Erziehungsgeld Einkommensgrenze

9. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
heima
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Erziehungsgeld Einkommensgrenze

Meine Tochter hat im Oktober 2006 ein Baby bekommen,sie wohnt mit ihrem Freund zusammen.Das Erziehungsgeld wurde komplett gestrichen,da ihr Freund 2005 zu viel verdient haben soll.Er ist aber seit April 2006 geschieden,hat also ca.400 Euro weniger im Monat,meine Tochter war vor der geburt arbeitslos,hat sie denn keinen Anspruch auf einen Mindestsatz?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Wenn sie mit dem Vater des Kindes zusammenlebt, wird auch sein Einkommen beim Erziehungsgelt mit zu Grunde gelegt.

Es gibt gewisse Höchstgrenzen an Einkommen (und die sind wirklich niedrig angesetzt, glaube so bei 16500 Brutto)ab deren Überschreitung das Erziehungsgeld gekürzt wird, bis vielleicht sogar ganz gestrichen.
Aufgrund der veränderten Lage, könnte sie eine Neuberechnung beantragen, mit den Verdienstbescheinigungen von 2006.

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