000 € Differenz zu Gunsten von Frau B angerechnet zu bekommen. Allein den Zahlungsfluß zu belegen reicht, wenn Herr A gegen einen Ausgleich der vorehelichen Aufwendungen ist, oftmals nicht aus.

Hier empfiehlt sich sicherlich eine außergerichtliche Einigung, soweit irgendwie möglich.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

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