Hallo,
ich hoffe man kann mir hier weiterhelfen. Mein Erzeuger (leiblicher Vater) hatte es nie für Nötig gehalten mir Unterhalt zu zahlen, ich habe mehrere Titel erwirkt, er ist später in die private Insolvenz gegangen. Dieses Thema ist also abgeschlossen. Was mich viel mehr beschäftigt, wie verhält sich das wenn er mal ein Pflegefall wird? Kann er dann auf mich zurückkommen und von mir verlangen, das ich ihn unterstütze? Dazu muss man sagen, das ich ihn nicht kenne, wir haben uns einmal gesehen und dann nie wieder. Er hatte nie ein Interesse an einer Beziehung zu mir und hat eine andere Familie. Ich wollte mich daher nachträglich von meinem jetzigen Vater adoptieren lassen, damit mein Erzeuger nicht irgendwann auf mich zukommen kann. Der deutsche Staat ist ja leider so behämmert. Ich weiß es nicht. Jetzt habe ich leider gelesen, das er die Ansprüche an mich nicht verlieren wird, weil die Adoption ja erst im Erwachsenenalter geschehen ist. Ist das so? Und wenn ja, kann ich ihn mit einem schriftlichen Vertrag oder ähnlichen erwirken, das er diese Ansprüche an mich verliert? Da ich ja auch seine private Insolvenz gestattet habe?
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Erwachsenenadoption - was ist wenn Erzeuger mal ein Pflegefall wird?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo linchen25,
Ich würde die Sache anders angehen.
Was kann denn schlimmsten Falls passieren?
Wie hoch ist denn dein eigenes Einkommen?
Verdienst du den überhaupt so viel über dem Selbstbehalt
von 1500€?
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
-- Editiert edy am 23.03.2012 10:57
Hallo,
darum geht es hier nicht! Ich werde für niemanden aufkommen, der nicht mal für mich aufgekommen ist, bei dem keine persönliche Bindung besteht, außer die DNA! Ich kenne diesen Menschen nicht und daher will ich rechtlich auch nicht später für ihn aufkommen! Der Worst-case wäre das seine Frau und seine Kinder später wahrscheinlich nicht genügend zur Pflege beitragen können und ich daher aufkommen muss! Und das werde ich definitiv nicht! Daher meine Frage, kann ich ihn vertraglich, oder sogar notariell dazu bringen von solchen Wegen abzusehen? Sicherlich wird er nicht selbst auf die Idee kommen, mich zur Kasse zu bitten, aber der Staat sucht ja erstmal einen Geldgeber.
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..des Weiteren verdiene ich mehr als der Selbstbehalt, aber das ist ja auch egal, ich werde doch nicht wegen so einem Menschen am Existenzminimum leben. Mit ganz großer Sicherheit nicht! Ich hoffe mir kann jemand helfen, der sich damit auskennt. Es ist jetzt "noch" nicht kritisch, aber dennoch möchte ich auf der sicheren Seite sein.
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Hallo linchen25,
quote:
darum geht es hier nicht! I
sehr freundlich.
Anwälte verdienen damit ihr Geld,würde mal hin gehen.
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
-- Editiert edy am 23.03.2012 11:42
Die rein rechtliche Seite: Nein, ein Verzicht seinerseits betrifft nur euer Innenverhältnis. Bevor "Der Staat" Unterhalt zahlt, wird er die Familie ranholen, egal was die grade wollen.
Was genau findest du daran "behämmert" und wieso wendet du diese Wortwahl an?
Eine Erwachsenenadoption läßt das Verwandschaftsverhältnis zu deinem Vater nicht erlöschen, egal was du daran "behämmert" findest.
Wenn die Situation wirklich so war, wie du darstellt, ist es vermutlich möglich, die Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Vater zu vermeiden. Dazu müßte man aber erst mal eingestehen, dass er der Vater ist, mit Verweigerungshaltung und "alles behämmert" kommt man nicht so weit.
...sorry aber es ist behämmert, für jemanden aufkommen zu müssen der sich nie um einen geschert hat. Der hat ja nicht mal für mich gezahlt! Da hat der deutsche Staat ihn auch nicht zu gezwungen, aber ich werde ggf. gezwungen an jemanden zu zahlen den ich nicht kenne! Das ist schon "behämmert"!
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Es ist aber auch "behämmert", wenn andere Menschen im Staat für deinen Vater aufkommen müssen, nur weil du ihn nicht leiden kannst. Ohne ihn gäbe es dich nunmal nicht.
Ich verstehe zwar, dass es dir ungerecht erscheint, aber wenn er zahlungsfähig gewesen wäre (unser Staat sichert ihm nunmal ein Minimum selbst zu), hätte er auch zahlen müssen.
