Der Vater V. und die Mutter M. (getrennt) haben immer wieder Dispute wegen des Umgangsrechtes.
Konkret verweigert die Mutter dem Vater immer mal wieder den Umgang.
Also wenden beide sich an eine städtische Vermittlungsstelle.
(Hinzuzufügen sei, dass die Mutter als Lehrerin an einer Problembezirkschule Profi im Kontakt mit derartigen Vermittlungsstellen sei.)
Zuerst habe die Mutter ein Einzelgespräch. Der Inhalt sei nicht bekannt.
Dann habe der Vater sein Einzelgespräch. Im Gespräch sei der Vater etwas irritiert, dass er sehr ausführlich über seine seit 20 Jahren vorliegenden Depressionen ausgefragt wird.
Wie kam es dazu?
Was tun Sie dagegen?
Wie wirkt sich das aus?
Gelegenheit, seine Perspektive über die Umgangsbeschränkungen seitens der Mutter zu schildern, hat der Vater nahezu nicht. Der Vater hätte gerne die Gegenversion erzählt.
Dann folgt ein gemeinsames Gespräch und auch dort ist plötzlich die depressive Erkankung des Vaters ein sehr großes Thema. Das Ziel ist klar: Die Mutter instrumentalisiert die Diagnose aus taktischen Gründen.
Der Vater fühlt sich trotzdem wie in einem Alptraum.
Er kann nicht so ganz glauben, was hier gerade passiert.
Die Diagnose war in all den Jahren der Beziehung NIE ein Thema. Auch sonst merkt man es ihm nicht an, insbesondere nicht im Umgang zum Kind. Das Kind und der Vater haben ein exzellentes Verhältnis.
Also besorgt der Vater eine ärztliche Bescheinigung eines Psychiaters, bei dem der Vater seit 4 Jahren zur Gesprächstherapie ist. Geschätzter Therapiezeitumfang: 150 Stunden.
Dieser Bescheinigung besagt, dass hinsichtlich Kindesumgangs überhaupt keine Einschränkungen vorhanden sind.
Dennoch besteht die Vermittlerin darauf, dass beim Vater gesundheitliche Einschränkungen vorhanden sind.
Der Vater weist diesen Vorwurft vehement zurück.
Der Vater fühlt sich "entmündigt", nicht ernst genommen.
Zwar bekommt der Vater schon seinen Willen: Mehr Kindesumgang.
Auch werden der Kindesmutter durchaus Grenzen aufgezeigt.
Aber summa Sumarum wirkt die Vermittlerin parteiisch - Zu Gunsten der Kindsmutter.
Es stehen noch weitere Gespräche wegen anderen Konfliktpunkten an.
Meine Frage: Darf die Sachbearbeiterin in ihren Unterlagen notieren, dass beim Vater auf Grund von Depressionen Einschränkungen bestehen, obwohl ein ärztliches Attest das Gegenteil besagt?
Darf sie auch in ihren Vermittlerungsgesprächen weiterhin ihre eigene Einschätzung über die des Arztes stellen?
Der Vater hat die Sachbearbeiterin nach schon darauf angesprochen und bekam als Antwort: "Also ich habe den Eindruck, Sie haben gesundheitliche Einschränkungen."
Der Vater hat irgendwie den Eindruck, dass die Sachbearbeiterin in einigen Teilen die Perspektive der Mutter blind und unreflektiert übernimmt.
Der Vater hält es rückwirkend für einen grossen Fehler, dass er der Mutter den Erstkontakt zur Beratungsstelle überlassen hat.
Zweite Frage: Bieten solche städtischen Beratungsstellen in der Regel die Möglichkeit an, die Beraterin zu wechseln?
-- Editiert von User am 6. November 2023 20:32
-- Editiert von User am 6. November 2023 20:34
Erziehungsberaterin widerspricht direkt ärztlicher Bescheinigung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Man hätte den Widerspruch zwischen faktischer Realität und gefühlter Wahrheit kaum treffender beschreiben können.ZitatDer Vater fühlt sich "entmündigt", nicht ernst genommen. :
Zwar bekommt der Vater schon seinen Willen: Mehr Kindesumgang.
Auch werden der Kindesmutter durchaus Grenzen aufgezeigt.
Aber summa Sumarum wirkt die Vermittlerin parteiisch - Zu Gunsten der Kindsmutter.
Der Vater wollte mehr und klareren Umgang. Er hat diesen bekommen.
Der Vater fühlt sich nicht ernst genommen. Die Vermittlerin wirkt parteiisch.
Eine Vermittlungsperson ist weder Therapeut noch Rechtsanwalt eines Beteiligten. Wenn das Ergebnis stimmt, wo liegt das Problem?
