Erziehungsbeistandschaft

5. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
CarlNDS
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 52x hilfreich)
Erziehungsbeistandschaft

Hallo zusammen,

für meinen, bei der Mutter lebenden, Sohn (9 Jahre) soll eine Erziehungsbeistandschaft eingerichtet werden.
Was bedeutet das rechtlich?

Gruß
Carl

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo CarlNDS,

immer erst mal bei google nachschauen;

http://de.wikipedia.org/wiki/Erziehungsbeistand

lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nun ja, wiki ist kein Gesetz und durchaus auch nicht immer zutreffend. Schau mal ins SGB VIII. Ich denke, das Gesetz hilft da schon weiter.

Und die erste Frage ist natürlich, wieso soll die Beistandsschaft eingerichtet werden?

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

§ 30 des genannten Buches sollte Aufschluß geben.

LG nero

-----------------
""

-- Editiert nero070 am 05.03.2014 10:30

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
CarlNDS
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 52x hilfreich)

Hallo,

erstmal danke für die Antworten.
Wikipedia, Google hatte ich vor Fragestellen hier im Forum bereits genutzt.
Beides half mir nicht wirklich weiter.

Die Frage die sich stellt:
Hat eine Erziehungsbeistandschaft nur beratende Kompetenz oder kann diese Sorgerechtliche Kompetenzen übernehmen.

Grüße
Carl

1x Hilfreiche Antwort

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