Ermittlung der Einkünfte bei Selbstständigem

18. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Anisol
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Ermittlung der Einkünfte bei Selbstständigem

Hallo,
Nach 18 Jahren Ehe habe ich mich von meinem Mann getrennt.Da er mir gegenüber unterhaltsverpflichtet ist, klage ich auf Auskunftserteilung über seine Einkünfte, mittlerweile seit Jan. 2002.
Bislang schafft er es alles sehr hinauszuzögern, mir geht finanziell die Luft aus. Hat jemand hier Erfahrungen oder Tipps was bei Scheidungen von Selbstständigen zu beachten ist?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
ausser , dass er als Selbstständiger die Einkommensnachweise der letzten 3 Jahre vorlegen muss, statt - wie ein Arbeitnehmer - für die letzten 12 Monate, gibt es keine großen Unterschiede - ausser, dass ein Selbstständiger wesentlich mehr Möglichkeiten hat, sein Einkommen zu "drücken" - Und genau hier wäre ich auch sehr vorsichtig.... er zögert seit 2 Jahren die Sache hin.... hatte also Zeit, sein Einkommen zu minimieren in den letzten 2 - 3 Jahren. Clever ! Aber dein Anwalt scheint nicht so clever zu sein !!?? Hast du deinen Ex durch anwaltliches Schreiben im Januar 2002 in " Verzug " gesetzt""? Das ist wichtig, damit du rückwirkend Unterhalt einfordern kannst. Auch kann ein Gericht ihm ein Zwangsgeld auferlegen, sofern er mit den Unterlagen nicht rankommt. An deiner Stelle würde ich mal schleunigst " Dampf" machen und darauf bestehen, auch die Einkommensnachweise von 1999 bis 2002 einzusehen.
Anna

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#2
 Von 
Anisol
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und danke für die Antwort,

Ein Tippfehler hatte sich bei mir eingeschlichen, es war Januar 2003. Allerdings bin ich der Meinung das 1 Jahr reichen müsste. Bilanzen werden unvollständig oder gar nicht vorgelegt.
Aus eigener Erfahrung weiss ich das mein EX-Mann seine privaten Kosten über die Firma abrachnet, das müsste doch auch als Einkommen rechnen?

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"Anisol"

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#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

HAllo,
Du bist zwar der Meinung, dass ein Jahr reichen müsste, er ist aber VERPFLICHTET, die Bilanzen von 3 Jahren vorzulegen, sofern du dies verlangst.
Ausserdem: Wenn du jetzt nur ein Jahr forderst, hatte er schon genügend Zeit, diese Bilanzen entsprechend zu "türken" Ich nehme auch mal an, dass er es genau darauf anlegt mit seiner " Verzögerungstaktik "
Klar, müssen ihm die privaten Kosten als Einkommen angerechnet werden... aber beweis es!!??

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#4
 Von 
Anisol
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich meinte 1Jahr zeit zum Vorlegen der Unterlagen muß reichen. Beweisen kann ich die Privatentnahmen. Mein Problem ist : wie kann ich den Ablauf der scheidung bzw. Unterhaltsregelung beschleunigen???

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"Anisol"

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#5
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Du solltest deiner Anwältin mal auf die Füsse treten, dass sie entsprechendes in die Wege leitet. Es gibt Möglichkeiten über Gerichte, ihn durch Zwangsgelder usw.... zu zwingen, die Unterlagen einzureichen. Im schlimmsten Fall wird er geschätzt werden. Ob ihm das passt....?? Obwohl.... es sind schon Männer besser dabei weggekommen.

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#6
 Von 
Anisol
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Kann es sein, das mein Anwalt sich nicht gerade ein Bein ausreißt weil ich Prozeßkostenhilfe bekomme? Ich versuche ihm begreiflich zu machen das ich eine schnelle Klärung brauche, aus finanziellen Gründen. Dann heißt es immer:" Alles läuft"

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"Anisol"

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