Erziehungsgeld

19. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Honeyko
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erziehungsgeld

Hallo nochmal,

ich denke um meine vorherige Frage beantworten zu können, sollte ich kurz noch die Situation erklären. Unser Antrag auf Erziehungsgeld wurde abgelehnt, da angeblich mein Einkommen nach der Berechnung des Versorgungsamtes im Jahr 2005 um € 500.00 zu hoch gewesen sei... Bei dieser Berechnung wurde 1 Kind aus meiner jetzigen Lebensgemeinschaft berücksichtigt, nicht jedoch meine 3 weiteren Kinder aus 1.ter Ehe für die ich Unterhalt zahle - auch nicht der Unterhalt den ich an meine Ex zahle. Müssen nicht alle Personen denen gegenüber ich Unterhaltspflichtig bin auch berücksichtigt werden?!

Nochmals lieben Dank sagt
Honeyko

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
zahlendervater.
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

bei mir wurde der Unterhalt der gezahlt wurde berücksichtigt.

Gruß
der NICHT MEHR zahlendervater.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RA Holzschuher
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

hier gibt es Infos:

http://www.zbfs.bayern.de/erziehungsgeld/faq/faq-einkommen.html#A1

Gruß
Peter H.

0x Hilfreiche Antwort

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