Wenn das unterhaltspflichtige Elternteil Elternzeit nimmt und Elterngeld (67% des bisherigen Nettoeinkommens) bezieht, wirkt sich dies auf die Höhe des Kindesunterhaltes für das Kind aus früherer Beziehung aus?
lg
Erziehungsgeld und Kindes-Unterhalt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Ok, das habe ich mir schon fast gedacht.
Bislang scheint es noch keine neuere Rechtssprechung im Zusammenhang mit dem Bezug von Elterngeld zu geben. Momentan sehe ich hier einen Widerspruch zwischen der Forderung(Förderung) des Gesetzgebers, dass beide
Elternteile Elternzeit nehmen sollen und der Realität. Aber vielleicht sind ja die zwei Monate irgendwie überbrückbar.
Es sind also durchaus Konstellationen denkbar, wo die junge Familie statt der stets propagierten 14 Monate Elternzeit/Elterngeld real nur 10 Monate erhalten kann (der Mutterschutz wird ja auch bereits auf Elternzeit/Elterngeld angerechnet).
lg
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Hi R.M,
wäre es fair, wenn das ältere Kind aus der anderen Beziehung finanziell unter der Geburt des Geschwisterkindes leiden müßte?
Im Übrigen steht es doch trotzdem grundsätzlich jedem frei, die Elternzeit zu nehmen - ggf. sind bei weiteren Kindern dann halt finanzielle Einbußen hinzunehmen.
Im Übrigen bietet die reale Welt viele weitere Widersprüche zur Forderung, dass beide Eltern in Elternzeit gehen sollten. So gibt es viele Jobs, bei denen das faktisch einfach nicht möglich ist.
Grüße
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