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..am besten ich lasse es einfach. Das bringt mich hier nicht weiter. Wenn es Ihnen so ergangen wäre, würden Sie sicherlich nicht mit so einer "sozialen" Kompetenz daherreden! Jahre habe ich ihn verklagt, vorher meine Mutter. Er hat sich nie um mich geschert. Ich kenne ihn überhaupt nicht, daher ist es mir auch egal was mit ihm passiert. Und letzendlich landet auch ein kleines Stückchen von meinem Geld in die Sozialkassen des Staates! Also so ganz ohne komme ich da dann auch nicht raus. Ich zahle schließlich genug ein! Aber es ist mir egal! Ich will einfach nur wissen, wie ich mich rechtlich absichern kann, das er irgendwelche Forderungen an mich stellen kann. Mehr nicht! Also bitte ersparen Sie mir Ihre soziale Ader! Sorry ich bin eigentlich nicht so, aber das bringt mich echt zum kochen!
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Warum sollte ich als STeuerzahler so behämmert sein, für Deinen Vater zu zahlen?
wirdwerden
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Nicht falsch verstehen:
Ich finde es total daneben, wenn sich Vater oder Mutter eines Kindes darum zu drücken versucht, Unterhalt zu zahlen und von seinem/ihrem Kind nichts wissen will. Und Ihre Emotionen kann ich auch absolut nachvollziehen.
Aber ich versuche eben nüchtern die Sachlage anzusehen.
Vielleicht haben Sie rechtliche Möglichkeiten, das würde ich Ihnen auch gönnen.
Allerdings gilt eben der Grundsatz, dass auch Kinder für ihre Eltern aufkommen müssen. Auch wenn sie von ihren Eltern (aus möglicherweise verständlichen Gründen) nichts wissen wollen.
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" "
@wirwerden: ich zahle auch für ihn. also nur keine Panik! Schließlich gehöre ich auch dem Club der Steuerzahler an und daher zahle ich auch in diesen Topf ein. Erst lesen, dann meckern!
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Hallo,
google mal nach dem Begriff "Einwand der Verwirkung". Möglicherweise kommst du ohne Adoption aus der Nummer heraus wenn du zahlreiche Unterhaltstitel erstritten hast die nie bedient wurden.
Aber da Frau und Kinder (Halbgeschwister?) vorhanden sind, würde ich mir an deiner Stelle nicht so viele Gedanken in die Zukunft machen, allenfalls in die Richtung: wie lege ich mein Geld zugriffssicher an: dazu zählen eigene Unterhaltsverpflichtungen oder selbst genutzte Immobilien.
Gruß Nubi
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"Einmal dumm gestellt, reicht fürs ganze Leben."
Ja, an den Einwand der Verwirkung dachte ich auch.
Aber solange das unterhaltsverpflichtete Kind nur gegen den "behämmerten" Staat wettert und nicht mal bereit ist, den Vater als solchen anzuerkennen, wird das nichts. Da muss man die Emotionen raus lassen.
Ohne hier emotional zu werden kann ich auch das Wettern gegen den Staat verstehen. Keine staatliche Stelle hilft dir wenn ein Unterhaltsverpflichteter trotz Titel nicht zahlt und in Privatinsolvenz geht womit deine aufgelaufenen Ansprüche im Nirwana verschwinden.
Aber das Sozialamt als Träger öffentlichen Rechts hat den Gerichtsvollzieher schneller in deinem Wohnzimmer postiert als die Tinte auf dem Verwaltungsakt trocken ist.
Gruß Nubi
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"Einmal dumm gestellt, reicht fürs ganze Leben."
Hallo,
Du solltest auf jeden Fall die Unterlagen aufheben, dass er keinen Unterhalt gezahlt hat. Dann kannst Du, wenn das Sozialamt irgendwann an Dich herantritt, auf Verwirkung gehen.
Da er sich nie um Dich gekümmert hat und auch keinen Unterhalt gezahlt hat, ist das ein Härtefall und Du wirst dann von den Zahlungen für seinen evtl. Unterhalt im Pflegefall entbunden.
Das war bei meiner Schwägerin genauso.
Also: ALLES aufheben!
VG
fatal
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"a.b."
Man kann auch im Erwachsenenalter eine Adoption nach dem Recht für Minderjährige durchführen. Die Voraussetzungen dafür werden in § 1772 BGB
genannt. Ich gehe davon aus, dass diese Voraussetzungen bei Dir erfüllt sind.
Auf der anderen Seite musst Du Dir wegen einer etwaigen Unterhaltspflicht Deinem leiblichen Vater gegenüber wahrscheinlich keine Sorgen machen, da eine derartige Unterhaltspflicht in Deinem Fall aufgrund von § 1611 BGB
nach meiner Einschätzung nicht besteht.
Insofern gingen sämtliche bisherigen Antworten am Thema vorbei.
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