Moin, Moin,
ich habe ein kleines Problemchen.
Ich habe vor fast 21 Jahren eine Frau kennen gelernt die hoch schwanger in der Stadt zusammen gebrochen ist. Ich wollte eigentlich nur Hilfsbereit sein. Ohne die Umstände näher zu schildern, war ich kurze Zeit später bei der Geburt mit bei.
Die Mutter ist geistig minderbegabt. Wir sind dann nach ca. 2 Jahren als WG zusammen gezogen (bis dahin hat sie bei ihrer Familie gewohnt). Ich war für die Lütte immer der "Vater" auch wenn ich nicht der Erzeuger bin. Nach ca. 7 Jahren war die Mutter soweit, dass sie einen eigenen Haushalt führen konnte. Ich habe ihr eine eigene Wohnung gesucht und anfänglich noch eine Familienhilfe installiert. Um die Behördlichen Angelegenheiten besser regeln zu können, bin ich letztlich der gesetzliche Betreuer der Mutter geworden.
Auch wenn ich mit der Mutter nie zusammen war (ich bevorzuge die gleichgeschlechtliche Beziehung) und wir eben seid vielen Jahren nicht mehr zusammen wohnen, sind wir dennoch eine Familie. Die Wochenenden haben wir fast immer zusammen verbracht, sämtliche Urlaube haben wir zusammen als Familie wahr genommen, meine Eltern sind eigentlich die "ganz normalen" Oma und Opa. und sämtliche Veranstaltungen haben wir als Familie zusammen wahr genommen.
Der Erzeuger hat sich nie gemeldet und auch nie Unterhalt gezahlt.
Ich habe eben mal nachgeschaut und bin selbst etwas erschrocken, dass unsere Familien-Bilderbibliothek ganze 19.000 Bilder und Videos enthält. Meine Lütte die mit ihren fast 21 Jahren nun gar nicht mehr so lütt ist, hatte schon seid einigen Jahren den Wunsch geäußert, von mir adoptiert zu werden. Nun waren wir beim Notar und haben den entsprechenden Antrag auf Erwachsenenadoption bei Gericht eingereicht. (Keine Volladoption)
Nun kam heute folgender Brief vom Gericht:
Zitat:das Gericht weist darauf hin, dass eine Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.03.2019 (1 BvR 673/17) grundsätzlich zulässig ist. Voraussetzung hierfür ist aber, dass der Elternteil und der Stiefelternteil in einer häuslichen Gemeinschaft leben, um die Verwandschaftsbeziehungen bei einer Adoption durch den Stiefelternteil zum leiblichen Elternteil aufrecht zu erhalten. Die unterschiedlichen Anschriften zwischen den Annehmenden und der Mutter der Anzunehmenden sprechen auf den ersten Anschein dagegen.
Des Weiteren ist fraglich, inwieweit in Hinblick auf die eingerichtete Betreuung die Mutter der Anzunehmenden geschäftsfähig ist und einer Adoption wirksam zustimmen kann.
Hier kommen nun große Fragezeichen bei uns auf. Mal ganz davon abgesehen, dass sich an unserer Beziehung zueinander nichts ändern wird, ist es doch ein Adoptionsersuchen von Erwachsenen Menschen. Meine Stieftochter (also hoffentlich bald Stieftochter) ist ja mit fast 21 Jahren volljährig. Die Befürchtung des Gerichts bezüglich der Verwandschaftsbeziehung kann ich irgend wie nicht nachvollziehen.
Den letzten Teil bezüglich der Betreuung kann ich schon eher nachvollziehen. Klar ist das ne doofe Konstellation denn schließlich bin ich der Betreuer der Mutter und die Frage nach der Geschäftsfähigkeit ist hier nicht unbegründet. Die Mutter ist aber nicht doof und das würde ja bedeuten, dass Menschen mit einer Behinderung niemals in Adoptionsangelegenheiten entscheiden könnten.
Die Mutter arbeitet in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen. Sie kann lesen und schreiben aber eben nur auf sehr einfachem Niveau. Sie weis aber schon, was eine Adoption bedeutet.
Frage: Wie realistisch ist nun eine Adoption? Ist eine Erwachsenenadoption wirklich nur bei Familien möglich, wo die Eltern in einer Partnerschaft zusammen wohnen?
Danke und Gruß aus Hamburg!