Hallo,
bei uns wurde ein psychologisches Gutachten erstellt in einem Verfahren nach 1666. Das Gutachten wurde von Dr Leitner überprüft, mit dem Ergebnis, dass es absolut mangelhaft ist.
Darf ich die Erfahrung mit dem Gutachter im Internet oder in anderen Medien veröffentlichen??
Wie sieht es da rechtlich aus??
Grüße
Erfahrungen mit Sachverständigen veröffentlichen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Bei euch? Oder für Euch? Oder für die familiäre Situation?Zitatbei uns wurde ein psychologisches Gutachten erstellt :
Das Gutachten wurde erstellt.
Dann wurde es von X überprüft.
Der X hat festgestellt, dass das Gutachten mangelhaft ist.
Soweit richtig übersetzt?
Fragen:
Wer hat die Prüfung des Gutachtens beauftragt? Durfte der Prüfer das rechtlich überhaupt ?
Bitte keine Realnamen hier reinsetzen.
Wenn du das Echo verträgst---- rechtlich-----ZitatDarf ich die Erfahrung mit dem Gutachter :
ICH rate dir davon dringend ab.
Hallo,
das hat nichts mit Familienrecht zu tun.
edy
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Natürlich kannst Du Erfahrungen mit dem Gutachter veröffentlichen. Nur, Du solltest den Namen nicht nennen, das Ganze abstrahieren. Ansonsten gibt es gewaltig Ärger.
wirdwerden
Es stimmt, die Frage selbst hat mit Familienrecht nix zu tun.
Der Gutachter wurde vom Familiengericht beauftragt, Verfahren von Amts wegen.
Die Prüfung des Gutachtens habe ich selbst beauftragt. Familiengutachten können von einem Bekannten Professor kostenlos überprüft werden. Danach werden sie anonymisiert für Studien verwendet.
Ich glaube schon, dass ich das recht habe, das Gutachten überprüfen zu lassen.
Also Namen nennen und Erfahrungen dazu schreiben darf man eher nicht?
Das macht es leider auch so schwer...an Erfahrungen von anderen zu kommen.
Die Gutachter wären eher dazu gezwungen die Mindestanforderungen einzuhalten, wenn sich ansonsten niemand mehr von Ihnen begutachten lassen würde.
Ob die Mindestanforderungen eingehalten sind, das wissen wir nicht.
Fakt ist doch (ich hab mir mal die alten Threads von Dir angeschaut), dass Du seit langer Zeit rumeierst, dass man nicht so genau weiss, um was es wirklich geht (mal soll der Telefonkontakt mit dem Vater verhindert werden, mal soll die Betreuung beim Umgang aufgehoben werden), und da kann man auch nicht wissen, welches Gutachten am ehesten Deiner derzeitigen Befindlichkeit entspricht. Wenn ein Gerichtsentscheid auf der Basis des Gutachtens ergangen ist, dann kann man ja auch in Berufung gehen. Man kann im erstinstanzlichen Verfahren sich gegen das Gutachten wehren. Nur Dein Weg ist mit Sicherheit nicht der richtige.
wirdwerden
Das stimmt natürlich. Ich gehe ins Beschwerdeverfahren.
Meine eigentliche Frage hat damit nichts direkt zu tun.
Die Mindestanforderungen kann man auch anhand der veröffentlichten Dokumentation selbst objektiv überprüfen. Unabhängig vom Inhalt oder Ergebnis des Gutachtens.
Habe jetzt doch selbst Antworten im Internet gefunden. Im Grunde verhält es sich ähnlich wie mit Bewertungen von anderen Ärzten, bzw. Personen.
Mittlerweile auf den bekannten dafür vorgesehenen Portalen üblich.
Hier muss man zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen unterscheiden sonst ist schnell das Persönlichkeitsrecht verletzt.
Natürlich hast du dieses Recht. Das hat niemand bestrittenZitatIch glaube schon, dass ich das recht habe, das Gutachten überprüfen zu lassen. :
Genau.ZitatHier muss man zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen unterscheiden sonst ist schnell das Persönlichkeitsrecht verletzt. :
Die Standarts von Gutachen sind in der Regel auch den Gerichten bekannt. Das Gutachten wird vorher den Parteien zugesandt, der Gutachter wird entweder vom Gericht geladen, um sein Gutachten auch noch mündlich vorzutragen oder aber die Parteien können die Ladung auch beantragen, ihn befragen und gegebenenfalls hat er ein ergänzungsgutachten zu erstellen, sein Gutachten zu erweitern. Das Gericht hat dann zu entscheiden, ob es dem Gutachter folgt oder aber nicht. All das ist hier nicht passiert. Warum nicht?
Natürlich suchen Profs immer wieder Material, um Studenten an die Materie heranzuführen. Aber, der Prof kennt nicht die ganze Akte, das ganze Verfahren. Woher auch? Er kann auch nicht wissen, was an Vorgeschichte da ist, und das ist ja hier einiges.
Du bewegst Dich in so Fällen bei dem, was Du vorhast, ganz schnell entweder im strafrechtlichen Bereich und/oder auch im Bereich des zivilrechtlichen Schadensersatzes.
Noch etwas: Gegengutachten/Obergutachten gibt es zwar in Gerichtsschows, in echten Fällen in der Regel nicht, ist vom Gesetz nicht vorgesehen.
wirdwerden
Hallo eine Frage,
Ist es ein Regel? Muss der gutachter den Beteiligten sein Gutachten senden?
Bei mir war der Auftrag seit über ein Monat zu Ende. Ich hab der gutachterin angerufen und sie sagt dass sie ihr Gutachten schon ans Gericht geschickt hat.
Kann ich eine Kopie des gutachtens anfordern?
Hallo IIyes,
mach doch einfach ein eigenes Thema auf, und stell deine Frage.
edy.
Und jetzt?
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