Hallo,
zur Info.
Mein Sohn lebt seit Anfang des Jahres bei mir!
Nun wurde Klage auf Kindesunterhalt eingereicht durch meinen RA.
Da ich aber kein ABR habe wurde nun nach meiner Klageeinreichung eine Ergänzungspflegschaft durch das Gericht eingerichtet. Dies soll nun ein anderer Rechtsanwalt als meiner sein.
Wie sieht es nun mit den Kosten aus, die aus den Klagen meines RA entstanden sind? Muss ich jetzt die kosten selbst tragen? Und dann auch noch die Kosten des Gegners?
Meine Unterhaltsklagen sind ja damit faktisch nicht mehr nötig?
Oh, je!
Ich hab schon sowas kommen sehen. Vielleicht kann mir trotzdem jemand eine aufmunternde Info geben, bevor ich mit meinen RA telefoniere!
Danke + Gruß
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Ergänzungspflegschaft wegen Kindesunterhalt
22. Dezember 2009
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Frage vom 22. Dezember 2009 | 11:55
Von
Status: Beginner (73 Beiträge, 18x hilfreich)
Ergänzungspflegschaft wegen Kindesunterhalt
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