Hallo, habe ein paar Fragen wegen den Kosten im Umgang mit meinem Kind.
1. Kriege Hartz4 und kann daher ja bei der Arge Umgangskosten/ Fahrtkosten wegen meines Kindes beantragen. Wie hoch ist denn der aktuelle Regelsatz momentan und muß man auch die Fahrkarten vorlegen oder bekommt man einen Pauschalbetrag ? Habe nämlich vor mit einem geliehen Auto meine Tocher (ca.100km entfernt abzuholen).
2. Ich muß die Tochter(6j.alt) holen aber muß ich sie auch zurückbringen ?
3. Bekomme ich die Erhöhte Lebenshaltungskosten auch wenn es noch keine gesetzliche Regelung im Umgang gibt ? (läuft momentan)
Erhöhte Lebenshaltungskosten wegen Umgang m. leiblichem Kind
9. März 2008
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Frage vom 9. März 2008 | 18:52
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 2x hilfreich)
Erhöhte Lebenshaltungskosten wegen Umgang m. leiblichem Kind
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