Welche Rolle sollte die Antwort auf diese Frage spielen?ZitatDarf die Sachbearbeiterin in ihren Unterlagen notieren, dass beim Vater auf Grund von Depressionen Einschränkungen bestehen, obwohl ein ärztliches Attest das Gegenteil besagt? :
Die Schilderung einer freien Meinung.Zitat"Also ich habe den Eindruck, Sie haben gesundheitliche Einschränkungen." :
Sofern es sich um das Jugendamt handelt, kann man das vielleicht anfragen. Einen guten Eindruck hinterlässt man damit sicher nicht. Insbesondere dann nicht, wenn es objektiv überhaupt keinen Anlass dafür gibt. Bei einem freien Träger der Jugendhilfe wird man mit solch einer Anfrage sicher keinen Erfolg haben.ZitatBieten solche städtischen Beratungsstellen in der Regel die Möglichkeit an, die Beraterin zu wechseln? :
Wenn es juristisch etwas zu klären gibt und einem die Beratungsstelle nicht gefällt, dann wendet man sich an das Familiengericht.
Eine Beratungsstelle ist halt nur eine Beratungsstelle.
Die kann im Prinzip machen was sie will - da ist mit rechtlichen Mitteln überhaupt nichts zu regeln.
Wenn man mit der Beratung (warum auch immer) nicht einverstanden ist, teilt man der Gegenseite (also der Mutter) mit, dass man keine Beratung möchte, sondern das Ganze gerichtlich geklärt haben will - und dann geht das Ganze den gerichtlichen Weg.
Taktisch geschickt ist das wahrscheinlich nicht: Der Vater wird sich dann vor Gericht anhören müssen, dass die Mutter Kompromissbereitschaft gezeigt hat, während der Vater eine Blockadehaltung gegenüber der Beratung eingenommen hat.
Außerdem sehe ich den Sinn nicht, wenn das Beratungsverfahren - trotz der Unzufriedenheit des Vaters mit der Beraterin - zu einer Verbesserung des Umgangs geführt hat.
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ZitatDieser Bescheinigung besagt, dass hinsichtlich Kindesumgangs überhaupt keine Einschränkungen vorhanden sind. :
Wie oft war der Psychiaters denn beim Umgang anwesend?
ZitatMeine Frage: Darf die Sachbearbeiterin in ihren Unterlagen notieren, dass beim Vater auf Grund von Depressionen Einschränkungen bestehen, obwohl ein ärztliches Attest das Gegenteil besagt? :
Selbstverständlich.
Wir haben Meinungsfreiheit.
So wie der Psychiater seine Meinung auf einem Zettel notiert hat, darf auch die Sachbearbeiterin ihre Meinung auf einem Zettel notieren.
ZitatZweite Frage: Bieten solche städtischen Beratungsstellen in der Regel die Möglichkeit an, die Beraterin zu wechseln? :
Bei 16 Bundeländern und pber 12000 Gemeinden aufgrund der Vielzahl unbekannter Faktoren / zahlreicher Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Man könnte aber einfach mal nachlesen?
ZitatWelche Rolle sollte die Antwort auf diese Frage spielen? :
Nun, die Beraterin führt Akten.
Wenn die Beraterin da reinschreibt, dass sie gesundheitliche Einschränkungen sieht, kann das gegen den Vater ausgelegt werden.
So werden aus einer Meinungen plötzlich Fakten.
ZitatSelbstverständlich. :
Wir haben Meinungsfreiheit.
Man kann keinen Fakt durch eine Meinung ersetzen.
Wenn ein Arzt eine ärztliche Einschätzung vornimmt, dann ist das erstmal Fakt.
Ein Laie kann da nicht mit seine Gegenmeinung zur Wahrheit erheben.
Das ist unseriös.
Und erst recht nicht in die Unterlagen übernehmen.
Man muss nun wirklich darauf vertrauen können, dass ein ärztliches Attest mit hoher Wahrscheinlichkeit die Wahrheit aussagt.
Dazu heisst es auf einer Webseite eines Anwaltes sinngemäß:
"Richter gehen grundsätzlich von der Richtigkeit ärztlicher Atteste aus und sehen darin einen hohen Beweiswert."
Weiterhin heisst es sinngemäß: Besteht ein Verdacht auf Falschheit des Attestes, muss dies bewiesen werden.
Das gilt auch für die Sachbearbeiterin.
Ich wage doch stark zu bezweifeln, dass die Meinung einer dahingehend unqualifizierten Person den Beweiswert des Attestes widerlegt.
Das wird wohl die Antwort auf die eingangs gestellte Frage sein.
