Erziehungsurlaub etc.

30. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
Mami2006
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Erziehungsurlaub etc.

Hallöchen,
ich hoffe hier kann mir jemand Auskunft geben.
Also, ich werde Ende November 2005 in den Mutterschutz gehen, da mein Kind Anfang Januar'06 auf die Welt kommt :-)

Jetzt habe ich folgende Fragen:
Ich weiss, dass ich Erziehungsurlaub bei meinem Arbeitgeber beantragen muss - bis spätestens 2 Wochen nach der Geburt (?).
Wenn ich dann schreibe, ich komme im Januar 2008 wieder zurück in die Firma und möchte für 1 Jahr auf Teilzeitbasis weiterbeschäftigt werden - ist das o.k.? Oder muss man schon einen genauen Arbeitsplan aufstellen? Muss ich überhaupt schreiben, dass ich "nur" in Teilzeit dann arbeiten möchte?

Ich arbeite z.Zt. 40 Std./Woche - wenn ich in Teilzeit gehen würde, b.d. also 20/Std./Woche - kann der Arbeitgeber verlangen, dass man z.B. 30Std/Woche arbeiten kommt?

Die letzte Frage ist, was ist eigentlich mit Urlaub - ich nehme an während des Mutterschutz (also die 14 Wochen) hat man sowieso keinen Anspruch auf Urlaub?

Bin für jede Antwort dankbar!
LG
Sonja

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-206
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 24x hilfreich)

Ein Arbeitnehmer kann bei seinem Arbeitgeber beantragen, dass sein Arbeitsverhältnis von Vollzeit auf Teilzeit umgestellt wird, wenn das Arbeitsverhältnis mind. 6 Monate bestanden hat. Der Antrag muss mind. 3 Monate vor Beginn der gewünschten Arbeitszeitverringerung gestellt werden.
Grundlage: TzBfG Paragraph 8

LaFa

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