Erwachsener Sohn verweigert Auszug

7. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Niciwillswissen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)
Erwachsener Sohn verweigert Auszug

Hallo, ich weiß nicht genau ob ich hier richtig bin, bin ganz neu, vielleicht kann mir aber jemand helfen. Zum Problem:
Es geht um meine Mutter und meinen Bruder. Sie bekommt aufgrund von Krebs Rente und Unterstützung von Miete usw. Vom Amt. Sie ist Hauptmieterin der Wohnung und wohnt dort mit meinem Bruder (26). Das Problem ist, er hat keine Ausbildung, keine Arbeit und sitzt den lieben langen Tag vorm Computer. Er bezieht auch Leistungen vom Amt , allerdings hat er seid August keinen Weiterbewilligungsantrag gestellt und somit musste meine Mutter seitdem von dem geld was ihr sonst zum Einkaufen und tanken zur Verfügung steht die Miete ausgleichen und ihn 'durchfüttern" sag ich Mal. Nun ist es so dass ihr Konto bis zum Limit überzogen ist, sie kann sich sogut wie garnichts mehr leisten und hat schon Mietschulden von diesem Monat. Er behauptete dass er 2 Mal den Antrag stellte doch keine Rückmeldung bekam, heute rief sie für ihn beim Amt an und die Dame am Telefon erklärte ihr, dass er die Termine nicht wahrgenommen hat und nie ein Antrag im Hause eingegangen ist. Mein Bruder weigert sich die Wohnung zu verlassen, und auf den Vorschlag der Frau vom amt dass er heute kommen könne zum Gespräch hat er überhaupt nicht mehr reagiert. Mama sagt ihm dass er ausziehen soll doch er bedroht sie und wird aggressiv. Sie will ihn nicht auf die Straße schmeissen lassen da es nichts ändert. Das letzte Mal wo die Polizei ihn aus der Wohnung geholt hat saß er 3 Wochen am Bahnhof und hat keine Anstalten gemacht sein Leben geregelt zu bekommen. Sie ist vollkommen ratlos und wir wissen nicht an welche stellen wir uns wenden können... Sie hat doch mit ihrer Krankheit genug Sorgen. Ist es nicht möglich dass man erzwingen kann dass er einen Vormund bekommt oder Mal ne Therapie macht ? Denn die Realität hat er vollkommen aus den Augen verloren, danke für Antworten

-- Editiert von Moderator am 07.11.2017 14:51

-- Thema wurde verschoben am 07.11.2017 14:51

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Was hat das mit der GEZ zu tun?

Stehen beide im Mietvertrag?

Zitat (von Niciwillswissen):
somit musste meine Mutter seitdem von dem geld was ihr sonst zum Einkaufen und tanken zur Verfügung steht die Miete ausgleichen und ihn 'durchfüttern" sag ich Mal.

nein, musste sie nicht.

Zitat (von Niciwillswissen):
Sie will ihn nicht auf die Straße schmeissen lassen da es nichts ändert.

Genau das wäre aber die logische Konsequenz. Wenn er nicht am Banhof wohnen will, kann er ja zum Amt gehen.

Zitat (von Niciwillswissen):
Ist es nicht möglich dass man erzwingen kann dass er einen Vormund bekommt oder Mal ne Therapie macht ?

Erfüllt er die Bedingungen dafür?

7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Niciwillswissen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Doch musste sie, denn das Amt zahlt seinen Mietanteil nur wenn er den Antrag stellt.. was sind denn die Bedingungen dafür? Da bleiben wir ja stecken und im Internet hab ich so nichts hilfreiches gefunden

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat (von Niciwillswissen):
Doch musste sie, denn das Amt zahlt seinen Mietanteil nur wenn er den Antrag stellt.

Stehen beide gemeinsam im Mietvertrag? Dann wird es schwerer mit dem Rauswerfen.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

So lange Mama alles für ihn tut und ihn auch noch durchfüttert, wird sich nichts ändern. Warum auch, geht doch.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Ist es nicht möglich dass man erzwingen kann dass er einen Vormund bekommt oder Mal ne Therapie macht ?

Einen Vormund gibt es nur bei Minderjährigen. Bei Erwachsenenen gibt es die Betreuung. Eine Betreuung kann aber nicht eingerichtet werden, nur weil er sein Leben nicht auf die Reihe kriegt.

