Erhöhte Lebenshaltungskosten wegen Umgang m. leiblichem Kind

9. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.02.2018 00:24:39
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Erhöhte Lebenshaltungskosten wegen Umgang m. leiblichem Kind

Hallo, habe ein paar Fragen wegen den Kosten im Umgang mit meinem Kind.
1. Kriege Hartz4 und kann daher ja bei der Arge Umgangskosten/ Fahrtkosten wegen meines Kindes beantragen. Wie hoch ist denn der aktuelle Regelsatz momentan und muß man auch die Fahrkarten vorlegen oder bekommt man einen Pauschalbetrag ? Habe nämlich vor mit einem geliehen Auto meine Tocher (ca.100km entfernt abzuholen).
2. Ich muß die Tochter(6j.alt) holen aber muß ich sie auch zurückbringen ?
3. Bekomme ich die Erhöhte Lebenshaltungskosten auch wenn es noch keine gesetzliche Regelung im Umgang gibt ? (läuft momentan)

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