Erstattung Finanzamt 2007/ 2008

9. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Dachschaf
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erstattung Finanzamt 2007/ 2008

Hallo,

eine interessante Frage beschäftigt meine ExFrau und mich!

Wir leben seit März 2008 getrennt!

Heute haben wir Bescheid vom Finanzamt bekommen. Wir bekommen für 2007 (ca. 100,-€) und für 2008 (ca. 500,-) Rückerstattung. (gemeinsame Veranlagung)

2008 habe ich eine Steuervorauszahlung an das Finanzamt von ca. 600,-€ geleistet.

Die Frage die sich uns jetzt stellt ist die: Wer bekommt was??? Wie wird das Guthaben aufgeteilt ???

Wir haben von einem Formular gehört das sich "Rückzahlung der Steuerschuld" nennt! Gibt es auch ein Formular für "Aufteilung bei Steuererstattung"?
Kann es sogar sein das ich was an Finanzam zahlen muss und meine Exfrau noch mehr Rückzahlung bekommt in Hinsicht der Prozentualen Steueraufteilung bei Steuerklasse 3 und Steuerklasse 5! (Wird dann eine Art getrennte Veranlagung hinzugezogen?) Habe ich auf die Steuerklasse 3 eingentlich zu wenig Steuern gezahlt und meien Ex auf die Steuerklasse 5 eingentlich zuviel??? Ist das so???)

Gemeinsames Einkommen ca. 70 000,-€ i.Jahr. Davon entfällt ein Einkommen von meiner ExFrau von ca. 15 000,-€ i.J.

Da wir über einen bekannten von dieser angeblich tollen Plattform erfahren habe, wende ich mich an diese!

Wer hat die richtige Antwort zur Hand???

Gruß





-- Editiert von Dachschaf am 09.02.2009 13:48

-- Editiert von Dachschaf am 09.02.2009 13:51




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.03.2009 11:33:02
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 11x hilfreich)

Warum macht Ihr nicht einfach Halbe Halbe und das Problem ist aus der Welt?
Gruß
Patti

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dachschaf
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Lösung liegt nahe, aber es geht Grundsätlich darum wie das vom Gesetzt gehandhabt wird, einfach halbe/halbe machen liegt recht nahe! Aber wie sieht das vom Gesetzt her aus ? Einfach eine interessante Frage!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12319.03.2009 11:33:02
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 11x hilfreich)

Bei uns hatte die Lohnsteuerhilfe genau ausgerechnet, was ich erstattet bekomme und was er erstattet bekommt. Da es bei uns eng beiander lag haben wir einfach halbe halbe gemacht. Deine Vorauszahlung müsstest Du, wenn ihr da schon getrennt ward, natürlich dementsprechend anteilig geltend machen.
Gruß
Patti

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3870 Beiträge, 471x hilfreich)

Das Finanzamt errechnet auf Nachfrage/Bitte die jeweiligen Anteile der Noch-Partner. Und - wenn ich mich recht erinnere - erstatten die auch separat.

Grüße

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