Hallo nochmal,
ich denke um meine vorherige Frage beantworten zu können, sollte ich kurz noch die Situation erklären. Unser Antrag auf Erziehungsgeld wurde abgelehnt, da angeblich mein Einkommen nach der Berechnung des Versorgungsamtes im Jahr 2005 um € 500.00 zu hoch gewesen sei... Bei dieser Berechnung wurde 1 Kind aus meiner jetzigen Lebensgemeinschaft berücksichtigt, nicht jedoch meine 3 weiteren Kinder aus 1.ter Ehe für die ich Unterhalt zahle - auch nicht der Unterhalt den ich an meine Ex zahle. Müssen nicht alle Personen denen gegenüber ich Unterhaltspflichtig bin auch berücksichtigt werden?!
Nochmals lieben Dank sagt
Honeyko
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Erziehungsgeld
19. Dezember 2006
Thema abonnieren
Frage vom 19. Dezember 2006 | 18:20
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erziehungsgeld
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 20. Dezember 2006 | 09:37
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
bei mir wurde der Unterhalt der gezahlt wurde berücksichtigt.
Gruß
der NICHT MEHR zahlendervater.
#2
Antwort vom 20. Dezember 2006 | 10:16
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 4x hilfreich)
Hallo,
hier gibt es Infos:
http://www.zbfs.bayern.de/erziehungsgeld/faq/faq-einkommen.html#A1
Gruß
Peter H.
Und jetzt?
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