Hallo,
kann mir jemand eine Fundstelle (Gesetz, Urteil) nennen, aus der ich ersehen kann, wie die "Verpflichtung" zur Arbeitsaufnahme, -fortführung bei Alleinerziehenden geregelt ist???
DANKE
Erwerbsfähigeit - Gesetz
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- Posting wurde vom Admin editiert
Ich habe 2 Kinder (6+9) und bin alleinerziehend. Seit 6 Jahren beruftstätig (Teilzeit). Ich würde gern wissen, wie die gesetzliche Regelung aussieht, und wo diese steht, ab wann man z.B. "verpflichtet" ist eine Arbeit aufzunehmen, oder wie die Regelung aussieht, wenn man durchgängig erwerbstätig war (kann die Arbeit eingeschränkt werden, ohne das es auswirkungen) auf den unterhalt hat?
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Das hat keine Auswirkungen auf den Unterhalt. Er wird weder erhöht, noch wird er gekürzt.
Wenn Du die finanziellen Einschränkungen, die mit der Verkürzung der Arbeitszeit verbunden sind, alleine tragen kannst und willst, dann ist es Deine persönliche Entscheidung, weniger zu arbeiten.
Eine "Verpflichtung" zum Arbeiten gibt es nur dann, wenn von den damit verbundenen finanziellen Auswirkungen andere bzw. die Allgemeinheit (der Staat) betroffen sind.
D.H im Klartext: Mein Mann muß mir keinen "Betreuungsunterhalt" zahlen, wenn ich meine "Arbeit" verringere oder gar aufgebe?
Gibt es da einen Gesetzesgrundlage?
Wieso willst Du Deine Arbeit aufgeben? Du hast die moralische Verpflichtung hast Du gegenüber Dir selbst, Deinem Ex und Deinen Kindern und der Allgemeinheit. Das dürfte reichen.
Was heißt alleinerziehend?
Geschieden ? Oder nie mit dem Vater der Kinder verheiratet gewesen ?
Das macht bei dem Alter der Kinder einen deutlichen Unterschied!
nachgefragt
Die Scheidung läuft noch.
--- Posting wurde vom Admin editiert
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