Erhebliche Unterschiede im Anfangsvermögen

10. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Networker_23
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Erhebliche Unterschiede im Anfangsvermögen

Mein Partner und ich planen eine Heirat. Wir haben erhebliche Unterschiede im Anfangsvermögen. Sie hat 10k Schulden und 20k gespart, ich habe 300k gespart.

Muss ich bei Heirat aufgrund der großen Vermögensunterschiede irgendwas bedenken bzw. das Vermögen irgendwie absichern? Oder langt es, wenn ich im Falle einer Scheidung das Vermögen lückenlos per Kontoauszüge als Anfangsvermögen nachweisen kann?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39352 Beiträge, 14146x hilfreich)

Als erste Absicherung sollte Dein Partner keinen Zugriff auf das Vermögen haben. Dann wäre zu überlegen, was im Fall der Trennung ausgeglichen werden soll. Denn am Zugewinn nimmt der dann Ex-Partner teil. Bei so einer Diskrepanz würde ich immer fachkundige Beratung in Anspruch nehmen, und zwar vorab.

wirdwerden

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#2
 Von 
Networker_23
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Zugriff auf das Vermögen obliegt mir exklusiv (das wird auch so bleiben). Für die laufenden Kosten richten wir ein Gemeinschaftskonto ein, auf das die Gehälter und Kindergeld etc. eingehen. Die Vermögen behält jeder für sich und verwaltet die auch selber.

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#3
 Von 
Immobilienhai
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 4x hilfreich)

Sofern man im Stand des Zugewinnausgleichs heiratet und lebt, ist die Rechnung einfach. Das Anfangsvermögen muss sicher dokumentiert werden. Wenn das der Fall ist, sehe ich kein Problem. Ein "Abzocken" nach kurzer Ehedauer halte ich für unmöglich.

-- Editiert von User am 10. September 2023 18:52

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#4
 Von 
Networker_23
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie dokumentiert man das Anfangsvermögen richtig?

Ich habe ein tabellarisches Vermögenverzeichnis erstellt mit Kaufbelegen, dazu ziehe ich kurz vor und nach der Hochzeit Kontoauszüge. Zerstörungssicher verwahrt im Bankschließfach und Kopien an einem zweiten Ort. Reicht sowas aus für einen Nachweis?-

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124044 Beiträge, 40314x hilfreich)

Zitat (von Networker_23):
Muss ich bei Heirat aufgrund der großen Vermögensunterschiede irgendwas bedenken bzw. das Vermögen irgendwie absichern?

Nö, da gibt es kein "muss", das ist alles freiwillig.
Das "muss" kommt dann erst später, mit den negativen Folgen.



Zitat (von Networker_23):
Oder langt es, wenn ich im Falle einer Scheidung das Vermögen lückenlos per Kontoauszüge als Anfangsvermögen nachweisen kann?

In Ermangelung jedweder relevanter Details ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Bei den Summen wäre eine Beratung durch versierte Fachleute und am Ende ein notarielles Dokument mehr als ratsam.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Networker_23
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich kann das Anfangsvermögen vollständig mit Konto- und Depotauszügen belegen.

Nach weiterer Recherche sind Originalbelege für den Nachweis ausreichend und rechtssicher.

Eine notarielle Beglaubigung ist zwar möglich, aber kostspielig und laut einem Anwalt nicht erforderlich.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124044 Beiträge, 40314x hilfreich)

Zitat (von Networker_23):
Nach weiterer Recherche sind Originalbelege für den Nachweis ausreichend und rechtssicher.

Interessant.
Wo konnte man denn die Rechtslage zum Zeitpunkt der Scheidung recherchieren?



Zitat (von Networker_23):
Eine notarielle Beglaubigung ist zwar möglich, aber kostspielig

Richtig, geht ja nur um 300k ... da kann man sparen und nicht die rechtssicherste Lösung wählen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48383 Beiträge, 17071x hilfreich)

Zitat (von Networker_23):
Nach weiterer Recherche sind Originalbelege für den Nachweis ausreichend und rechtssicher.


Das sehe ich auch so.

Zitat (von Networker_23):
Eine notarielle Beglaubigung ist zwar möglich, aber kostspielig und laut einem Anwalt nicht erforderlich.


Auch das sehe ich so. Ich wüsste auch nicht, welche zusätzliche Rechtssicherheit die notarielle Beglaubigung bringen würde.

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#9
 Von 
Networker_23
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Oder nochmal anders gefragt: Wie dokumentiere ich am rechts sichersten mein Anfangsvermögen, ohne dass die Gegenseite über die genaue Höhe Kenntnis erlangt?

Das ein Ehevertrag rechtssicher ist, ist mir natürlich klar - aber dann muss ich alle Details offen legen, was ich nicht möchte.

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48383 Beiträge, 17071x hilfreich)

Zitat (von Networker_23):
Wie dokumentiere ich am rechts sichersten mein Anfangsvermögen, ohne dass die Gegenseite über die genaue Höhe Kenntnis erlangt?


Indem man die Originaldokumente wie z.B. Kontoauszüge aufbewahrt.

Zitat (von Networker_23):
Das ein Ehevertrag rechtssicher ist, ist mir natürlich klar


100%-ig rechtssicher ist nichts. Auch bei einer notariellen Vereinbarung per Ehevertrag kann der Ehegatte später damit kommen, dass man Schulden verschwiegen hat. Man bekommt daher immer nur eine 99%-ige Rechtssicherheit hin. Dabei sehe ich nicht, dass die notarielle Beurkundung oder Beglaubigung eine zusätzliche Rechtssicherheit bringt.

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#11
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3760 Beiträge, 600x hilfreich)
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