Ganz wichtig: er muss einsehen, dass er Hilfe benötigt, erst dann kann man helfen.
Es gibt keine Möglichkeit ihn gegen seinen Willen z.B. zu einer Beratung/Therapie zu zwingen.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Ganz wichtig: er muss einsehen, dass er Hilfe benötigt, erst dann kann man helfen. Und das sieht er wohl eher ein, wenn er aus dem Hotel Mama raus muß... Was die Betreuung anbelangt, so hat mein Vorposter recht - dafür reicht es nicht aus, sein Leben nicht auf die Reihe zu kriegen. Man muß darüber hinaus auch psychisch krank oder behindert sein. Aber die Mutter ist schließlich keine Ärztin. Sie könnte also durchaus eine Betreuungsanregung an den psychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes geben - dessen Ärzte können dann entscheiden, ob da eine Krankheit/Behinderung vorliegt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Niciwillswissen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Ja es stehen leider beide im Mietvertrag.. Mama hat ihn schon Mal rausgeschmissen aber er war dann sozusagen Obdachlos und saß 3 Wochen am Bahnhof und hat gewartet dass ihm Leute Spenden für essen geben.. sie will ihn ja raus haben aber naja wer will dass sein eigener Sohn Obdachlos wird und man garnichts mehr von ihm sieht ?.. sie will ihn ja nur helfen.. er ist spielsüchtig und sitzt seid seinem 16. Lebensjahr jeden Tag von morgens und abends am PC am zocken

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Also, er ist Mitmieter. Okay, dann haben wir eine andere Situation. Da sollte die Mama einen Anwalt aufsuchen und über ihn gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von Niciwillswissen):
Mama hat ihn schon Mal rausgeschmissen aber er war dann sozusagen Obdachlos und saß 3 Wochen am Bahnhof und hat gewartet dass ihm Leute Spenden für essen geben.. sie will ihn ja raus haben aber naja wer will dass sein eigener Sohn Obdachlos wird und man garnichts mehr von ihm sieht ?.. sie will ihn ja nur helfen.. er ist spielsüchtig und sitzt seid seinem 16. Lebensjahr jeden Tag von morgens und abends am PC am zocken


Das ist aber kein rechtliches Problem.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

fb................3-2: wir haben hier mal wieder die ganz wesentliche Info erst ganz zum Schluß bekommen. Wir haben nicht das typische Eltern/Kind Verhältnis, d.h. Eltern sind Mieter, Kind lebt bei Eltern. Wir haben es hier mit 2 Mietern zu tun. Deshalb gehen die ersten 5 Antworten, ehe die entscheidende Aufklärung kam, an der Sache vorbei. Da kommt jetzt keine Zauberfee von welchem Amt auch immer und regelt das. Er ist Mieter. Man kann sich überlegen, ob die Voraussetzungen für eine Betreuung da sind, dann würden wenigstens durch den Betreuer die notwendigen Anträge auf ALG II gestellt. Die Wohnungsangelegenheit würde dadurch aber auch nicht geregelt, da hilft nur der von mir aufgezeigte Weg.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Ergänzend dazu: Die Mutter muss nicht die Miete für den Sohn übernehmen. Sie haftet zwar (vermutlich, je nach Mietvertrag) gesamtschuldnerisch, aber ihr zu geringes Einkommen kann nicht dafür eingezogen werden. Die Miete muss der Sohn / das Amt zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

teador, hier haben wir aber zwischen Außen- und Innenverhältnis zu unterscheiden. Dem Vermieter gegenüber schuldet die Mutter die gesamte Miete, und wenn da Rückstände auflaufen, dann hat sie ratz-fatz eine Räumungsklage an den Füßen. Und da ist es einerlei, ob sie unter dem Pfändungsfreibetrag liegt. Sie muss die Angelegenheit mit dem Sohn klären. Da kommt sie nicht drum herum.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Ja, das stimmt. Allerdings müsste für die Räumungsklage dann das Amt zuständig sein, wenn ich das richtig sehe. Das könnte dann entweder den ausstehenden Betrag tilgen oder der Mutter eine andere (kleinere) Wohnung zur Verfügung stellen. Das hätte den Vorteil, dass dann der Sohn sowohl aus dem gemeinsamen Mietvertrag als auch aus der Wohnung raus wäre.
Die Mutter hat jedenfalls keine Verpflichtung, auf Essen zu verzichten um die Miete des Sohnes zu bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nee, der Vermieter wird aktiv werden. Wer sonst? Und wer soll da eine Wohnung zuweisen? Im Notfall wird ein Bett in einem Obdachlosenasyl zur Verfügung gestellt. Das macht das Amt und das wars. Nochmals, damit die Mutter nicht auf die falsche Färte gewiesen wird: sie muss das Mietverhältnis klären. Das tut keine Zauberfee von woher auch immer.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Und wer soll da eine Wohnung zuweisen? Im Notfall wird ein Bett in einem Obdachlosenasyl zur Verfügung gestellt. Die Legenden von irgendwelchen "Staatswohnungen" ist halt nicht totzukriegen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Niciwillswissen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Dankesehr für eure Antworten

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

@ muemmel: natürlich gibt es Staatswohnungen. Der Bundespräsident wohnt in einer, unser Ministerpräsident hat eine, etliche Mitarbeiter der Ministerien in unserem Land wohnen in einer, das sind doch letztlich Betriebswohnungen und nichts anderes. Die Bahn hat welche, große Werke bieten sie an für ihre Mitarbeiter. Und ein Obdachlosenasyl ist ja auch eine Staatswohnung, oder?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.043 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen