Erhöhte Erwerbsobliegenheit

4. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Shinead
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 8x hilfreich)
Erhöhte Erwerbsobliegenheit

Hallo zusammen!

Mein Sohn ist mitlerweile 6 1/2 Monate alt.

Vor 3 Monaten hat er seinen Vater das letzte Mal gesehen... *augenroll*

Meine Frage jetzt: Ich beziehe UVG. Der Vater ist arbeitslos und bezieht Hartz IV. Nun unterliegt er ja einer "erhöhten Erwerbsobliegenheit". Tja... nur will er nicht arbeiten. (Keine Unterstellung, weiss ich von ihm selbst.)
Bekommt sein Sachbearbeiter auf der ARGE überhaupt mit, dass er Vater geworden ist, bzw. das da jemand UVG bezieht, weil er nicht arbeitet?
Ist es nicht so, dass er nun eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzeigen muss?

Er ist gesund und 35 Jahre alt. Hat ein abgeschlossenes Studium und könnte m.E. nach Arbeiten gehen. Auch einen Job zu finden, sollte relativ einfach sein... Zumindest zu schaffen.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Ich denke, das ist nicht Angelegenheit der Arge, sondern Sache des Jugendamtes. Eigentlich kümmern die sich drum, den vorgeleisteten UV vom Vater zurück zu erhalten.

Im Übrigen, wenn er wirklich nicht arbeiten will, dann wird er auch die geforderten erfolglosen Bewerbungen vorlegen. Zwingen kannst du ihn auch über diese Schiene nicht.

Grüße

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#2
 Von 
Ostseeperle
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 24x hilfreich)

hallo shinead
Was tun, wenn der Unterhaltspflichtige einmal nicht mehr zahlt?

Dafür gibt es die sog. "Unterhaltsvorschusskasse".
Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige finanzielle Hilfe für Alleinerziehende.
Bleibt einmal der Unterhalt des Unterhaltspflichtigen aus, so springt der Staat ein.

S

Allein erziehende Mütter oder Väter erhalten zur Sicherung des Unterhalts ihrer Kinder Unterhaltsvorschuss, wenn das Kind
das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
im Inland bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt und
nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil oder nach dessen Ableben keine Waisenbezüge in einer bestimmten Mindesthöhe erhält.
Die Unterhaltsleistung wird auf Antrag längstens für insgesamt 72 Monate gezahlt.
Sie beträgt seit dem 01.07.2003 für Kinder unter 6 Jahren 122 EUR monatlich und für Kinder von 6 bis 12 Jahren 164 EUR monatlich.

Mfg Ostseeperle;)



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#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Unterhaltsvorschuss - DAS Allheilmittel, wenn Elternteile nicht zahlen... :augenroll:




-----------------
"gruß azrael"

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#4
 Von 
Ostseeperle
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 24x hilfreich)

ist nun mal so azrael die holen sich das schon wieder :engel:

mfg Ostseeperle

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#5
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

@Ostseeperle
Das ist ja das Problem !
Wo nichts ist ,ist nun mal nichts .
Da ist es unverschämt von der KM Schulden auf kosten des KV zu machen !
Das ist ein absolutes Unding !
Denn wenn die KM mit dem KV verheiratet wäre ,lebt sie ja auch damit ,das er kein Geld verdient und kriegt trotzdem keine Unterstützung ,obwohl sie keinen Unterhalt vom KV bekommt!

Oder schlimmer noch ,die Kinder die mit dem Vater leben bekommen nichts und die Anderen kriegen Hilfe wo es nur geht !Wenn dann der Vater mal zu Geld kommt ,haben die Kinder immer noch nichts davon ,weil er erstmal die Schulden abzahlen darf ,die Madame für ihn aufgehäuft hat !

Gerechtigkeit sehe ich da nicht !

Das nur nebenbei !



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#6
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

@Dori23,

also wenn ich es recht verstehe, dann würdest du den Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende aus Gründen der Gleichbehandlung abschaffen wollen. Auch eine Ansicht. Wenn auch ein wenig kurios. :grins:

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Also mir war es recht dass damals das JA Unterhaltsvorschuß zahlte.
Erstens zahlen die weniger und zweitens tun sich öfters mal Türchen auf wo man dann eben nicht zurückzahlen muß.
Auch hat man die nervige Exe vom Hals.
Ist quasi ein zinsloses Darlehen, wo gibts das sonst noch ?
Für jeden Papa empfehlenswert solange nicht zu zahlen bis das JA einspringt.

Gruss
leinad

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Shinead
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 8x hilfreich)

@ Ostseeperle:
Ich beziehe ja schon UVG. Allerdings kann ich nicht aktzeptieren, dass die Gesellschaft für den Vater bezahlen soll. Er ist jung, gesund und gut ausgebildet...

@Dori23
Eine Unverschämtheit ist es ja wohl nicht UVG zu beantragen. Kinder werden ja nicht durch den hl. Geist gezeugt. Es gibt Momente, in denen man Verantwortung übernehmen muss!

LG
Shinead

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#9
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

"Eine Unverschämtheit ist es ja wohl nicht UVG zu beantragen. Kinder werden ja nicht durch den hl. Geist gezeugt. Es gibt Momente, in denen man Verantwortung übernehmen muss!"

Ja, nee, is klar! :augenroll: Vielleicht schon bei der Verhütung?!

"Tja... nur will er nicht arbeiten. (Keine Unterstellung, weiss ich von ihm selbst.)"

Du lässt dir also von dem Knaben ein Kind andreh´n und meckerst jetzt? - Versteh´ ich nicht. :???:

Auf jeden Fall ist aber UVG dierichtige Wahl, damit das "Sockenschüsschen" erstmal über die Runden kommt.;)

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