Hallöchen,
ich hoffe hier kann mir jemand Auskunft geben.
Also, ich werde Ende November 2005 in den Mutterschutz gehen, da mein Kind Anfang Januar'06 auf die Welt kommt :-)
Jetzt habe ich folgende Fragen:
Ich weiss, dass ich Erziehungsurlaub bei meinem Arbeitgeber beantragen muss - bis spätestens 2 Wochen nach der Geburt (?).
Wenn ich dann schreibe, ich komme im Januar 2008 wieder zurück in die Firma und möchte für 1 Jahr auf Teilzeitbasis weiterbeschäftigt werden - ist das o.k.? Oder muss man schon einen genauen Arbeitsplan aufstellen? Muss ich überhaupt schreiben, dass ich "nur" in Teilzeit dann arbeiten möchte?
Ich arbeite z.Zt. 40 Std./Woche - wenn ich in Teilzeit gehen würde, b.d. also 20/Std./Woche - kann der Arbeitgeber verlangen, dass man z.B. 30Std/Woche arbeiten kommt?
Die letzte Frage ist, was ist eigentlich mit Urlaub - ich nehme an während des Mutterschutz (also die 14 Wochen) hat man sowieso keinen Anspruch auf Urlaub?
Bin für jede Antwort dankbar!
LG
Sonja
Erziehungsurlaub etc.
30. Juni 2005
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Frage vom 30. Juni 2005 | 10:09
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Erziehungsurlaub etc.
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 30. Juni 2005 | 10:28
Von
Status: Schüler (209 Beiträge, 24x hilfreich)
Ein Arbeitnehmer kann bei seinem Arbeitgeber beantragen, dass sein Arbeitsverhältnis von Vollzeit auf Teilzeit umgestellt wird, wenn das Arbeitsverhältnis mind. 6 Monate bestanden hat. Der Antrag muss mind. 3 Monate vor Beginn der gewünschten Arbeitszeitverringerung gestellt werden.
Grundlage: TzBfG Paragraph 8
LaFa
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