Hallo,
ich habe eine Tochter( 20 Jahre ) die zur Zeit studiert. Ich habe bis jetzt immer einen Unterhalt in Höhe der 1. Stufe der Düsseldorfer Tabelle ( 100 % ) gezahlt. Dieses wurde durch einen Gerichtsbeschluss festgelegt.
Da sie während des Studiums auch Bafög bekommt, wurde seit Studienbeginn immer der Differenzbetrag zwischen Bafögleistung und Mindestunterhalt gezahlt.
Diese Verfahrensweise wurde auch schon längere Zeit bei den Unterhaltszahlungen bei meinem studierenden Sohn durchgeführt.
Jetzt hat Sie einen neuen Anwalt der mehr Unterhalt haben möchte. Meine Einkommenssituation hat sich seit dem Urteil nicht geändert und somit besteht die Einstufung in den Mindestunterhalt noch.
Ich habe nun ein Schreiben erhalten in dem durch den Anwalt angegeben wird, das meine Tochter nun einen eigenen Hausstand gegründet hat. der Unterhaltsanspruch soll nun von 527,- € auf 735,- € gestiegen sein.
Ich kann über solch eine Erhöhung durch Haushaltsgründung aber nichts finden.
Kann mir jemand helfen???
Hoffe ich habe es einigermaßen deutlich dargestellt.
Schönes Wochenende
Erwachsenenunterhalt bei eigener Wohnung???
14. Januar 2017
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Frage vom 14. Januar 2017 | 19:29
Von
Status: Beginner (102 Beiträge, 7x hilfreich)
Erwachsenenunterhalt bei eigener Wohnung???
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 14. Januar 2017 | 19:44
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1263x hilfreich)
Guten Abend!
Da hat der RA recht. Schau mal in die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG. Unter Punkt 13.1.2. findest DU die entsprechenden Informationen.
Bedarf der Studentin sind 735€ - Kindergeld - BAföG = Restbedarf. Dieser wäre dann zwischen beiden Elternteilen zu quoteln.
LG nero
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