Erwerbsobliegenheit & fiktives Einkommen

16. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
spasa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erwerbsobliegenheit & fiktives Einkommen

Hallo zusammen. Kennt sich zufällig beim Kindesunterhalt jemand mit dem Thema Erwerbsobliegenheit & fiktivem Einkommen aus?
Situation ist, dass die Kinder (14,17) bei der KM leben und ich auch ordentlich meinen betitelten Unterhalt zahle (auch wenn ich die Kinder lieber bei mir hätte).
Den Kindern fehlt es auch an absolut nichts.
Die KM arbeitet Teilzeit und hat nach Anforderung der Gehaltsnachweise nun eine höhere Unterhaltsgruppe gefordert.
So weit, so gut.
Meine Frage: Kann man bei der KM für die Berechnung des Unterhalts auch ein fiktives Vollzeiteinkommen ansetzen bei dem Alter der Kinder?
Klar - am Ende muss es eh über die Anwälte - mich würde nur mal die Ausgangslage interessieren

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Erst bei Volljährigkeit fließt das Einkommen beider Elternteile in die Unterhaltsberechnung ein. Die Ausnahme, dass der Betreuungselternteil mit zum Unterhalt bei Minderjährigen herangezogen wird, dürfte bei einer teilzeitigen Tätigkeit nicht vorliegen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spasa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

OK, danke für die schnelle Antwort

0x Hilfreiche Antwort

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