Erwerbsfähigeit - Gesetz

10. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
sculli
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Erwerbsfähigeit - Gesetz

Hallo,

kann mir jemand eine Fundstelle (Gesetz, Urteil) nennen, aus der ich ersehen kann, wie die "Verpflichtung" zur Arbeitsaufnahme, -fortführung bei Alleinerziehenden geregelt ist???

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1098x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#2
 Von 
sculli
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe 2 Kinder (6+9) und bin alleinerziehend. Seit 6 Jahren beruftstätig (Teilzeit). Ich würde gern wissen, wie die gesetzliche Regelung aussieht, und wo diese steht, ab wann man z.B. "verpflichtet" ist eine Arbeit aufzunehmen, oder wie die Regelung aussieht, wenn man durchgängig erwerbstätig war (kann die Arbeit eingeschränkt werden, ohne das es auswirkungen) auf den unterhalt hat?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48500 Beiträge, 17102x hilfreich)

Das hat keine Auswirkungen auf den Unterhalt. Er wird weder erhöht, noch wird er gekürzt.
Wenn Du die finanziellen Einschränkungen, die mit der Verkürzung der Arbeitszeit verbunden sind, alleine tragen kannst und willst, dann ist es Deine persönliche Entscheidung, weniger zu arbeiten.

Eine "Verpflichtung" zum Arbeiten gibt es nur dann, wenn von den damit verbundenen finanziellen Auswirkungen andere bzw. die Allgemeinheit (der Staat) betroffen sind.

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#4
 Von 
sculli
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

D.H im Klartext: Mein Mann muß mir keinen "Betreuungsunterhalt" zahlen, wenn ich meine "Arbeit" verringere oder gar aufgebe?
Gibt es da einen Gesetzesgrundlage?

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#5
 Von 
gleichberechtigung
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)

Wieso willst Du Deine Arbeit aufgeben? Du hast die moralische Verpflichtung hast Du gegenüber Dir selbst, Deinem Ex und Deinen Kindern und der Allgemeinheit. Das dürfte reichen.

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#6
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Was heißt alleinerziehend?
Geschieden ? Oder nie mit dem Vater der Kinder verheiratet gewesen ?
Das macht bei dem Alter der Kinder einen deutlichen Unterschied!

nachgefragt

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#7
 Von 
sculli
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Scheidung läuft noch.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1098x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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