Ersten Monat mit Mutterschaftsgeld ausklammern bei Elterngeldberechnung

1. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
DFHW
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ersten Monat mit Mutterschaftsgeld ausklammern bei Elterngeldberechnung

Hallo zusammen,

meine Frau und ich rechnen gerade hin-und-her und sind uns nicht sicher, welche Variante die beste für uns ist. Hier der Sachverhalt: Unsere Tochter wird voraussichtlich Mitte April geboren und meine Frau ist am 8. März in Mutterschutz gegangen und erhält seitdem Mutterschaftsgeld. Sie hat vorher ca. 4.000 Euro brutto pro Monat verdient und der Bemessungszeitraum vom Elterngeld wäre von Februar 2022 bis Februar 2023. Da wir erst im Oktober 2022 geheiratet haben und meine Frau seitdem Steuerklasse 3 hat, wird das Elterngeld nach Steuerklasse 1 berechnet, was für einige Abzüge sorgt. Meine Idee: man lässt den März 2023 in den Bemessungszeitraum einfließen (hier noch 780 Euro brutto Verdienst, ohne Mutterschaftsgeld) und verschiebt somit den gesamten Bemessungszeitraum auf März 2022 bis März 2023. Dann wäre meine Frau 6 Monate in Steuerklasse 3 und das Elterngeld könnte nach Steuerklasse 3 berechnet werden. Laut Schnellrechner im Internet macht das trotz halbem Monat März mindestens 100 Euro Elterngeld mehr pro Monat.

Habe ich einen Denkfehler oder passt das so?

Ich freue mich auf eure Einschätzungen!

Beste Grüße
DFHW

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(412 Beiträge, 62x hilfreich)

Der Bemessungszeitraum ist vorgegeben, da kann man nichts noch einfließen lassen oder verschieben. Es sind die 12 Monate vor dem vorraussichtlichen Geburtsmonat. Also April '22 bis März '23.
Der Mutterschutz gehört dazu.

Es kann sich nur was ändern, wenn ein Kind statt Anfang des Monats doch am Ende des vorherigen geboren wird, oder andersrum. Dann wird noch mal neu gerechnet.

Alternative wäre noch zukneifen oder früher rausdrücken.

Signatur:

- car4000 -

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#2
 Von 
DFHW
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von car4000):
Der Bemessungszeitraum ist vorgegeben, da kann man nichts noch einfließen lassen oder verschieben. Es sind die 12 Monate vor dem vorraussichtlichen Geburtsmonat. Also April '22 bis März '23.
Der Mutterschutz gehört dazu.


Eben da bin ich mir nicht sicher. Laut Antragsformular werden Monate, in denen Mutterschaftsleistungen gezahlt werden von Amtswegen ausgeklammert. Dann würde sich der Zeitraum auf März 22 bis Februar 23 verschieben und die Steuerklasse 3 wäre wieder aus dem Rennen.

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#3
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(412 Beiträge, 62x hilfreich)

Zitat (von DFHW):
Laut Antragsformular werden Monate, in denen Mutterschaftsleistungen gezahlt werden von Amtswegen ausgeklammert.


Stimmt, da habe ich mich vertan.

Aber trotzdem: Wie wollt ihr da den März noch "einfließen" lassen?
Es müssen Gehaltsnachweise und Nachweise über das Mutterschaftsgeld bei der Elterngeldstelle eingereicht werden. Da steht datumsgenau drauf was wann an euch gezahlt wurde. Da kann man nichts schieben.

Der Vorteil bei weniger Elterngeld ist hinterher immerhin, dass die Nachzahlung bei der Steuererklärung auch geringer ausfällt. Die kann es dann nämlich in sich haben.

Signatur:

- car4000 -

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#4
 Von 
Elterngeldtante
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Auf Antrag ( d.h du musst es irgendwo im Antrag vermerken) des Antragssteller kann auf die reguläre Ausklammerung der Monate mit Mutterschaftsgeldzahlungen ( hierfür genügt 1 Tag Mutterschaftsgeldzahlung im Kalendermonat) verzichtet werden. Hier genügt es irgendwo auf dem Antrag zu vermerken, dass man auf die Ausklammerung des Monats xy wegen des Bezugs von Mutterschaftsgeldes verzichtet sofern dies Günstiger ist.
(= Günstigerprüfung- muss die Elterngeldstelle im Rahmen ihrer Auskunfts und Beratungspflicht dann auch machen)

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#5
 Von 
Elterngeldtante
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Auf Antrag ( d.h du musst es irgendwo im Antrag vermerken) des Antragssteller kann auf die reguläre Ausklammerung der Monate mit Mutterschaftsgeldzahlungen ( hierfür genügt 1 Tag Mutterschaftsgeldzahlung im Kalendermonat) verzichtet werden. Hier genügt es irgendwo auf dem Antrag zu vermerken, dass man auf die Ausklammerung des Monats xy wegen des Bezugs von Mutterschaftsgeldes verzichtet sofern dies Günstiger ist.
(= Günstigerprüfung- muss die Elterngeldstelle im Rahmen ihrer Auskunfts und Beratungspflicht dann auch machen)

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