Hallo alle zusammen,
weiß jemand die Voraussetzungen für den Erhalt von Erziehungsgeld? Meine Lebensgefährtin arbeitet nicht,unser Sohn ist 3 Monate alt.Wir wohnen gemeinsam in einer Wohnung,nächsten Monat heiraten wir.
Wird Erziehungsgeld nach Einkommen bewilligt,oder eben nicht,oder nach welchen Kriterien wird das entschieden?
Voraussetzungen für den Erhalt von Erziehungsgeld?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
Erziehungsgeld wird nach dem Einkommen beider zusammen lebender Elternteile berechnet bzw. Eheleute.
Es gibt eine bestimmte Grenze die ihr zusammen nicht überschreiten dürft um Erziehungsgeld zu bekommen. Es gibt auch verschiedene Varianten. Unter besondern Umständen kann es auch rückwirkend ausgezahlt werden, vielleicht habt ihr ja Glück, die Grenzen sind nach den ersten 6 Monaten sehr weit unten angesetzt. Auch das Mutterschaftsgeld zählt mit rein. Als Beispiel unser Sohn ist 4 Monate und Ende Dezember geboren. Ich habe bis Anfang März Mutterschaftsgeld bekommen und uns wurde Erziehungsgeld bewilligt, wir bekommen es für ersten 6 Monate - das Mutterschaftsgeld = 3,5 Monate Erziehungsgeld.
Unter folgenden Link könnt ihr euch das Infoheft anschauen wo ihr eigentlich alles dazu nachlesen könnt ist allerdings eine PDF Datei.
<a href="http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/PRM-24375-Broschure-Elternzeit,property=pdf.pdf">Erziehungsgeld Infoheft</a>
-- Editiert von Cindymaus am 05.05.2005 19:49:18
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