-- Editiert von User am 8. November 2023 11:59
KANN!! MUSS aber nicht. Eine Eintragung einer Erziehungsberaterin ist ein Eintrag, ist ein Eintrag...ZitatWenn die Beraterin da reinschreibt, dass sie gesundheitliche Einschränkungen sieht, kann das gegen den Vater ausgelegt werden. So werden aus einer Meinungen plötzlich Fakten. :
zu Frage1: Ja
zu Frage 2: Ja
Was der Vater begehrte, hat er erhalten. Wozu jetzt solch eine absurde Diskussion?
Der Psychiater bescheinigt also jetzt nachträglich, dass dies und das nicht vorliegt... Das nennt man Gefälligkeits-Bescheinigung. Es gibt hier (nur) einen Eintrag--- ob das ein (von wem) zu berücksichtigender Fakt wird, stellt sich später raus. Ebenso wie bei der Psych-Bescheinigung.
Die Erziehungsberaterin ist keine Laiin und kann für ihren Auftrag sehr wohl Protokolle mit Eintragungen erstellen. Das ist absolut üblich und seriös. Diese Einträge sind nicht *betoniert*.
Welches Attest? Diese nachträgliche Bescheinigung? Wenn du wüsstest, wie oft über ärztliche Aussagen/Atteste gestritten wird...
Da wage ich zu behaupten: Du liegst falsch und machst dir Gedanken um ungelegte Eier.ZitatIch wage doch stark zu bezweifeln, dass die Meinung einer dahingehend unqualifizierten Person den Beweiswert des Attestes widerlegt. :
Hätte der Vater keine gesundh. Einschränkungen, brauchte er keine Psychiatrische Therapie, keine Bescheinigung und auch keine gefühlte Demütigung ertragen.
-- Editiert von User am 8. November 2023 12:52
Wenn es sich um eine Jugendamtsakte handelt, ja vielleicht.ZitatWenn die Beraterin da reinschreibt, dass sie gesundheitliche Einschränkungen sieht, kann das gegen den Vater ausgelegt werden. :
Nein, es bleibt die Einschätzung einer Person. Nach den Ausführungen oben hat sie sogar den völlig klarstellenden Halbsatz "nach meiner Auffassung" vorangstellt. Noch eindeutiger kann man eine Meinung kaum formulieren.ZitatSo werden aus einer Meinungen plötzlich Fakten. :
Eine Meinung ist auch dann eine Meinung, wenn sie objektiv falsch ist.ZitatMan kann keinen Fakt durch eine Meinung ersetzen. :
So kann ich zweifelsfrei der Meinung sein, dass die Erde eine Scheibe ist, obwohl (fast) jedem klar ist, dass dies nicht stimmt.
Selbstverständlich kann er das. Das ist sogar grundrechtlich geschützt und ein Verfassungsrecht.ZitatEin Laie kann da nicht mit seine Gegenmeinung zur Wahrheit erheben. :
Dies ist ebenfalls eine Meinung.ZitatDas ist unseriös. :
Ich sehe kein dahingehendes Verbot.ZitatUnd erst recht nicht in die Unterlagen übernehmen. :
Das sehe ich genauso und das steht auch hier (bisher) nicht in Abrede.ZitatMan muss nun wirklich darauf vertrauen können, dass ein ärztliches Attest mit hoher Wahrscheinlichkeit die Wahrheit aussagt. :
Absolut korrekt.Zitat"Richter gehen grundsätzlich von der Richtigkeit ärztlicher Atteste aus und sehen darin einen hohen Beweiswert." :
Weiterhin heisst es sinngemäß: Besteht ein Verdacht auf Falschheit des Attestes, muss dies bewiesen werden.
Aber nur dann, wenn ihre Aussage in einem Gerichtssaal gegen dich verwendet werden soll.ZitatDas gilt auch für die Sachbearbeiterin. :
Das wird ein Richter ggf. ähnlich beurteilen.ZitatIch wage doch stark zu bezweifeln, dass die Meinung einer dahingehend unqualifizierten Person den Beweiswert des Attestes widerlegt. :
Nach Schilderung des Sachverhaltes liegt aber (bisher) kein Gerichtsverfahren vor und die Meinung der dritten Person ist V auch sonst nicht zum Nachteil gereicht.
Die Frage gebe ich in dieser bemerkenswerten Unklarheit gerne zurück.ZitatWas soll das eigentlich bedeuten? :
Ich habe keine Meinung über den Gesundheitszustand des hier betroffenen Mannes geäußert. Insofern ist die zweite Frage schon per se sinnfrei.ZitatSchnallen sie den Unterschied zwischen Ihrer Meinung und der Gewichtung der Meinung der Beratungsstelle nicht? :
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