Erwerbsminderung bei Krankengeld

13. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
amz644162-38
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erwerbsminderung bei Krankengeld

Hallo Liebes Forum,

ich bin seit Februar im Krangengeld, hab auch extreme Probleme mit den behörden auf einen grünen Zweig zu kommen. Aber worum es geht, es wurmt mich das man im KG in die Erwerbsminderung gedrückt wird. Man hat die Gleichen Kosten, da man zu Hause mehr Kocht und mehr Wasser verbraucht etc.
Würde da vielleicht mal gegenan gehen mit interessierten Unterhaltspflichtigen mit Menschen,
keine ahnung wie und ob es was bringt, aber sich immer ans Bein pinkeln lassen muss man sich auch nicht.

mfg
Christopher

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29770 Beiträge, 5355x hilfreich)

Zitat (von amz644162-38):
Aber worum es geht, es wurmt mich das man im KG in die Erwerbsminderung gedrückt wird.
Mit Krankengeld von der KK wird man nicht in die Erwerbsminderung gedrückt. Das ist Unsinn.
Zitat (von amz644162-38):
Würde da vielleicht mal gegenan gehen mit interessierten Unterhaltspflichtigen mit Menschen,
Wenn schon, sollten das Menschen machen, die sich zumindest sachlich ausdrücken können und die Zusammenhänge deutlich darstellen und die Ziele verständlich formulieren können.
Du scheinst dazu nicht geeignet.
Zitat (von amz644162-38):
aber sich immer ans Bein pinkeln lassen muss man sich auch nicht.
Richtig, muss man nicht.
---> Also wer pinkelt dir immer ans Bein und WAS will deine KK von dir?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3190 Beiträge, 501x hilfreich)

Zitat (von amz644162-38):
Man hat die Gleichen Kosten, da man zu Hause mehr Kocht und mehr Wasser verbraucht etc.

Wenn sie daheim mehr kochen, dafür kann die KK nichts.
Man hat in der Regel daheim weniger Kosten. Fahrtkosten fallen weg, daheim Essen ist kostengünstiger als in einer Kantine oder sich sonst wie auswärts verköstigen.
Duschen müssen sie, egal ob berufstätig oder daheim und die Unkosten fürs Wasser dürften durch Toilettengänge nicht sprunghaft in die Höhe gehen.
Man dachte sich schon etwas dabei, dass bei KG und Arbeitslosigkeit, nicht das volle Gehalt bezahlt werden muss.
Evtl. können sie bald wieder arbeiten, dann hat sich das Problem eh gelöst.
Zitat (von Anami):
Erwerbsminderung gedrückt

Sie sind doch nicht erwerbsgemindert, sondern derzeit nur AU. Das ist ein großer Unterschied.

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