Hallo zusammen,
für meinen, bei der Mutter lebenden, Sohn (9 Jahre) soll eine Erziehungsbeistandschaft eingerichtet werden.
Was bedeutet das rechtlich?
Gruß
Carl
Erziehungsbeistandschaft
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo CarlNDS,
immer erst mal bei google nachschauen;
http://de.wikipedia.org/wiki/Erziehungsbeistand
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
Nun ja, wiki ist kein Gesetz und durchaus auch nicht immer zutreffend. Schau mal ins SGB VIII. Ich denke, das Gesetz hilft da schon weiter.
Und die erste Frage ist natürlich, wieso soll die Beistandsschaft eingerichtet werden?
wirdwerden
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Hallo,
§ 30 des genannten Buches sollte Aufschluß geben.
LG nero
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-- Editiert nero070 am 05.03.2014 10:30
Hallo,
erstmal danke für die Antworten.
Wikipedia, Google hatte ich vor Fragestellen hier im Forum bereits genutzt.
Beides half mir nicht wirklich weiter.
Die Frage die sich stellt:
Hat eine Erziehungsbeistandschaft nur beratende Kompetenz oder kann diese Sorgerechtliche Kompetenzen übernehmen.
Grüße
Carl
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