Erziehungsurlaub Ehepartner Hartz IV Empfänger

6. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
bruce75
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erziehungsurlaub Ehepartner Hartz IV Empfänger

Hallo,

ich erwarte demnächst ein Baby und habe auch vor, dann 2 Jahre in Erziehungsurlaub zu gehen, um ganz für das Kind dazu sein. Habe meinem Arbeitgeber dies auch schon vorab mitgeteilt.
Allerdings bezieht mein Mann zurzeit Hartz IV, bemüht sich aber nachweislich um eine neue Stelle. Beim Arbeitsamt wurde ihm nun gesagt, dass ich weiter arbeiten gehen soll nach der 8-wöchigen Mutterschutzfrist. Was ich aber definitv nicht möchte.

Nun meine Frage:

Kann das Arbeitsamt von mir verlangen, dass ich weiter arbeiten gehe???

Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen, da es bis zur Geburt noch kanpp 2 Wochen sind.

MfG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Es gibt ein Gesetz, welches besagt, das man sich nicht absichtlich in abhängigkeit bringen darf.
Gehst Du in Erziehungsurlaub, tust Du genau das.
Es könnte von Dir verlangt werden, weiter zu arbeiten, da das Kind ja durchaus durch den Vater betreut werden kann.

Kein Gesetz besagt, das der Vater das Kind nicht betreuen kann/darf.

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#2
 Von 
feujuri
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo bruce,

ich glaube - ich weiß es nicht 100% das das AA bei dieser Arbeitsmarktlage sehr wohl darauf besteht, daß du nach 8 Wochen wieder arbeiten gehst, da du Arbeit hast und dein Partner nicht. Das Schlimme daran, daß deutsche Rechtsprechung so widersprüchlich ist - sie gibt dir Recht aber auch dem AA. zumal unsere nette Regierung, samt der Vorregierung alles getan hat, um die Verantwortlichkeit des Staates auf den Bürger abzuwälzen - es ist also mehr als fraglich, wer Recht bekommt.

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#3
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

@feujuri

" zumal unsere nette Regierung, samt der Vorregierung alles getan hat, um die Verantwortlichkeit des Staates auf den Bürger abzuwälzen - es ist also mehr als fraglich, wer Recht bekommt.".......

Wieso ist der Staat für die Bürger verantwortlich?Für die, die unschuldig in Not geraten gewiss, aber nicht, für die, die sich selber in Not begeben.

Dafür hat weder der Staat, noch die Vorregierung Verantwortung zu tragen.

Meine Persönliche Meinung......und rechtlich würde es sehr auf wackligen Füßen stehen, hier in Elternzeit zu gehen, und sich somit vom Staat abhängig zu machen, wo es auch anders ging. Grob ausgedrückt, spielt hier jemand mit dem Gedanken, in Elternzeit zu gehen, sich neben dem Mann auch noch vom Staat abhängig zu machen, wobei dieses abzuwenden wäre.

Die Mutter könnte ihre Elternzeit aufsparen(man kann schliesslich bis zum 7. /oder 8. Lebensjahr in Elternzeit gehen), bis der Mann arbeit hat, und so abwenden, auch Staatsabhängig zu werden.

Für die Betreuung des Kindes ist ja gesorgt.

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